Bürgeranregung an den Rat der Gemeinde Senden, Westfalen
Aufgrund der Auseinandersetzung mit dem Thema der Feinstaubbelastung nach dem informativen Vortrag von Prof. Dr. Klemm, Klimatologe an der Universität Münster, vom 28.10.2015 im Bürgersaal des Sendener Rathauses haben wir von der Agenda-21-Gruppe in Senden uns intensiv über die lokale Feinstaubbelastung informiert.
Feinstaubbelastungen der Außenluft werden von mehreren Faktoren beeinflusst. Neben Industrie- und Autoabgasemissionen werden sie auch insbesondere durch Verbrennungsprozesse organischen Materials verursacht, wie sie beispielsweise bei Brauchtumsfeuern ablaufen. Auswirkungen erhöhter Feinstäube in der Atemluft sind die Verstärkung von Allergiesymptomen, die Zunahme von asthmatischen Anfällen, Atemwegsbeschwerden und Lungenkrebs sowie ein gesteigertes Risiko von Mittelohrentzündungen bei Kindern, Beeinträchtigung des Nervensystems. Daneben werden auch Auswirkungen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt) angenommen. Das Ausmaß der Auswirkung von Partikeln auf die Atemwege hängt, neben der Toxizität der Partikel, auch von der Größe der Partikel ab: Je kleiner ein Partikel ist, desto tiefer kann es in die Lunge eindringen und von dort über die Blutbahn in die Organe transportiert werden. Dabei gilt eine lebenslange Akkumulation, da die Partikel nicht wieder ausgeschieden werden können. Die kleinsten Feinstaubpartikel verbleiben dabei bis zu mehreren Wochen in der Atmosphäre und können über bis zu 1000 km weit transportiert werden. Auch bei der Verfeuerung organischen Materials entstehen große Mengen ungefilterter kleinster Feinstaubpartikel.
Eine Fortsetzung der bisherigen Praxis der Osterfeuerdurchführung ist aus europäischen, bundesdeutschen und landesrechtlichen Regelungen zur Verbesserung der Luftzustandsqualität heraus als unzulässig zu werten. Ebenso ist die bisherige Praxis zumeist als unzulässige Form der Abfallbeseitigung zu bezeichnen, da es sich unter Berücksichtigung der bislang ergangenen Rechtsprechung bei genauerer Betrachtung der einzelnen „Osterfeuer“ um schlichte Verbrennungsprozesse von Grünabfällen handelt. Es fehlt in vielen Fällen der nach der Rechtsprechung zu fordernde Brauchtumscharakter, der sich durch Trägerschaft des Osterfeuers in einer örtlich verankerten Gemeinschaft (z.B. Kirchengemeinden, Vereine) und öffentliche Zugänglichkeit des Osterfeuers für jedermann auszeichnet.
Entsprechend diesen Ausführungen und um alljährlich wiederkehrende lokale Spitzen in der Feinstaubbelastung zu vermeiden, fordern wir von der Agenda-21-Gruppe in Senden, dass Osterfeuer nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugänglichen Veranstaltung und nur von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit vom 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr abgebrannt werden dürfen. Entsprechende Verordnungen erlassen zunehmend viele Städte und Gemeinden wie z.B. in vorbildlicher Form die Stadt Ibbenbüren, die dadurch die Feinstaubbelastung in den entsprechenden Monaten effektiv reduzieren konnte.
Des Weiteren beantragen wir, dass die als „Ausnahmeregelung“ erlassene Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum abgeschafft wird, so dass die gesetzlichen Regelungen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG wieder generell gelten und somit der Schlagabraum dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellt und gemäß § 28Abs. 1 KrWG in einer zugelassenen Anlage zu verwerten oder alternativ einer Biogasanlage zuzuführen bzw. zu mulchen und kompostieren ist.
Zu dem Entwurf des Schreibens vom 9.12.15 an den Bürgermeister
1. Warum ein so umfangreiches Schreiben, wenn in drei Sätzen von der Agenda die Anregung an die Gemeinde gebracht werden kann, die Osterfeuer in den Aussenbereichen nur noch für den jeweiligen Schützenverein zu genehmigen.
2. Die Belehrung, dass Rauch und der damit verbundene Feinstaub nicht gut ist für die Gesundheit, ist wohl jedem klar und braucht nicht umfangreich erwähnt werden. – Übrigens: wo kommt zu Ostern Grünabfall her und wo wird noch Schlagabraum verbrannt?
3. Dieses Schreiben ist wohl nur für die Umgebung Sendens gemeint, denn die starke Luftverschutzung an Silvester durch Böller und Raketen, die das ganze Dorf mit Rauch, Gestank und somit mit Feinstaub versorgen, wird nicht erwähnt.