Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des CETA-Abkommens

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Verfassungsbeschwerde

 

gegen die Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada durch den Deutschen Bundestag.

Nachdem Vertreter der EU, Kanadas sowie ausgewählte Unternehmenslobbyisten 5 Jahre im Geheimen verhandelt haben, liegt der finale Entwurf für ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Union und Kanada (CETA) seit dem 26. 9. 2014 vor. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen den Vertragspartnern durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundqesetz allerdings unmissverständlich ausschließt.

 Die ganze Verfassungsbeschwerde.

 

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