Über die EEG Novelle 2021
Stefan Hiltawsky-18.11.2020
• Würdigung 20 Jahre EEG
• Kommentare zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
• Szenarien, wie es auf verschiedene PV-Anlagentypen ≤30 kWp wirkt
Würdigung 20 Jahre EEG
Vor über 20 Jahren wurde das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland
eingeführt. Das Gesetz war sehr einfach, konnte von jedem verstanden werden,
hatte Vergütungssätze, die einen kostendeckenden Betrieb einer EE-Anlage
zuließ und hatte einen Umfang von 5 Seiten. Damals war es weltweit das beste
Gesetz zur Markteinführung erneuerbarer Stromerzeuger. Es hat weltweit zu
Innovationen und zur Erreichung der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit
erneuerbarer Energien beigetragen. Die darauffolgenden Novellen trugen zum
Teil dem technischen Fortschritt, der Möglichkeit des Eigenverbrauchs, Teilnahme
am Strommarkt und Diversifizierung der Nutzung der erneuerbaren Energien
Rechnung. Andererseits wurde das Gesetz zunehmend kompliziert, was sich in
einem Gesetzesumfang von 139 Seiten und 12026 Anfragen bei der EEGClearingstelle niederschlägt. Diese Komplexität und die Einführung der
reduzierten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch in 2014 haben zu einem
gesunkenen Zubau insbesondere von PV-Anlagen geführt. Der Zubau von
Windkraftanlagen ist auch aufgrund anderer erschwerten Rahmenbedingungen
aktuell auf sehr niedrigem Niveau. Im Jahr 2000 waren die Hauptargumente
gegen erneuerbare Energien die zu hohen Stromgestehungskosten. Mittlerweile
ist Strom aus erneuerbaren Energien in den meisten Fällen günstiger als Strom
aus neu errichteten konventionellen Kraftwerken. Trotzdem scheint der Ausbau
der erneuerbaren Energien in Deutschland durch die jetzigen
Rahmenbedingungen eher gebremst als gefördert zu werden. Die Chancen der
Marktintegration und das gesamte Potential aller erneuerbaren Energien sind
noch längst nicht ausgeschöpft. Ein EE-Anteil von 50% des deutschen
Strombedarfs in 2020 ist motivierend, die restlichen 50% möglichst schnell zu
erreichen. Die Potentiale und die Technik sind vorhanden. Es fehlen die
zielführenden Rahmenbedingungen.
Hier die komplette Stellungnahme: EEG Stellungnahme_Stefan