Das ist natürlich ein Thema für die Initiative „Rückenwind“ der Agenda-Gruppe. Wir wollen unsere Plakate vor Ort zeigen, um deutlich zu machen, dass viel Sendener BürgerInnen Windkraftbefürworter sind.
Sondersitzung des Umweltausschusses
SENDEN Beim Thema Windkraft frischt das Tempo wieder auf. Denn die bürokratischen Mühlen drehten sich in den vergangenen Wochen und Monaten zwar, aber in der öffentlichen Diskussion schien zumindest in Senden fast kein Lüftchen zu wehen. Das dürfte sich nunmehr ändern, denn die Gemeindeverwaltung geht mit einem neuen Flächenszenario in die politische Beratungskette – und in die Informationsoffensive für die Bürgerinnen und Bürger. Klare Ansage von Bürgermeister Sebastian Täger: Der durch die überarbeiteten Vorrangzonen ergänzte Flächennutzungsplan soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. „Das ist ehrgeizig“, räumt Täger vor der WN-Lokalredaktion ein.
Doch der Start in den planerischen Endspurt steht unmittelbar bevor: Am Donnerstag (24. Juni) findet eine Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität in der Steverhalle statt (öffentlicher Teil startet um 18 Uhr), die ganz dem Thema Windkraft gewidmet ist. Die Mandatsträger entscheiden über die Ausweisung von Zonen, in denen die unübersehbaren Energielieferanten errichtet werden könnten.
An der Verpflichtung einer jeden Kommune, der Windkraft „substanziell“ Raum zu geben, kommt Senden nicht vorbei. Daran wird seit acht Jahren gearbeitet, ohne dass sich auf dem Gemeindegebiet bisher ein Rotor dreht.
Neue Urteile und Vorgaben zu Mindestabständen
Das Verfahren sei nicht zum Abschluss gekommen, „da wiederholt neue Vorgaben aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gemeindliche Steuerung der Windenergie veränderten“, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung an den Ausschuss heißt.
Veränderungen zeichneten sich zudem bei der Regelung der Mindestabstände zu den Windkraftanlagen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ab. In der Konsequenz bedeutet das: In Senden gilt noch immer ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2003, der nur zwei kleine Areale als Windkraft-Zonen ausweist. Seine Überarbeitung, ein langwieriges Verfahren mit zahlreich eingegangenen Anregungen und Bedenken, wurde wegen der juristischen und politischen Unwägbarkeiten 2019 nicht abgeschlossen.
Das neue Szenario baut nicht einfach auf dem unvollendet gebliebenen Entwurf auf, sondern berücksichtigt die gewandelten Rahmenbedingungen. Dazu zählt die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) von 2019, der einen Mindestabstand der Anlagen von 1500 Meter zu Wohngebieten vorsieht. Im sogenannten Brilon-Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Wirkung dieser Kann-Vorgabe aber praktisch wieder aufgehoben. Und: Zur Umsetzung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch legt NRW jetzt fest, dass der Mindestabstand zu geschlossenen Siedlungen 1000 Meter betragen soll. Dies gilt aber nicht für die 700 Einzelgebäude im Außenbereich der Gemeinde Senden. Um diese zieht die Kommune über den immissionsschutzrechtlichen Mindestabstand von 300 Metern (plus Rotorlänge) einen „Vorsorgepuffer“ von 100 Meter um die Häuser. „Uns ist bewusst, dass bei diesem Thema bei vielen eine persönliche Betroffenheit vorhanden ist“, betont Sebastian Täger. Beigeordneter Klaus Stephan ergänzt, dass die Ansiedlung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ohne ein Flächenszenario gar nicht gesteuert werden könne.
Anlagen dürfen gemeindliche Entwicklung nicht gefährden
Zu Ausschlusskriterien bei der Auswahl der Zonen gehört – neben Naturschutz- und Waldgebieten, die ganz tabu sind – der Aspekt, dass die Windräder die gemeindliche Entwicklung nicht konterkarieren dürfen. Weshalb im Bereich von Huxburg, Sudendorp und im Suchraum des „Baulands an der Schiene“ in Bösensell keine Standorte für die Anlagen vorgesehen sind.
Das Flächenszenario und viele Unterlagen finden sich online.
www.senden-westfalen.de