Greifen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TiSA in die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen ein?

Marktplatz   Ja, ganz erheblich, denn:

1. Die Freihandelsabkommen schreiben vor, dass alle Dienstleistungen (außer Justiz und Polizei) vertragsweit d. h. Europa und USA / Kanada – weit ausgeschrieben werden müssen. Darunter fallen alle Ver- und Entsorgungen, kommunales Verkehrswesen, Gesundheitsvorsorge, Bildung (Theater, Volkshochschulen, Museen, Büchereien) soziale Dienste u.v.a. kurz der gesamte Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Probleme durch die Privatisierung der Trinkwasserversorgung in weiten Teilen Frankreichs, London, Berlin, Braunschweig u.v.a. Städten sowie in Lateinamerika, Afrika und USA durch die Konzerne Veolia, Suez, Nestle sollten die Gefahren der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen deutlich machen.

2. Die Rekommunalisierung d. h. Rückführung in kommunale Zuständigkeit von einmal an Private (Konzerne) übertragene Leistungen ist dann nicht mehr möglich.

3. Gesetzliche oder andere Regelungen (z. B. Tarifverträge) zu Gunsten von Umweltschutz, Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz, Sozialstandards u. a. können von Konzernen mit Hilfe mit der Begründung der „Gefahr von Gewinneinschränkungen“ vor Schiedsgerichten verhindert werden. Betroffen sind damit nicht nur aktuelle Regelungen, sondern auch solche, die zukünftige Situationen erforderlich machen.

In der Auswirkung ist das dann ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Demokratie und des Ausbaus der Herrschaft der Konzerne und Banken, also der Plutokratie.

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