Kernforderungen zur EEG-Novelle 2021 Stand 20201023
In der heutigen Videkonferenz wurde beschlossen, diese Kernforderungen als Grundlage für einen Brief an Herrn Henrichmann und andere Bundestagsabgeordnete zu nutzen.
Herr Henrichmann hatte geschrieben:
Sehr geehrter Herr Lieneweg,
ich komme zurück auf unseren Mailverkehr zur Reform des EEG. Die Beratungen zur Gesetzesnovelle laufen in Berlin auf Hochtouren. In der vergangenen Sitzungswoche habe ich mit dem Berichterstatter der Unionsfraktion für das EEG über das Gesetz und Ihre Anfragen gesprochen. Das Interview können Sie unter (https://www.youtube.com/watch?v=u_ruU9lG6oQ) abhören.
Darüber hinaus hat sich mein Kollege Carsten Müller freundlicherweise bereiterklärt, in einem der verbleibenden Sitzungswochen im Dezember für eine Videokonferenz mit Ihren Fragen zur Verfügung zu stehen.
Ich bitte Sie daher, mir Ihre konkreten Fragen zum Gesetzentwurf kurz und prägnant formuliert zu übersenden. Ich werde diese Fragen sammeln, an Carsten Müller weitergeben und Ihnen bei erfolgter Rückmeldung rechtzeitig die Einladung für das Videointerview zukommen lassen.
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und gute Beratungen zum EEG im Dezember.
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit und verbleibe
mit den besten Grüßen aus Berlin
Marc Henrichmann
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Marc Henrichmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-79385
Fax: +49 30 227-70385
Antwort:
Sehr geehrter Herr Henrichmann,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. Eigentlich haben wir keine Fragen, sondern angesichts der drohenden Klimakatastrophe einige ganz konkrete Forderungen an das neue EEG, das jetzt in aller Eile verabschiedet werden soll.
Wir erfinden das Rad nicht neu, sondern greifen auf schon an anderer Stelle formulierte Ziele zurück:
- Die Regierung muss die Klimaschutzverpflichtungen ernst nehmen.
- Bestehenden Abhängigkeiten von fossilen Ressourcen sind zu beenden.
- der Ausbau Erneuerbarer Energien muss deutlich beschleunigt werden. Das muss die EEG-Novelle 2021 leisten.
- Hemmnisse und Mengenbegrenzungen sind abzubauen, damit das Potenzial der Bürger*innen vor Ort dezentral genutzt werden kann.
Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Landwirte und Unternehmen in der Fläche sind das Rückgrat der Energiewende. Sie müssen durch den Gesetzgeber ermutigt werden, selbst aktiv zu werden und sie dürfen nicht durch bürokratische Vorgaben verschreckt werden.
- Es muss verhindert werden, dass EE-Anlagen, die jetzt nach 20 Jahren aus dem EEG fallen, allein aus diesem Grund außer Betrieb genommen werden. Diese Anlagen können noch viele Jahre einen wesentlichen Anteil zur Versorgung mit Erneuerbarer Energie leisten und sind deshalb für die Energiewende und den Klimaschutz unerlässlich.
- Der Einspeisevorrang muss erhalten bleiben. Die Netzbetreiber müssen weiterhin zur Stromabnahme verpflichtet werden.
- Der Weiterbetrieb von Altanlagen/Ü-20-Anlagen muss barrierefrei und kostendeckend ermöglicht werden, darf auch unter Einbeziehung der Erfüllung technischer Anforderungen zu keinem Verlustgeschäft werden. Deshalb sollen kostendeckende Mindestabnahmepreise festgelegt werden.
- Die Direktvermarktung für kleinere Anlagen muss vereinfacht werden.
- Ausbauziele müssen angehoben und als Mindestziele benannt werden: von heute 2,5 GW auf mindestens 10 GW
- Die Ausschreibungsgrenzen für PV-Anlagen (insbesondere Dachanlagen) sollen auf mindestens 1 MW erhöht werden.
- Eine beliebige Mischung von Eigenverbrauch (Stärkung Prosumer) und Netzeinspeisung muss ermöglicht werden. Das kann zur Entlastung der Stromnetze beitragen. Deshalb ist eine Aufhebung der Festlegung als reine Einspeiseanlagen aufzuheben.
- Für eigenverbrauchten EE-Strom darf es keine EEG-Umlage und sonstige Abgaben geben
- Auf die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) muss geachtet werden, u.a. beim Mieterstrom, Eigenverbrauch und Speicher, um dadurch die Zusammenfassung von Solaranlagen auch unterschiedlicher Betreiber an unterschiedlichen Netzanschlusspunkten zu ermöglichen. Dadurch wären auch Quartierslösungen möglich, die den zwingend notwendigen Ausbau von PV-Anlagen auf Wohngebäuden deutlich beschleunigen würden.
- Auf den zwingenden Einsatz von intelligenten Messsystemen bei Ü20 und PV-Anlagen unter 7 kWp soll verzichtet werden.
- Das plumpe Abregeln von Anlagen bei einem Überangebot von überschüssigem (Kohle-)Strom ist der falsche Weg. Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme würde unter diesen Voraussetzungen den Weiterbetrieb kleinerer Anlagen unwirtschaftlich machen.
- Der Einsatz von Speichern (Batterien, etc.) ist (auch zur Steigerung des netzdienlichen Eigenverbrauchs) sinnvoll und zu fördern. Bei größeren Anlagen (über 30 kWpeak) wäre der Einbau von intelligenten Messsystemen in Zusammenhang mit Speichern der zielführende Weg, um überschüssigen Strom netzdienlich zwischenzuspeichern.
Der Ausbau von Windenergie muss wieder lukrativ werden
- Der Einspeisevorrang für Ü20-Anlagen muss erhalten bleiben. Die Netzbetreiber müssen weiterhin zur Stromabnahme verpflichtet werden. Der Weiterbetrieb darf zu keinem Verlustgeschäft werden. Deshalb sollen Mindestabnahmepreise festgelegt werden.
- Eine beliebige Mischung von Eigenverbrauch und Netzeinspeisung muss – insbesondere im gewerblichen und industriellen Bereich – möglich sein. Das kann zur Entlastung der Stromnetze beitragen.
- Der Einsatz von Speichern (Pumpspeicher, Power-to-X, Batterien, etc.) ist zu fördern. Dazu könnte ein Speicherbonus eingeführt werden.
- Genehmigungen für Elekrolyseure an Windenergieanlagen müssen erleichtert werden.
- Windanlagenstandorte müssen für ein Repowering erhalten bleiben.
- Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sollten beschleunigt und auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen müssen in der Durchführung vereinfacht werden.
- Der Instanzenweg bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land muss verkürzt werden. Die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen muss beschränkt werden.
- Noch in 2020 ist eine bundesweite Beratungsstelle zu Planungsfragen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung zu gründen. Diese Beratungsstelle sollte ein Standardverfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen entwickeln und die zuständigen Genehmigungsbehörden fachlich unterstützen.
- Artenschutz darf nicht zum Instrument gegen die Windenergie verwendet werden und soll durch die verpflichtende Anwendung von Sensortechniken zur Erkennung von Vögeln, die die Rotorgeschwindigkeit vorübergehend artgerecht reduzieren, erfüllt werden.
- Eine Ausgleichszahlung von 0,2 Cent/kWh an die Standortkommunen von Windenergieanlagen ist ein willkommener Anreiz. Ergänzend bedarf es direkter Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen und Bürgern (Bürgerenergiegesellschaften und –genossenschaften) an Windprojekten. Windprojekte lokaler Akteure sollten deshalb bis zu einer Gesamtleistung von 25 MW von Ausschreibungen ausgenommen werden. Diese können sich auf das Risiko des Verlustes der kompletten Planungs- und Genehmigungskosten bei Nichtberücksichtigung in der Ausschreibung nicht einlassen. Die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Projekten ist aber der entscheidende Schlüssel für die Akzeptanz.
Sektorkopplung und Speicherung
- Das plumpe Abregeln von Wind- und PV-Anlagen bei einem Überangebot an (Kohle-) Strom im Netz ist der falsche Weg. Überschüsse müssen den Sektoren Wärme und Verkehr zugeführt, oder zwischengespeichert werden. Strom aus Erneuerbaren Energien ist von staatlich induzierten Preisbestandteilen (Steuern-, Abgaben-, Umlagen) zu befreien und von Netzentgelten zu entkoppeln, wenn er anderen Sektoren (Wärme, Verkehr, …) zugeführt, oder zwischengespeichert wird.
- Intelligente Messsysteme sollen zur netzdienlichen Zwischenspeicherung von Strom zum Einsatz kommen und nicht zur Abregelung von EE-Anlagen.
Um den Ausbaupfad von Erneuerbaren Energien mit der entsprechenden Versorgungsicherheit zu realisieren, soll in die Förderung auch der Ausbau von neuen Speicher- und Regelkraftwerken während der Projektentwicklung einbezogen werden.
Bitte stimmen Sie dem neuen EEG nur zu, wenn möglichst viele dieser Forderungen erfüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Agenda21Senden, Bernd Lieneweg, Sprecher
Zur Kenntnisnahme in diesem Zusammenhang noch ein Brief an Herrn Dr. Hofreiter und die Antwort von seinem Team:
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter!
So etwas Ärgerliches wie den Referentenentwurf zum neuen EEG habe ich schon seit Jahren nicht mehr gelesen. Seit mehr als 25 Jahren sind wir in Sachen Regenerative Energien und Elektromobilität als Pioniere unterwegs, machen Öffentlichkeitsarbeit, bauen unsere Häuser um, fahren elektrisch Auto als Vorbild, kombinieren alles nach dem Prinzip der Sektorenkopplung auch noch mit modernen Batteriespeichern, um den Leuten zu zeigen, was heute jeder machen kann, um klimaschädliche Emissionen zu vermeiden, und dann kommt der Referentenentwurf, den jetzt sogar die CSU zu Recht kritisiert. Eigentlich müssten da Referentenköpfe rollen! Es sei denn, ein Minister verfolgt ganz andere Ziele! Dass viele informierte Wähler das nicht mehr ertragen können, hat offenbar auch die CSU erkannt. Der Bürger gibt Gas und die Berliner Politik tritt mit voller Wucht auf die Bremse: Zu wahr um schön zu sein – die Welt könnte so genial sein, aber …
Jahrelang und auch heute, erzählen uns Politiker, die Klimakrise müsse durch technischen Fortschritt gelöst werden. Verzicht und Askese alleine würden es nicht bringen und schließlich lebten wir in einer Marktwirtschaft und nur entlang marktwirtschaftlicher Mechanismen könnten echte CO2-Ersparnisse möglich sein. Die vielversprechende (deutsche) Ingenieurskunst soll es richten, darauf vertrauten die Politiker, so das immer wiederkehrende Mantra insbesondere aus FDP und CDU. Die gute Nachricht: was für eine echte Energie- und damit Verkehrs- und Wärmewende notwendig ist, haben die so hoch gelobten Ingenieure bereits geschaffen: es gibt langlebige, effiziente Photovoltaik-Anlagen, es gibt gute und große Speichermöglichkeiten und es gibt Elektroautos, die wir mit Sonnenenergie vor Ort betanken (könnten). Die Ingenieure haben einen super Job gemacht. Nun ist die Politik gefragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Marktmechanismen ihre Wirkung entfalten können: die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steigt ja bekanntlich, wenn man dadurch Geld sparen kann, z.B. könnten Gewerbetreibende ihre großen Dachflächen mit PV-Anlagen ausstatten und damit Elektroautos von Mitarbeitern und Firma laden oder den eigenen Strombedarf dadurch zumindest teilweise decken. Und auch die erhöhte Nachfrage nach Elektroautos würde das Angebot nochmal mehr in Schwung bringen und damit die so oft zitierte schwierige Wirtschaftslage und den Produktionsstandort Deutschland zukunftsfähiger machen.
Man möchte an dieser Stelle erwarten, dass Politiker sich die Hände reiben, um endlich die genialen Errungenschaften hoher Ingenieurskunst mit Hilfe von gesetzlichen Rahmenbedingungen in marktwirtschaftliche Selbstläufer zu überführen und die notwendige Verkehrs- /Energie- und Wärmewende zu vollziehen. Doch was passiert? Es wird still und heimlich ein Gesetzesentwurf, eine „Novelle“ des EEG vorgelegt, die es Firmen verbietet, selbst erzeugten Strom auch selber zu nutzen, denn der erzeugte Strom muss ins Stromnetz eingespeist und wieder zurückgekauft werden, selbstverständlich ist das nicht besonders wirtschaftlich. Gleichzeitig verkennt das Gesetz (bewusst, das ist das Ärgerlichste) die Möglichkeiten dezentraler Produktion und Nutzung von Strom, die durch mittlerweile sogar industriell herstellbare Stromspeicher realisierbar ist. Die Investition von Privathaushalten und insbesondere Gewerbetreibenden in Photovoltaik wird dadurch in weiten Teilen unwirtschaftlich und überbürokratisiert. Dabei sieht die EU-Richtlinie sogar verpflichtend eine umfassende Bürgerbeteiligung vor, die zwingend auch in deutsches Recht überführt werden muss.
Die Politik schützt so die alte Stromerzeugung mit fossilen Energieträgern, die mit Hilfe unserer Steuergelder jedes Jahr mit 46 Milliarden Euro subventioniert wird, anstatt Bürgern und Firmen Photovoltaikanlagen und Speichermöglichkeiten zu subventionieren und der Bevölkerung zu ermöglichen, sich aktiv an der Energiewende und somit auch wirkungsvoll an der Klimapolitik zu beteiligen. Der Bevölkerung werden die Hände gebunden, sich aktiv in die Bewältigung der Klimakrise einzubringen. Da kommt es den Politikern gerade recht, dass sich die Bürger vor Ort um die schöne Aussicht aus dem eigenen Küchenfenster streiten, die droht durch Windenergieanlagen zerstört zu werden. So können sie sich in aller Ruhe um ein Gesetz kümmern, das den Lobbyisten der fossilen Stromerzeuger ihr Geschäft für die nächsten Jahre zusichert, und weiterhin lauthals schreien, die Ingenieure sollen gefälligst ihren Job machen: diesmal mit der Wasserstoffstrategie, die ja übrigens noch wesentlich teurer und technisch wesentlich schwieriger zu realisieren ist und obendrein eben auch erstmal Energie benötigt, um das Wasser (übrigens in Trinkwasserqualität) überhaupt zu spalten. Die Energie zur Wasserspaltung sollte natürlich auch regenerativ sein, sonst macht es ja überhaupt keinen Sinn. Und davon sind wir noch Jahrzehnte entfernt!
Würden wir nicht im Jahr 2020 leben, dem Jahr, ab dem der CO2-Ausstoß radikal sinken muss, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten und dadurch unseren Kindern und Enkeln eine Chance auf ein ziviles Leben auf der Erde weiter zu ermöglichen, wären es Tränen vor Lachen in meinem Gesicht – über diese Realsatire. Aber so muss ich zusehen, wie sich unsere Jugend und unsere Kinder auf der Straße die Lunge aus dem Hals schreien, damit die Politik endlich handelt und hilft, ihre Zukunft zu retten. Die hat vielerseits aber nichts übrig, außer abfällige Kommentare über die „Klimakinder“. Also wieder Askese und Fahrrad fahren, statt technologischer Fortschritt und E-Autos. Die Politiker sollten sich schämen, das eigene Land aus einer in der Welt geachteten Führungsposition für nachhaltige Technik herauszubremsen. Die Chinesen haben dazu gelernt und haben zum Überholen angesetzt. Die CSU blickt entsetzt auf die große Schwester, die immer mehr ihre aufgeklärten Wähler verprellt. Warum tut sie so? Was tun die GRÜNEN?
Zu wahr um schön zu sein – die Welt könnte so genial sein!
Mit sonnigen Grüßen
Bernd Lieneweg
Agenda21Senden, Sprecher
Und hier die umfangreiche Antwort:
Sehr geehrter Herr Lieneweg,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir sind bei Ihnen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird den Anforderungen von Energiewende und Klimaschutz nicht annähernd gerecht. Er hält die Erneuerbaren künstlich klein und verursacht damit eine Ökostromlücke mit schwerwiegenden Folgen. Da auch beim Thema Energieeffizienz viel zu wenig von der Bundesregierung kommt, gefährdet sie so den ohnehin zu langsamen Kohleausstieg, anstatt ihn durch einen zügigen EE-Ausbau zu beschleunigen.
Der jährliche Ausbau der Windenergie müsste sich im Vergleich zum Ausbau des letzten Jahres versechsfachen und gerade neue Solaranlagen könnten und müssten in den nächsten Jahren mindestens viermal schneller gebaut werden als im bisherigen EEG vorgesehen. Dafür bräuchte es ein grundüberholtes und vereinfachtes Mieterstrommodell, flankiert durch eine Solarpflicht für alle neuen Dächer. Doch die Bundesregierung will an komplizierten Regeln und viel zu geringen Ausbaumengen festhalten. Der Referentenentwurf muss daher dringend überarbeitet werden, um den Ausbau der Erneuerbaren zu entfesseln!
Eine fatale Leerstelle lässt die Bundesregierung auch bei der Bürgerenergie. Anstatt endlich grundlegend die Abgaben auf selbstverbrauchten Solarstrom zu reformieren. Energiegenossenschaften durch einen Bürgerenergiefonds und Bürgerstromhandel zu stärken und intelligent in das Stromsystem einzubinden, bleibt sie auf halbem Weg stehen und befreit nur Anlagen bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt (kW) von der Sonnensteuer. Die dürfen dann aber höchstens so viel Strom produzieren wie bisher mit 10kW Leistung. Ohne weiteres möglich wäre dagegen eine vollständige Befreiung für Anlagen bis 30kW, die nicht nur wir Grüne fordern, sondern auch die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien vorsieht.
Stattdessen plant die Regierung neue Hürden. Sie will selbst kleinste Anlagen mit übertriebener Messtechnik ausstatten, deren Nutzen gerade für die Betreiber*innen dieser Anlagen fragwürdig ist. Diese sogenannten Smart-Meter sind zwar wichtig für die zukünftige intelligente Steuerung und Einbindung von Erneuerbaren Energien, ihr Einbau muss jedoch mit Augenmaß erfolgen und darf nicht zum KO-Kriterium für den Betrieb einer Solaranlage werden. Bürgerenergie muss gestärkt und nicht beschränkt werden! Das wäre die beste Maßnahme, um Unterstützung für die Energiewende zu sichern und Ausbauziele zu erreichen.
Als grüne Fraktion bringen wir kontinuierlich Vorschläge für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien, nicht nur anlässlich der EEG-Novelle – obwohl wir natürlich auch diese intensiv begleiten werden.
Unsere letzten Anträge aus dem Bereich Erneuerbare Energien finden Sie hier
– zum Thema Solar: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/1909698.pdf.
– zu Wind an Land: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/151/1915123.pdf
– zu über 20 Jahre alten Anlagen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919140.pdf
– zu Offshore Windanlagen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920588.pdf
Zu guter Letzt danken wir Ihnen für Ihren Input zur Novelle. Aber wir bitten Sie auch sehr herzlich: Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jetzt auch an die Abgeordneten der Regierungskoalition! Denn wir werden zwar unser Äußerstes für eine Verbesserung dieses Gesetzes tun, wenn CDU und SPD aber das Gefühl haben, dass sie mit ihren unzureichenden Antworten auf die Klimakrise durchkommen, dann verfangen auch unsere Verbesserungsvorschläge aus der Opposition nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter
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Es bleibt nun für uns die Hoffnung, dass wir ähnlich Denkende bestärken konnten, dass unfähige Politiker abgewählt werden, dass den Ernst der Lage wahrnehmende Politiker folgen werden und dass es dann hoffentlich nicht so schlimm kommt, als wenn wir gar nichts getan hätten.
Euer Bernd