Eine abgeholzte Fläche am Kanal in der Nähe der Schulze-Tomberge-Brücke betrachtet unser AK Vegetationen mit großer Besorgnis. Wir versuchen zu klären, welcher Sachverhalt zu diesem wenig erfreulichen Aspekt geführt hat.
Eine abgeholzte Fläche am Kanal in der Nähe der Schulze-Tomberge-Brücke betrachtet unser AK Vegetationen mit großer Besorgnis. Wir versuchen zu klären, welcher Sachverhalt zu diesem wenig erfreulichen Aspekt geführt hat.
Stellungnahme des zuständigen Forstamtes, Felix Rosinski:
Die Fläche wurde in Absprache mit mir kahlgeschlagen. Ich habe dem Waldbesitzer dazu geraten, da der Sturm zu Pfingsten letzten Jahres einen Großteil der Bäume geworfen hat. Wie Sie sicherlich wissen, dürfen in NRW Waldflächen bis 2 Hektar (außerhalb von NSG) kahl geschlagen werden. Dazu wird keine Genehmigung oder Anzeige der Maßnahme benötigt. Diese Kahlschläge dürfen auch geführt werden, wenn keine vorherige Beschädigung des Waldes durch bspw. Sturm vorliegt.
Dass die Fläche kahl geschlagen wird, bedeutet nicht, dass die Fläche nicht mehr als Wald gilt. Das Flurstück wird voraussichtlich zum Herbst 2015 aufgeforstet (je nach Witterung). Hier haben Waldbesitzer bis zu 2 Jahre Zeit aufzuforsten.
Für mich ist wichtig, dass Waldflächen Waldflächen bleiben, dies sowie die Mehrung der Waldfläche ist gesetzliche Aufgabe (Landesforstgesetz NRW sowie Bundeswaldgesetz). Ob eine Fläche aktuell in Bestockung ist oder nicht, stellt nur eine Momentaufnahme in einer langfristigen Flächenentwicklung dar.
Natürlich hätten einzelne Bäume stehen bleiben können. Vor dem Hintergrund der geplanten Neuaufforstung besteht dann aber immer die Gefahr, dass Bäume die zuvor innerhalb eines Bestandes stehen bei Freistellung sehr wurfgefährdet werden. Diese würden dann in die Neuaufforstung fallen und die Jungpflanzen zerstören.
Bei der Maßnahme wurde somit im Rahmen des Landesforstgesetzes NRW gearbeitet, daher gibt es keinen objektiven Grund zur Beanstandung.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag: Felix Rosinski
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland, Forstbetriebsbezirk Senden
Östingstr. 60, 59067 Hamm, Tel.: 02381/3045773, Mobil: 0171/5872862,
Mail: felix.rosinski@wald-und-holz.nrw.de
http://www.wald-und-holz.nrw.de, http://www.menschwald.nrw.de, http://www.facebook.com/menschwald
Die Untere Landschaftsbehörde, Herr Grömping, antwortete wie folgt:
Die Situation ist hier unbekannt. Nach dem Foto sieht es so aus, als sei ein Sturmschaden im Wald bereinigt worden. Dafür ist außerhalb von Naturschutzgebieten keine Beteiligung der Landschaftsbehörde erforderlich. Von der Sache her kann Ihnen möglicherweise das Regionalforstamt Münsterland Auskunft erteilen (für Senden: Herr Rosinski, Tel. 0171-5872862).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag: Hermann Grömping
hermann.groemping@kreis-coesfeld.de, http://www.kreis-coesfeld.de
KREIS COESFELD – DER LANDRAT, Abteilung 70 – Umwelt, Natur- und Bodenschutz
Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, Tel. 02541 / 18-7200, Fax 02541 / 18-888-7200