Sehr geehrter Herr Landrat Püning,
im Januar 2013 haben Sie dankenswerter Weise zu mehr Artenschutz und zu mehr Wildblumen im Kreis Coesfeld aufgerufen. Die Resonanz auf Ihren Appell war durchweg positiv und zustimmend. Es hat sich auch sichtbar schon einiges gebessert, z.B. beim Mähen der Seitenstreifen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, und bei den Wasser- und Bodenverbänden. In der breiten Fläche ist die Situation allerdings noch unbefriedigend. An vielen Wirtschaftswegen und Gemeindestraßen werden und wurden die Seitenstreifen in Gänze, (Böschung inklusive Graben bis zum Ackerrand) gemäht. Mit dem Einhalten der Verkehrssicherungspflicht, die hier außer Rede steht, hat dieses intensive Mähen meistens nichts zu tun. Bei vielen Anliegern ist es zur Gewohnheit geworden, aus eigener Initiative öffentliche Wegeseitestreifen zu mähen. Speziell in Senden wurden die Landwirte aufgefordert, der Gemeinde diese Arbeit abzunehmen. Leider artet diese Verfahrensweise oft in eine Radikalrasur aus und Wildblumen kommen nicht mehr zur Blüte.
Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass Sie Herr Landrat bzw. Ihre ULB aus aktuellem Anlass eine natur verträglichere Behandlung der Wegeseitenstreifen und Säume einfordern.
Jetzt zu einem zweiten Missstand. Sobald demnächst das Getreide abgeerntet ist, fahren neuerdings fast alle Bauern mit ihren Mulchgeräten über die Ackerränder und putzen dabei gleich auch die angrenzenden Grabenränder, Raine und Säume mit „sauber“. Dabei werden öffentliche Flächen durchweg miteinbezogen. Auf diese Weise erhalten wir zwar eine schön aufgeräumte, „ordentliche“ Landschaft, aber dem Wildleben wird großer Schaden zugefügt. Naturschützer, Imker und Jäger beklagen mit Recht, dass durch den vermehrten, äußerst bequemen Einsatz dieser modernen Maschinen letzte Rückzugsräume der Natur entwertet und zerstört werden. Unter Verweis auf das Landschaftsgesetz NRW ist die ULB des Kreises Coesfeld aber verpflichtet die Entwertung und Zerstörung von Naturlebensräumen zu unterbinden. Bevor es also den Säumen und Gräben in den nächsten Tagen vom Acker aus wieder an den Kragen geht, sollten Sie Herr Landrat bzw. die ULB darauf hinweisen, dass die Bauern das Mulchgerät nur auf ihrem Acker einsetzen dürfen und damit nicht mitten in der Vegetationszeit Säume und Raine bearbeiten dürfen.
Wenn man den Artenschwund aufhalten will – und der macht sich auch in diesem Jahr im Kreis wieder deutlich bemerkbar, dann braucht man dazu viel Aufklärungsarbeit, viele Appelle und einen langen Atem.
Sie, Herr Landrat haben mit Ihrem Appell im Januar 2013 einen Umdenkungsprozess bei den Akteuren in der Landschaft eingeleitet, der nun seiner Fortsetzung bedarf und den Sie In Erinnerung rufen möchten.
Für Ihre Unterstützung bedankt sich
mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Kraneburg