Kurzprotokoll der telefonischen Stellungnahme von Herrn Grömping (ULB)
Das Schild am Privatwald hinter dem Musikerviertel wurde wohl geklaut, es war ein nicht ganz korrektes Schild an einer schützenswerten Stelle, weil sich dort zwei Horstbäume befinden. Es sollte den Zugang einschränken, um den Vögeln Ruhe zu lassen und hat auch ganz gut funktioniert. Die Waldbauern haben natürlich das Recht auszuholzen und auch den Weg zu befestigen, dürfen allerdings kein belastetes Material einbringen.
Die Hecke bei Bölling ist dem Grabenausbau zum Opfer gefallen. Wenn die Wurzeln dabei abgefräst werden, ist das auch nicht verboten, es dauert dann allerdings lange, bis die Hecke aus den Wurzeln wieder hochkommt. Was die Anhörung des dortigen Bauern durch Herrn Sterzel ergeben hat, war ihm noch nicht bekannt. Es muss beobachtet werden, ob die Hecke wieder neu ausschlagen kann und was der Bauer möglicherweise noch tut, um die Hecke nicht wieder hoch kommen zu lassen.
Beide Maßnahmen sehen natürlich zunächst schrecklich aus, widersprechen allerdings nicht den Schutzbestimmungen. Beobachtungen und Hinweise an die ULB sind immer willkommen.
gez. LieBe
Guten Tag,
hier handelt es sich um eine -übliche!- sehr weite Auslegung der Schutzbestimmungen, die letztlich bedeutet, dass es keinen wirksamen Naturschutz mehr gibt.
Diese Position der UNB ist m.E. nicht mit dem Verschlechterungsverbot der WRRL vereinbar und auch nicht mit dem Naturschutzgesetz (hier wurde ohne vernünftige Gründe! den Tier- und Pflanzenarten der Lebensraum genommen (eine wertvolle Biotopverbundlinie wurde komplett weggenommen). Es gibt auch naturverträgliche Pflegekonzepte (die nur abschnittweise kleine Abschnitte „auf den Stock setzen“). Auf keinen Fall ist so eine Vorgehensweise in irgendeiner Weise mit der Biodiversitätsstrategie des Landes und dem Artenschutz zu vereinbaren!
Das Foto vom Graben deutet eher darauf hin, dass es sich um mutwillige Sachbeschädigung (öffentlichen Eigentums?) (herausgerissene, gerodete? Wurzeln etc.) und um eine nicht mit der WRRL vereinbare Pflegemassnahme handelt.
Jürgen Kruse, Arbeitskreis Heckenschutz, http://www.hecke.wg.vu – info@heckenschutz.de – 7.4.2015
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