Radikaler Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik ist notwendig

vom 28.05.2016, aktualisiert am 29.06.2016, Federführung: Wolf von Fabeck, SFV:

Fossil- und Atomenergie schadensgemäß besteuern, Netzgebühren entfernungsabhängig gestalten, das EEG von Bürokratie entlasten – die Bürger-Energiewende setzt sich dann am Markt durch – Version 60

Hier entsteht ein gemeinsamer Vorschlag verschiedener Klimaschutzorganisationen. Bitte beteiligen Sie sich. Der Vorschlag wird sinnwahrend laufend redaktionell überarbeitet. Für die neueste Version bitte refresh klicken

 

Inhaltsverzeichnis

 

Warum brauchen wir eine gemeinsame neue Strategie?

Die deutsche Energiewendepolitik steckt in einer Sackgasse. Jede hinzukommende Bestimmung macht sie noch schwerfälliger und verlangsamt den Umstieg auf klimaschonende Sonnen- und Windenergie. Der Versuch, die Erneuerbaren Energien gegen die Marktgesetze von Angebot und Nachfrage gegenüber dem unschlagbar billigen Wettbewerber Atom- und Fossilstrom einzuführen, ist nach anfänglichen großartigen Erfolgen kläglich gescheitert, weil Regierung und Parlament es nicht wagen, auch den letzten notwendigen Schritt zu tun und die Hersteller mit den von ihnen verursachten externen Kosten zu belasten.

Stattdessen: Unsinnige bürokratische Behinderungen und Schikanen bei der Baugenehmigung, bei der Finanzierung, abrupte Senkungen der Einspeisevergütung, Probleme bei der Besteuerung. Insbesondere die EEG-Umlage beim Eigenverbrauch oder beim Handel mit Solar- und Windstrom (die verhasste „Sonnensteuer“) hat den Bau und Betrieb von Solarstromanlagen zu einem mühseligen Unterfangen gemacht. Der beeindruckende jährliche Zubau von jeweils über sieben Gigawatt in jedem der drei Jahre 2010, 2011 und 2012 wurde auf jämmerliche eineinhalb Gigawatt im Jahr 2015 gedrückt. Viele Zehntausende von Arbeitsplätzen im Solarbereich wurden vernichtet. Der Bau von Strom- und Energiespeichern wurde verhindert und so kommt es zu immer mehr unnötigen Abregelungen von Solar- und Windanlagen.

Die EEG-Umlage, anfangs dafür gedacht, die Finanzierung der EEG-Anlagen sicherzustellen, ist aufgrund mehrerer regulatorischer Fehler unaufhaltsam gestiegen. Siehe dazu auch den leicht verständlichen Youtube-Beitrag von Professor Dr. Eicke Weber, Leiter des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) Freiburg: Obwohl die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber sich innerhalb der Zeit von 2009 bis 2013 nur verdoppelten, wurde fünfmal so viel Geld bei den Stromkunden abkassiert. Der Anstieg der EEG–Umlage weckt in der Öffentlichkeit die Befürchtung, dass die Verteuerung unvermeidlich und eine Vollversorgung mit Solar- und Windstrom unbezahlbar sein würde. So wird sie auch durch die Bundesregierung interpretiert.

Das herrschende Chaos unverständlicher, einander teilweise sogar widersprechender gesetzlicher Bestimmungen hat den Blick dafür getrübt, mit welch einfachen Maßnahmen sich die in Paris beschlossene Dekarbonisierung beschleunigen ließe.

Eine neue gemeinsame Strategie ist deshalb vordringlich. Der hier vorgelegte Entwurf soll dazu einen Impuls geben.

Wir erhoffen uns die Mitwirkung unserer Leser. Stellen Sie Fragen, äußern Sie Kritik, machen Sie Verbesserungsvorschläge – und geben Sie zu erkennen, was Ihnen einleuchtet. Ein einfaches „OK“ signalisiert uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Bitte wenden Sie sich an Wolf von Fabeck, sfv-fabeck@gmx.de, der den Vorschlag beim SFV federführend bearbeitet.

 

Wind- und Solarstrom müssen die preiswerte Regelversorgung werden

Wenn Deutschland wirklich schnell aus der fossilen und atomaren Energieversorgung aussteigen will, dann darf die Versorgung mit Atom- oder Fossilstrom nur noch ein rasch vorübergehender Notbehelf sein. Dagegen muss die Versorgung mit Solar- und Windstrom nach den einfachen Regeln von Angebot und Nachfrage die Regel werden. Das geschieht nicht von alleine. Der sogenannte „freie Markt“, d.h. ein Markt, in dem der Staat nicht für den gerechten Ausgleich der Machtverhältnisse sorgt, ist zukunftsblind. Bei den derzeitigen energiepolitischen Rahmenbedingungen würden zuerst sämtliche fossile Lagerstätten ausgebeutet und verheizt und die letzten Atomkraftwerke würden bis zum letzten Tag der ihnen zugestandenen Frist laufen. Grund dafür sind die bereits vorhandenen Stromerzeugungsanlagen der konventionellen Stromversorger, die eingespielten Vertriebswege, die fehlenden Strom- und Energiespeicher und – das ist der entscheidendste Grund – die Nichtberücksichtigung der externen volkswirtschaftlichen Kosten.

Der Preis, mit dem Atom- und Fossilstrom im Großhandel angeboten wird, ist deshalb schlicht und einfach zu niedrig!
Kern des Vorschlags ist es deshalb, die externen Kosten der fossilen und atomaren Energie durch eine CO2-Steuer und eine erhöhte Brennelemente-Steuer zu internalisieren. Atom- und Fossilstrom müssen erheblich teurer werden. Dem Verursacherprinzip muss Geltung verschafft werden.

Die Rechtmäßigkeit von nationalen CO2-Steuern steht außer Frage. Schweden, Frankreich und Großbritannien erheben bereits CO2 Steuern – wenn auch bei weitem nicht in der Höhe, die den immer bedrohlicheren Klima- und Umweltfolgen gerecht werden. Weitere Informationen finden sich in einem Beitrag von Dr. Rüdiger Haude.

Steuern auf Fossil- und Atomstrom – man könnte sie auch als „Lenkungssteuern, bzw. Lenkungsabgabe“ bezeichnen – entfalten die gewünschte Wirkung am besten, wenn sie an der Quelle, d. h. spätestens beim Stromerzeuger erhoben werden: Beim Braunkohletagebau, beim Kauf neuer Brennelemente, bei der Einfuhr oder Förderung von Erdgas, der Einfuhr oder Förderung von Erdöl …

Fossil- und Atomstrom sollen also bereits mit dem zu erwartenden Preis ihrer Folgekosten verteuert sein, bevor sie in den marktlichen Wettbewerb eintreten. Diese Lenkungssteuern belasten dann nicht alle, sondern nur die Stromkunden, die auf Atom- und Fossilstrom nicht verzichten wollen oder können. Das ist psychologisch wichtig!

Die Lenkungsabgabe muss den Atom- und Fossilstrom mindestens so weit verteuern, dass er teurer ist als Wind- oder Solarstrom aus neuen Anlagen zuzüglich eines Aufschlages für Speicherung. Die Betreiber neuer Wind- und Solarstromanlagen können dann ihren Strom zum Vollkostenpreis überall im Stromhandel anbieten. Sie sind nicht mehr auf Zuschüsse aus dem EEG-Umlagekonto angewiesen und können nach den Regeln von Angebot und Nachfrage den Fossil- und Atomstrom aus dem Markt drängen.

 

Regionalisierung und Dezentralisierung – auch durch entfernungsabhängige Netzentgelte

Wind- und Solaranlagen und die dazugehörigen Strom- und Energiespeicher können und sollen möglichst verbrauchernah errichtet werden. Eine VDE-Studie „Der Zellulare Ansatz“ aus dem Jahr 2015 bestätigt die Vorteile und die Machbarkeit dieses Konzepts. Dessen Vorteile machen sich im Wettbewerb noch mehr bezahlt, wenn der wirtschaftliche Aufwand, Strom über weitere Entfernungen zu transportieren, in entfernungsabhängigen Netzentgelten berücksichtigt wird. Volkswirtschaftlich wird damit der Aufwand des Netzausbaus minimiert, die Fehlinvestition in neue Fernübertragungstrassen verhindert. 

Regionale Endkundenversorger – z.B. Stadtwerke – werden dann nicht nur wegen der Verteuerung von Fossil- und Atomstrom, sondern auch wegen der entfernungsabhängigen Netzgebühren steigendes Interesse am Bezug von preiswerten Solar- und Windstrom aus der Region haben. Sie können Lieferverträge mit den Solar- und Windanlagen- sowie Speicherbetreibern der Region abschließen. Rechtliche Schwierigkeiten, die sich bisher insbesondere daraus ergaben, dass man nicht erkennen kann, ob es sich bei gespeichertem Strom um konventionellen oder förderungsfähigen EE-Strom handelt, entfallen dann, da eine Förderung des EE-Stroms nicht mehr notwendig ist. Eine Teilnahme der Solar- und Windstromanbieter an einem zentralen Spotmarkt zur Ermittlung der EE-Umlage ist dann auch nicht mehr erforderlich. Wind- und Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom in das Verteilnetz einspeisen – dort wo ihr Strom auch verbraucht werden wird – müssen dann nicht mehr mit Großhändlern auf der Höchstspannungsebene in Wettbewerb treten, sondern können zweiseitige OTC-Geschäfte (over the counter) in der Verteilnetzebene abschließen. Sie können auch den Solarstrom oder Windstrom an ihre Nachbarn oder ihre Mieter verkaufen. Diese Entwicklung kann zur Regionalisierung der Stromversorgung führen.

Im Gegensatz dazu hört man häufig (auch aus dem Wirtschaftsministerium) die Forderung, es müssten in ganz Deutschland die Großhandelspreise für Strom gleich sein (Forderung nach einer Preiszone). Eine wirklich schlüssige Begründung wird auffälliger Weise nicht genannt. Jedoch wird umgekehrt der Ausbau der Fernübertragungsnetze damit begründet, dass sonst – horribile dictu – mehrere Preiszonen in Deutschland entstehen würden. Wir können bei näherer Betrachtung der Regionalisierung allenfalls Probleme für diejenigen Politiker sehen, die z.B. in Süddeutschland den Winkraftausbau verhindert haben und nun der Bevölkerung erklären müssen, warum in Regionen mit wenig Windrädern der Strom teurer ist.

 

Nachversteuerung beim grenzüberschreitenden Stromhandel

Damit die CO2– und Brennelementesteuern die gewünschte Wirkung auch im Stromhandel erzielen, müssen sie, wie bereits erwähnt, an der Quelle der Stromerzeugung erhoben werden. Das bedeutet, dass sie bereits die ausländischen Stromangebote verteuern müssen, bevor der Importstrom im Wettbewerb mit Strom deutscher Stromhersteller steht. Unbedingt muss verhindert werden, dass ausländischer unversteuerter Atom- und Fossilstrom in Deutschland den Strom aus Erneuerbaren Energien unterbietet. Stromimporte aus dem Ausland werden deshalb mit dem höchsten Steuersatz nachversteuert (sozusagen eine Art Schutzzoll).

Die Notwendigkeit dieser radikalen Maßnahme sei an einem Beispiel erläutert:

Die österreichische Stromwirtschaft hat angeboten, über eine Fernleitung im Bedarfsfall österreichischen Wasserkraftstrom nach Deutschland zu leiten. Mit einer Schutzzoll-Erhebung bzw. Nachversteuerung würde diese Lieferung deutlich verteuert und deshalb nur im Ausnahmefall genutzt. Da es sich um Strom aus einem Wasserkraftwerk handelt, erscheint die hohe Nachbesteuerung beim Grenzübertritt zunächst ungerechtfertigt.. 
Betrachtet man die Nachbesteuerung jedoch aus Klimaschutz-Sicht bzw. aus globaler Sicht, so erschließt sich ihre Notwendigkeit: 

In der österreichischen Stromversorgung beträgt der Anteil der Erneuerbaren Energien nahezu 75 Prozent. Etwa 20 % des in Österreich verbrauchten Stroms wird immer noch mit österreichischen Wärmekraftwerken erzeugt, die für eine höhere als derzeit genutzte Leistung ausgelegt sind. Energieland Österreich – Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – dort Seite 19. Auch wenn die Werte nicht auf dem neuesten Stand sind, so haben sie sich in der Zwischenzeit doch leider kaum geändert.
Da Österreich noch keine Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien für seine österreichischen Stromkunden bereitstellen kann, fehlt jede MWh Wasserkraftstrom, die aus Österreich nach Deutschland geliefert wird, bei den österreichischen Stromverbrauchern und muss deshalb durch eines der österreichischen klimaschädlichen Wärmekraftwerke zusätzlich erzeugt werden. Die Folge: Wenn Deutschland Wasserkraftstrom aus Österreich anfordert, muss in Österreich entsprechend mehr Fossilstrom erzeugt werden. Die Behauptung, Deutschland würde den Klimawandel bekämpfen, indem es Wasserkraftstrom aus Österreich einführt, erweist sich damit als Irreführung.

Die Nachversteuerung mit dem höchsten Steuersatz verfolgt hier zwei Ziele. Sie erzeugt einen hohen Anreiz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland selbst und sie verhindert, dass der im Ausland umweltfreundlich erzeugte Strom der ausländischen Bevölkerung vorenthalten und durch umweltschädlich erzeugten Strom ersetzt wird.

 

Einige Schutzbestimmungen für EEG-Anlagen sind unerlässlich

Auch wenn nach der vorgeschlagenen Umstellung die Solar- und Windanlagen und ihre Speicher sich am Markt durchsetzen können, bedarf es doch noch einiger weniger Schutzbestimmungen, die soweit noch nicht vorhanden, in das EEG aufgenommen werden müssen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kann dann bis auf diese Schutzbestimmungen reduziert werden:

  • Eine baurechtliche Privilegierung von Solar- und Windanlagen sowie der mit ihnen direkt gekoppelten Stromspeicher, selbstverständlich unter Beachtung der emissionsschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Die Anschluss- und Netzausbaupflicht im Verteilnetz
  • Die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus CO2-freien Erneuerbaren Energien und Stromspeichern
  • Eine Steuerbefreiung der Erneuerbaren Energien – befristet bis zum Abschluss der erfolgreichen Umstellung auf 100 Prozent CO2-freie Erneuerbare Energien
  • Ein Benachteiligungsverbot (Diskriminierungsverbot) für CO2-freie Erneuerbare Energien
  • Übergangsbestimmungen zum Bestandsschutz von EEG-Altanlagen bei gleichzeitigem Abbau bürokratischer Schikanen – Die Betreiber von Altanlagen können innerhalb ihrer gesetzlichen Vergütungsdauer noch nicht in den freien Stromhandel entlassen werden, weil sie eine höhere Einspeisevergütung zu beanspruchen haben als die Betreiber von Neuanlagen. Sie erhalten deshalb wie gewohnt die ihnen zustehende Einspeisevergütung weiterhin aus dem ehemaligen EEG-Umlagekonto, doch dieses wird ausschließlich aus Steuergeldern aufgefüllt. Eine Gegenfinanzierung ist mehr als ausreichend durch die Lenkungsabgabe auf Atom- und Fossilstrom gesichert.

 

Internalisierungs-Steuern zum Ausgleich der externen Kosten – Eilbedürftigkeit und angemessene Höhe?

Bitte nicht verwechseln:
Neben der CO2-Steuer setzt sich der SFV auch weiterhin für eine Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Energie ein. Dazu soll eine Energiesteuer bei gleichzeitiger Auszahlung eines Energiegeldes eingeführt werden. Ziel ist es unter anderem, die Energieeffizienz zu steigern, Anreize zum Energiesparen zu geben, die Ausplünderung der Bodenschätze zu stoppen, sowie Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Sozialbereich, in Forschung und Lehre sowie im Handwerk zu schaffen…Im vorliegenden Beitrag geht es jedoch nicht um die Energiesteuer, sondern ausschließlich um die CO2– und Brennelemente-Steuer, die auch als Internalisierungssteuer oder Lenkungsabgabe bezeichnet wird.

Externe Kosten der Stromversorgung sind solche Kosten, die durch die Stromerzeugung entstehen, die aber den Stromverbrauchern nicht mit dem Strompreis in Rechnung gestellt werden. Dazu zwei Beispiele:

Durch den CO2-Ausstoß bei der Braunkohleverstromung wird der Klimawandel beschleunigt. Extremwetterereignisse treten öfter auf. Die Kosten zur Beseitigung der Klimaschäden bis hin zu den Integrationskosten für „Klimaflüchtlinge“ sind externe Kosten der fossilen Stromversorgung.

Ein zweites Beispiel: Die Behandlung von Nervenerkrankungen oder Hirnschädigungen kleiner Kinder infolge der hohen Quecksilberbelastung der Braunkohleabgase kostet Geld, das ebenfalls nicht von den Stromverbrauchern bezahlt wird. Diese Kosten zählen zu den externen Kosten der Versorgung insbesondere mit Braunkohlestrom.

Die beiden Beispiele lassen erahnen, wie schwierig die genaue Ermittlung der externen Kosten ist und welches Streitpotential sich bezüglich ihrer Ermittlung auftut. Dazu einige Erwägungen:

In der Literatur werden je nach Interessenlage die unterschiedlichsten Werte genannt. Aus einer vom damaligem Minister Möllemann (FDP) in Auftrag gegebenen Studie der Baseler PROGNOS AG für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), ergibt sich z.B., dass bei Berücksichtigung aller Folgekosten die errechneten Versicherungskosten pro Kilowattstunde Atomstrom reell bis zu 4,- DM (ca. 2 €) betragen müssten und damit völlig irreal wären. Die Grundsatzstudie hat den Titel „Identifizierung und Internalisierung der externen Kosten der Energieversorgung“.

Im Auftrag der britischen Regierung erstellte im Jahr 2006 der ehemalige Weltbank-Chefökonomen Sir Nicholas Stern den sogenannten „Stern-Report“. Von ihm stammt sinngemäß die Aussage, die jährlichen Kosten des Klimawandels würden, wenn nicht gehandelt wird, dem Verlust von wenigstens 5 % des globalen Bruttoinlandsprodukts entsprechen. Wenn man eine breitere Palette von Risiken und Einflüssen berücksichtigt, könnten die Schäden sogar auf 20 % oder mehr des erwarteten globalen Bruttoinlandsprodukts ansteigen. Mehr als ein Fünftel unserer wirtschaftlichen Anstrengungen würde dann dem Beseitigen von Klimaschäden gelten.

Aber die Situation ist sogar noch dramatischer: Seit wenigen Jahren hat sich in der Klimadiskussion die Erkenntnis durchgesetzt, dass es „Kipppunkte“ gibt, bei deren Überschreitung der Klimawandel sich selbst verstärkt. Die ersten Kipppunkte sind bereits erreicht: Hier nur drei Beispiele: Der Permafrostboden in Sibirien taut auf und lässt die bisher eingefrorenen Klimagase hochblubbern. Das Eis am Nordpol ist weitgehend weggeschmolzen, so dass die Sommersonnenstrahlen nicht mehr in den Weltraum zurückgespiegelt werden, sondern das Meerwasser erwärmen. Bei weiterer Erwärmung werden die Ozeane kein weiteres CO2 mehr aufnehmen, sondern ihrerseits CO2 abgeben. Einem mit naturgesetzlichen Zusammenhängen wenig vertrauten Laien lässt sich die Situation so beschreiben: Das Klima ist wie eine riesige Stehlampe, die ins Kippen geraten ist. Je schneller man zupackt, desto größer ist die Chance, das Umkippen noch zu verhindern, Diskutieren hilft da nicht. Die Naturgesetze lassen nicht mit sich verhandeln.

Für die EEG-Umlage im Jahr 2016 prognostiziert das BMWi einen Betrag von 25 Mrd. €. Dieser Betrag ist bekannt und wird weiter steigen. Er wird bei den „nichtprivilegierten“ Stromkunden zwangsweise kassiert, wenn nicht endlich der vorgeschlagene Kurswechsel in der Energiepolitik erfolgt.

Die Höhe der externen Schäden ist nicht präzise anzugeben, doch ist sicher, dass sie um Größenordnungen höher liegt als die EEG-Umlage, denn der Klimawandel kann die Erde unbewohnbar machen, wird furchtbare Fluchtbewegungen verursachen und Millionen von Menschen das Leben kosten. Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt dramatisch: Dicht besiedelte Küstenregionen beginnen im Meer zu versinken. Immer größere Landgebiete werden unfruchtbar. Immer häufiger treten Extremwetterereignisse auf: Hagelschläge, Sturzfluten, Tornados. Die Todesfälle durch Überhitzung, Erfrieren, Ertrinken oder Verdursten nehmen zu. Es ist abzusehen, dass der Trend sich in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten fortsetzt. Auch auf uns kommen diese Gefahren zu. Wieviel Cent pro Kilowattstunde ist Dir das Leben Deiner Kinder oder Enkel wert? Ist diese Frage zynisch? Lässt sie sich noch lange verdrängen?

Es muss endlich eine politische Entscheidung getroffen werden.

Wenn die Höhe der Internalisierungs-Steuer den externen Schäden auch nur annähernd entspricht, wird die Steuer so hoch sein, dass etliche Stromkonzerne rasch insolvent werden. Sie können dann nicht einmal mehr die Renaturierung der ausgekohlten Braunkohletagebaue zahlen oder gar die sogenannten Ewigkeitskosten erwirtschaften, die sie für die dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle oder für das Leerpumpen der stillgelegten Bergwerke im Ruhrgebiet benötigen. Sollte man aus diesem Grund von einer angemessenen Internalisierungssteuer absehen und die Konzerne deshalb schonen? Sollte man sie für die externen Kosten jetzt nicht verantwortlich machen, damit sie später einmal die Ewigkeitskosten besser bezahlen können?

Man könnte es auch anders sehen: So oder so werden die Konzerne für ihre Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit nicht oder bestenfalls nur teilweise aufkommen. So oder so müssen die Bürger letztlich selber die externen Kosten bezahlen. Da ist eine rasche Insolvenz womöglich die ehrlichere Lösung. Die Marktregeln sind hart! Unternehmen und ihre Aktionäre, die in der Hoffnung auf hohe finanzielle Gewinne in „freier unternehmerischer Entscheidung“ die Stromerzeugung aus Braunkohle oder anderen fossilen Brennstoffen gewählt haben und diese trotz dringlicher Warnungen und Appelle fortgesetzt haben, verdienen kein Mitleid.

Die Fürsorgepflicht für die arbeitslos werdenden Beschäftigten bei Braunkohle und Atom darf darüber nicht vergessen werden: Aber zum nachhaltigen Ausbau neuer Arbeitsplätze wird es erst kommen, wenn der Aufbau der neuen EE-Infrastruktur endlich wieder in Gang kommt. Das ist ein weiteres Argument für eine schnelle Umstellung und hohe Internalisierungs-Steuer.

Jedenfalls – die Forderung nach Internalisierung der externen Kosten durch Besteuerung ist nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern auch eine ökonomisch richtige und wirksame Maßnahme,, die in der Volkswirtschaftslehre anerkannt ist. Man spricht hier auch vom „Verursacherprinzip“. Wie weit sie sich durchsetzen lässt, hängt davon ab, wie unabhängig der Gesetzgeber von den betroffenen Konzernen ist und diese Frage wird möglicherweise bereits in der Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl entschieden. Voraussetzung dafür ist wiederum – wie bereits oben erwähnt – dass die Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sich auf eine gemeinsame Strategie einigen.

 

Unterstützende Organisationen

Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse Für eine dezentrale Energiewende – gegen überdimensionierten Netzausbau! http://www.stromautobahn.de – Dörte Hamann (Sprecherin) pressestelle@stromautobahn.de

BAAK http://baak.anti-atom-bayern.de/ sowie Büfa Regensburg – Petra Filbeck (1. Sprecherin BAAK, Sprecherin BüfA Regensburg)

BBEn Bündnis Bürgerenergie https://www.buendnis-buergerenergie.de/buendnis/vorstand/ – Dr. René Mono (Vorstandsvorsitzender)

Bürger-Energie-Genossenschaft www.beg-58.de – Rolf Weber (Vorsitzender) rolf.weber@beg-58.de

Bürgerinitiative Leinburg gegen Gleichstromtrassen Für eine dezentrale Energiewende – gegen überdimensionierten Netzausbau! http://www.stromtrasse1601.de – Olaf Lüttich (Mitglied im Sprecherrat)

Bürgerinitiative Megatrasse-VG-Nordendorf https://www.facebook.com/B%C3%BCrgerinitiative-Megatrasse-VG-Nordendorf-287100164801357/ – Anita Dieminger (Sprecherin)

Bürgerinitiative Stiftland sagt „NEIN“ … zu Atom- und Kohlestromtrassen – „JA“ zur dezentralen Energiewende! http://www.stiftlandsagtnein.de – Gerald Schmid (1. Sprecher) stiftlandsagtnein@t-online.de

BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU – Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie http://www.castor.de/diskus/gruppen/cdak.html – Petra Pauly (CDAK-Sprecherin) und Ulla Veith (Vorstandssekretariat)

Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. http://www.eb-ei.de/ – Josef Loderer MBA (Univ.) (1. Vorsitzender)

Energiegenossenschaft Hohe Waid eG www.energiegenossenschaft-hohe-waid.de – Dr. Matthias Schütze, Dirk Erdel (Vorstandsmitglieder) info@energiegenossenscaft-hohe-waid.de

Energie- und Freizeithof Liebon www.Liebon.de – Andreas Reitmann (Inhaber)

Energiewende Landkreis Starnberg e.V. http://www.energiewende-sta.de/ – Dr. Walter Kellner (1. Vorsitzender)

Energiewendegruppe Münster- Wolfgang Wiemers, Philipp Kruse (Sprecher der Gruppe)

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie Eichenzell eG www.eichenzell-energie.de – Lothar Jestädt (Vorstand)

Landesnetzwerk Bürger-Energiegenossenschaften Hessen e.V. www.laneg-hessen.de – Nils Rückheim (Geschäftsführer) nils.rueckheim@laneg-hessen.de

Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG e.V.) http://www.laneg.de – Dr. Verena Ruppert (Vorstand) ruppert@laneg.de

Mittelhessische Energiegenossenschaft (MiEG) www.mittelhessische-energiegenossenschaft.de – Diethardt Stamm (Vorstand)
info@mittelhessische-energiegenossenschaft.de

NE-Solartechnik GmbH & Co KG – Stefan Göb (Geschäftsführer)

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) https://www.oedp.de/startseite/ – Gabriela Schimmer-Göresz (Bundesvorsitzende)

Pamina-Solar http://www.pamina-solar.de – Heinz Scharfenberger (Vorstand) info@pamina-solar.de

Solarlokal Kirchhorst www.Solarlokal-Kirchhorst.de – Siegfried Lemke (Sprecher der Solarinitiative Solarlokal Kirchhorst) sielemke@gmail.com

terra-solar e.V. www.terra-solar.de – Kurt Miller (1. Vorsitzender) km@terra-solar.de

Umweltfreundliche Energien EN e.V. www.ueen.de – Karl-Heinz Henkel (Vorstand) kh-henkel@versanet.de

UrStrom Mainz eG www.urstrom.com – Christoph Würzburger (Technikvorstand) und Verena Ruppert (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)

VERENA e.V. (VR 682) http://verena-ahlen.de/ – Jochen Rölfing, Manfred Röttjes, Anne Bussmann (der Vorstand) annegret_bussmann@web.de

WNV Windenergie Nordeifel e.V. http://www.wnv-info.de/ – Klaus Pütz (Mitglied des Vorstandes)

 

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