Ausgleichsmanagement mit Wirkungskontrolle – Antrag für COE empfohlen

Unser regionaler NABU-Experte vom AK Heckenschutz, Jürgen Kruse, empfiehlt den Antrag zur Nachahmung im Münsterland. Er wendet sich damit ausdrücklich auch an unseren AK „Vegetationen“.

Kreis Ostholstein fasst vorbildlichen Beschluss

Im März 2015 hat der Kreistag des Kreises Ostholstein fraktionsübergreifend einen wegweisenden Beschluss gefasst, weitgehend unbeachtet durch die Öffentlichkeit: „Ausgleichsmanagement mit Wirkungskontrolle“. Der NABU begrüßt das Vorhaben als zukunftsweisend.

Herbstlicher bunter Knick - Foto: Helge MayHerbstlicher bunter Knick – Foto: Helge May

Hier beim NABU Schleswig-Holstein weiterlesen.

Vielleicht könnte  ein entsprechender Antrag in den Kreisen Borken und Coesfeld ebenfalls Erfolg haben.

2 Gedanken zu „Ausgleichsmanagement mit Wirkungskontrolle – Antrag für COE empfohlen

  1. Hömberg

    Wenn dies im Kreis Coesfeld ebenso zustande kommen würde, ist es hinsichtlich Vegetations-, Artenschutz und ökologischer Nachhaltigkeit für unsere Region und damit einer Teilfläche unseres planetaren Supersystems absolut richtig. Wir stehen mit unserer Menschnatur nicht über der Natur, sondern sind ein eingewobener Teil von ihr. Jeder muss an jedem Ort der Welt etwas für Klima,- Arten- und Vegetationsschutz tun – sofort und unmittelbar. Der WWF veröffentlichte, dass unsere (von 7,3 Milliarden Menschen!) absolute Ressourcenübernutzung sowie -zerstörung bereits 2015 zwei Planeten erforderlich macht. Wir haben nur einen.

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  2. Bernd Lieneweg Beitragsautor

    NABU zum Beschluss des Kreistags Ostholstein: Qualifiziertes Ausgleichsmanagement nötiger denn je!

    Der Kreis Ostholstein geht aus Sicht des NABU mit dem neuen Ausgleichsmanagement zweifellos den richtigen Weg. Der von B90/Die GRÜNEN initiierte Beschluss kann nämlich helfen, dem Thema Ausgleich einen angemessenen Stellenwert zukommen zu lassen. In der Vergangenheit wurden Ausgleichsmaßnahmen vielfach konzeptionslos und wenig ambitioniert, teilweise sogar überhaupt nicht umgesetzt, da sie von Investoren und Vorhabenträgern lediglich als notwendiges Übel auf dem Weg zur Realisierung ihrer Vorhaben wahrgenommen wurden. Viele Ausgleichsflächen wurden zudem ohne Umsetzung der erforderlichen Entwicklungsmaßnahmen sich selbst überlassen. Das Ausgleichsmanagement wird zweifellos eine erhebliche Verbesserung der Situation zur Folge haben. Gerade angesichts der vielen anstehenden großen Infrastrukturprojekte, die einen erheblichen Ausgleichsbedarf mit sich bringen, ist hier von vornherein eine ordnende behördliche Begleitung unverzichtbar.

    OKl 12. Februar 2016

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