Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit von CETA

Attac-Gutachten der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst

Gestern (30.10) hat attac München ein Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA verfasst haben.
Die Rechtswissenschaftler kommen zum Ergebnis, dass CETA in mehrfacher Hinsicht sowohl europa- als auch verfassungswidrig ist. In seiner jetzigen Form kann es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden:
1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen”, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können so „faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen“.
3. Die CETA-Regulierungsausschüsse gefährden die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.

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