Neues aus Berlin zum EEG2021 (von Christian Quast, Verein Sonneninitiative)

Die Clearingstelle EEG hat in Berlin ihr 38. Fachgespräch abgehalten. Die Fachkonferenz zu Anwendungsfragen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschäftigte sich mit den geplanten Änderungen am EEG. Christian Quast vom Verein war da – per Videokonferenz.

Anstrengend war die achtstündige Konferenz schon immer. Im Minutentakt bekommt man komplexe juristische Sachverhalte präsentiert, deren Bedeutungen für die Arbeit des Vereins abzuschätzen sind. Die Bundesregierung, vertreten durch Ministerialrat Dr. Guildo Wustlich, tut einiges dafür, das EEG immer weiter zu komplizieren. Inzwischen können nur noch Juristen und juristisch vorgebildete Spezialisten der Veranstaltung überhaupt noch folgen. Die Ausgestaltung als reine Videokonferenz macht es nicht weniger anstrengend. Ganz im Gegenteil: Im Vergleich zur Präsenzveranstaltung blieb kaum Zeit zum Durchatmen, den Kaffee und die Schnittchen musste man selbst zubereiten.

Aufgabe: Umsetzung des Klimaschutzpakets

Im Zentrum der Novelle des EEG (EEG2021), die am 1. Januar in Kraft treten und die Vorgaben des Klimaschutzpaketes umsetzen soll, stehen die Anlagen nach Ablauf des 20-jährigen Förderzeitraums (Ü20-Anlagen), der Smart-Meter-Rollout, die Eigenversorgung und die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Wustlich, Cheftexter des EEG2021, stellte die Änderungen zu Beginn der Veranstaltung vor. Gut für ihn, dass es keine Präsenzveranstaltung war, denn sarkastische Zwischenrufe wären ihm sicher gewesen. Die Kritik bei der Videokonferenz kam leise, aber dennoch heftig, in Form vorgelesener Fragetexte an die Vortragenden.

Das Wirtschaftsministerium geht tatsächlich von einem stagnierenden Stromverbrauch aus, um die 65% Bruttostromverbrauch bis 2030 in „Ausbaupfade“ herunter zu rechnen. Auf die Frage, warum alle Forschungsinstitute deutliche Zuwächse prognostizieren, weil Elektromobilität, grüner Wasserstoff oder Sektorenkopplung (z.B. Heizen mit Wärmepumpe) viel Strom benötigen, redete sich Wustlich heraus: „Das sind alles Blicke in die Glaskugel“.

Ergebnis: Ziel wird leider verfehlt, da Messlatte zu niedrig

Heraus kommt ein hoch angesetzter Zielkorridor von 2,9 bis 5,8 GW im Jahr für den Zubau von Windenergie, der aufgrund der miserablen Genehmigungsquote sowieso nicht erreicht wird, und eine mickrige Zubauquote für Photovoltaik (PV) von unter 2 GW pro Jahr. Hat da jemand Angst vor der besten und billigsten Energieerzeugungsform, der Solarenergie? Entsprechend stark werden die Vergütungssätze für PV in den nächsten Jahren sinken.

PV-Anlagen über 500 kWp auf Dächern müssen künftig in die Ausschreibung. Übel daran: Eigenverbrauch ist dann ausgeschlossen. Viele Projekte rechnen sich dann nicht mehr und werden abgesagt, meinte Simone Peter vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE).

Eigenverbrauch unerwünscht?

Gerade der Mittelstand kann aber durch Eigenverbrauch enorme Kosten einsparen. Unternehmen sollten jetzt nicht zögern, die eigene PV-Anlage auf dem Firmendach in Angriff zu nehmen. Denn die Regierung plant, die Ausschreibungsgrenze weiter zu senken.

Schlecht ergeht es auch den ganz kleinen Anlagen. Alle Bestandsanlagen müssen in den nächsten Jahren mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden. Diese muss vom Netzbetreiber gemietet werden, zu Kosten, die sehr kleine Anlagen unwirtschaftlich machen. Dies kritisierte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Er sieht im Smart-Meter-Rollout ein Bürokratiemonster: „Warum muss eine 1-kWp-Anlage aus vermeintlichen Gründen der Netzstabilität ein Smart Meter bekommen, der 2,5-kW-Gartengrill aber nicht?“

Bürokratiemonster EEG2021 entfesselt

Auch Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sieht im neuen EEG2021 eine bewusste Behinderung kleiner Anlagen. Geltendes EU-Recht, dass Anlagen unter 30 kWp „diskriminierungsfrei“ Stromproduktion und -verbrauch erlaubt, werde mit Füßen getreten. Auch den rigorosen Gesetzgebungsstil hat Sutter kritisiert: „Die DGS hatte 48 Stunden Zeit für die Stellungnahme zum komplexen Regierungsentwurf“.

Die gute Nachricht für die Sonneninitiative: Ü20-Anlagen ab 30 kWp können nach Berechnungen der DGS immer noch wirtschaftlich weiter betrieben werden. Wenn sie neben der unzureichenden Ü20-Vergütung zur Netzeinspeisung den Strom auch vor Ort verkaufen wollen, müssen sie jedoch messtechnisch nachgerüstet werden.

Fazit:

Noch mehr Vorschriften, noch mehr Messungen, noch mehr Bürokratie. Dafür weniger Strom, weniger Vergütung und weniger Kleinanlagen. Wenn man nicht wüsste, dass unsere Regierung die Energiewende wirklich will, könnte man meinen, alles dies würde nur gemacht, um den Übergang in eine bürgerschaftlich getragene, CO2-freie Energieversorgung zu verzögern und zu behindern.

gez. Christian Quast, www.sonneninitiative.org


Links: Das Programm und die Vortragfolien zum Fachgespräch können Sie hier nachlesen: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/38

(v.l.n.r.) Die Moderatoren der Clearingstelle, Alexander Todorovic und Dr. Martin Winkler, Leiter der Clearingstelle, begrüßen Dr. Guido Wustlich vom BMWi.

Die Veranstaltung fand wieder im Hotel Aquino in Berlin statt, allerdings ohne Zuschauer.

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