Archiv der Kategorie: Allgemein

WN-Bericht: Ehrenamtliche pflanzen am Schloss eine Lehrhecke

Tatkräftiger Einsatz für die Artenvielfalt (Bericht von Andreas Krüskemper)

Mit Spaten „bewaffnet“ machten sich die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ans Werk, um gemeinsam eine Lehrhecke mit rund 300 Pflanzen am Schloss Senden zu setzen. (akrü)

Mit Spaten „bewaffnet“ machten sich die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ans Werk, um gemeinsam eine Lehrhecke mit rund 300 Pflanzen am Schloss Senden zu setzen.                            (akrü) Von Andreas Krüskemper

Es ist vollbracht: Mit dem zweiten Aktionswochenende ist die Lehrhecke am Schloss Senden am Samstag fertiggestellt worden. Im ersten Anlauf waren mit zahlreichen Helfern bereits rund 200 Pflanzen in die Erde gebracht worden, nun setzten zwölf Freiwillige, unter anderem vom Förderkreis Schloss Senden, weitere 300 Heckensträucher ein.

Rund 30 verschiedene Arten umfasst die Hecke nun. Vom Pfaffenhütchen über den Schneeball bis hin zur Kornelkirsche reicht die Spannweite, mit der eine ökologisch wertvolle und ausgewogene Hecke von den Ehrenamtlichen geschaffen wurde.

Futter für Vögel und Insekten

„Die Blüten sehen im Frühjahr nicht nur schön aus, sondern locken auch Insekten an“, erläutert Dr. Detlev Kröger, ehemaliger Kreisvorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu). Die Beeren dienen dann später den Vögeln als Futter. So wird eine möglichst große Artenvielfalt gefördert.

In der Nähe der Gräben beispielsweise gedeiht der Schneeball besonders gut, während das Pfaffenhütchen gut mit trockeneren Bedingungen klarkommt.

„Wichtig bei Hecken ist die regelmäßige Pflege“, so Kröger. Die unterschiedlichen Pflanzenarten wachsen auch unterschiedlich intensiv, daher ist es erforderlich, die stärker wachsenden Pflanzen zu stutzen oder in regelmäßigen Abständen auf den Stock zu setzen, da sie ansonsten die anderen Pflanzen verdrängen würden.

Starker ökologischer Effekt

Aufgrund der Vorarbeiten, bei denen unter anderem aus Restholz ein Totholzhaufen errichtet wurde, in dem Vögel und andere Tiere Schutz finden können, ging die Arbeit am Samstag zügig vonstatten. Erleichtert wurde sie unter anderem auch durch einen Erdbohrer, der von der Firma Schulze Beckendorf zu Verfügung gestellt worden war. Das Geld für die Aktion stammt vom Bündnis „Neue Bäume für Senden“, die ursprünglich verschiedene Flächen auf dem Gemeindegebiet aufforsten wollte, aber zum einen nur schwer genehmigungsfähige Flächen finden konnte und zum anderen feststellte, dass der ökologische Effekt beim Anlegen von Hecken noch deutlich größer ist als bei Bäumen.

Wer privat seinen Garten mit Heckenpflanzen wie Schneeball oder Pfaffenhütchen ökologisch aufwerten möchte, kann sich gerne unter E-Mail: dkroeger@muenster.de bei Dr. Kröger melden. (WN am 17.1.2022)

An zwei Tagen ca. 500 Pflanzen, da arbeitet man sich warm.

Protokoll der Sitzung vom 12. Januar 2022

  Protokoll der Agenda-Videokonferenz am 12.01.2022

1. Bürgerenergie Baumberge Nottuln

Nachbargemeinden von Nottuln sind eingeladen. Fair planet (Sabine Terhaar) organisiert das Projekt. Die Einrichtung eines Ansparkontos für Beteiligungswillige wäre auch für Senden eine gute Idee. In Senden läuft offiziell noch keine Initiative. Thomas erkundigt sich, wie das als Privatinitiative in Lüdinghausen gelaufen ist.

2. Lehrhecke am Schloss

Die fehlenden 2/3 werden am Freitag und Samstag gepflanzt (14. und 15. 01.22). Sven holt am Donnerstag den Bohrer, am Freitag Bernd die Pflanzen. Denise und Wiebke helfen am Samstag. Aus dem Schnittgut soll eine Benjeshecke angelegt werden.

3. Pflanzung der Baumallee an der Farwicksheide

Am Freitag, den 28.01. um 11 Uhr sollen 15 Bäume gepflanzt werden. Helfer werden noch gesucht. Thomas und Bernd werden vor Ort sein, Bernd macht Fotos und einen Bericht.

4. Leihräder

Herr Esser von der Gemeinde besorgt ein Schloss zur Anmeldung bei der Gemeinde für ein Rad zum Testen. Alle Räder werden dann zusammen aufgestellt. Das Angebot von der Firma Trekki kommt aus Kostengründen für die Agendagruppe nicht infrage. Die Leader-Gemeinden müssen ein professionelles Leihrad-Angebot selbst organisieren.

5. Klimaschutzkonzept der Gemeinde Senden

Die Gemeinde wird bald zu einer Auftaktveranstaltung einladen.

6. Wirtschaftsseminar von Joachim

Am 19.01. ab 19 Uhr als Zoomkonferenz über den Kurzlink der Gruppe. Bernd erstellt ein Plakat und wirbt über den Verteiler, die Zeitung und auf der Sendener Facebook-Seite.

Neue Termine:

Agenda gesamt: 09.02.2022 um 18.30 Uhr als Videokonferenz über

https://t1p.de/agenda21senden

Wirtschaft mit Kultur: 16.02.2022 um 19 Uhr online über

https://t1p.de/agenda21senden
Bisher noch kein Thema.

 

„Unser“ Förster Daniel Hook zum Zustand des Staatsforstes (WN)

Daniel Hook zum Zustand des Staatsforstes (WN 12.01.2022)

„Klimaschutz ist auch Waldschutz“

Viele lange Trockenphasen gehen an den Wäldern in Senden nicht spurlos vorbei. Förster Daniel Hook ist für den Staatsforst in Senden zuständig. Dazu gehören das Venner Moor und die Davert. (fro)

Viele lange Trockenphasen gehen an den Wäldern in Senden nicht spurlos vorbei. Förster Daniel Hook ist für den Staatsforst in Senden zuständig. Dazu gehören das Venner Moor und die Davert. (fro)

SENDEN. Im Waldzustandsbericht NRW für 2021 ist von leichten Verbesserungen die Rede. Doch im europäischen Vergleich gilt der deutsche Wald als besonders bedroht. Einer, der sich in Senden hauptberuflich um das Thema kümmert, ist Daniel Hook. Als Förster ist er für den landeseigenen Wald im Venner Moor und in Teilen der Davert zuständig. Im Interview nimmt er Stellung zur aktuellen Situation.

„Herr Hook, ist Förster eigentlich ein Traumberuf?

Daniel Hook: Für mich ist es auf jeden Fall ein toller Beruf. Schon als Jugendlicher habe ich im Pfälzer Wald die Liebe zur Natur entdeckt. Sehr früh hatte ich den Berufswunsch Förster – und ich habe meine Entscheidung bis heute nicht bereut. Ich bin viel draußen. Die Arbeit ist vielfältig und interessant.

Wie ist der Zustand des Waldes in Senden? Hat sich die Situation nach mehreren Dürre-Jahren wieder entspannt?

Hook: Im Sommer 2021 sind im Rahmen der Waldzustandserhebung etwa 10 300 Bäume an 560 Stichprobenpunkten in NRW untersucht worden. Gegenüber 2020 ist das eine leichte Verbesserung. Die Witterung des letzten Jahres mit relativ viel Regen im Sommer hat dazu geführt, dass sich die Bäume etwas erholen konnten. Das war jedoch nicht bei allen wichtigen Baumarten so. Buchen und Kiefern haben sich etwas regeneriert, wohingegen Fichten, aber auch Eichen an Vitalität verloren haben. Da um Senden hauptsächlich Laubmischwälder mit einem relativ großen Eichen-Anteil wachsen, finde ich das bemerkenswert. NRW-weit wurde 2021 bei 55 Prozent der Eichen eine deutliche Kronenauslichtung festgestellt. Dieser Wert lag 1984 nur bei etwa fünf Prozent! Für alle Hauptbaumarten im Land zeigt der Trend seit 1984 eine deutliche Verschlechterung auf. In Senden fallen mir im Staatsforst häufiger geschwächte oder abgestorbene Bäume auf.

Gibt es neben dem Borkenkäfer andere Schädlinge, die Ihnen Sorgen bereiten?

Hook: Eine Auswirkung des Klimawandels ist, dass die Sommer trockener, länger und wärmer werden. Dadurch können sich Insekten, die Bäume als Nahrungsgrundlage haben oder diese zur Vermehrung benötigen, tendenziell stärker vermehren. Zudem könnten sich Arten aus südlicheren Regionen auch bei uns ausbreiten. Im Moment sehe ich jedoch keine Insektenart, die mir Sorgen bereitet.

Sorgt der Eichenprozessionsspinner auch bei den Bäumen für Probleme?

Hook: Die Raupen des Eichenprozessionsspinners ernähren sich von Eichenblättern. Bei einem starken Befall können Bäume dadurch geschwächt werden. Da Eichen im Juni nach dem Raupenfraß neue Triebe ausbilden können – die sogenannten Johannistriebe – können sie darauf reagieren. Im Zusammenspiel mit anderen Insekten oder Pilzen, die Eichen befallen, kann der Eichenprozessionsspinner über eine längere Phase für einzelne Bäume dennoch problematisch werden. In der Regel sind aber die Widerstandskräfte der Eichen so stark, dass sie das kompensieren können.

Sind in Senden größere Neuanpflanzungen geplant?

Hook: Hier im Staatsforst sind relativ kleine Pflanzprojekte geplant. In anderen Regionen in NRW dagegen müssen teilweise ziemlich große Flächen wieder bewaldet werden. Das ist eine große Herausforderung.

Gibt es eine Strategie für den „Waldumbau“ vor Ort?

Hook: Im Waldbaukonzept NRW werden wissenschaftliche Empfehlungen für eine möglichst klimastabile naturnahe Wiederbewaldung gegeben. Mittels Klimamodellierungen und Standortinformationen zu Bodenverhältnissen und anderen Parametern werden relativ klimastabile, artenreiche Zusammensetzungen unter Berücksichtigung natürlicher Prozesse vorgeschlagen. Im Venner Moor wurde zum Beispiel auf den ehemaligen Fichtenflächen in kleinen oder etwas größeren Baumgruppen Stiel- oder Traubeneichen gepflanzt – je nach Bodenverhältnissen. Dazwischen sollen sich unter anderem Birken und Kiefern ausbreiten, die von benachbarten Bäumen abstammen – die sich also auf natürliche Weise dort angesiedelt haben.

Welche Alternativen gibt es für den heimischen Wald, wenn der Klimawandel sogar Buchen gefährdet?

Hook: Klar ist: Je größer die Klimaveränderungen werden, desto schwieriger wird es sein, sich daran anzupassen, sodass Klimaschutz gleichzeitig auch Waldschutz ist. Bei uns können wahrscheinlich künftig klimastabilere Baumarten verstärkt einbezogen werden. Bei einer moderateren Klimaveränderung könnten bei uns beispielsweise Eichen einen noch höheren Anteil einnehmen. Eine andere Form der Klimaanpassung könnte sein, dass sich junge Bäume toleranter gegenüber Trockenheit und Hitze erweisen, als das bei den häufig geschwächten alten Bäumen der Fall ist. Die neuen Sämlinge könnten durch Anpassung an die veränderten Bedingungen bessere Zukunftsaussichten haben. Ein denkbarer Ansatz ist auch, heimische Baumarten, die in wärmeren und trockeneren Regionen wachsen, zum Beispiel Buchen aus Südeuropa, bei uns zu pflanzen. Die Klimaanpassung unserer Wälder ist ein wichtiges Forschungsgebiet an dem intensiv gearbeitet wird. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.“

Wir hoffen, dass unsere kaukasischen Eichen im Venner Moor ein guter Griff waren. Gut angegangen sind sie jedenfalls, und im verregneten Sommer 2021 hatten sie eine gute Chance; die geplante Gießaktion konnte ausfallen.

 

 

Die Lehrhecke am Schloss wird nun komplettiert – Pflanzaktionen am 14. und 15. Januar 2022

So erscheint die Ankündigung der nächsten Pflanzaktion der Lehrhecke hoffentlich in der Zeitung:

Senden. Noch einmal gibt es eine Pflanzaktion der Initiative „Neue Bäume für Senden“ am Sendener Schloss. Die Bepflanzung des zweiten Teils der Lehrhecke mit einheimischen Gehölzen steht am 14. und 15. Januar an. Am Freitag ab 10 Uhr und am Samstag ab 10.30 Uhr treffen sich Einzelpersonen, Familien und Gruppen mit Gartenscheren und Spaten an der Remise auf der Schlosswiese ein. 250 Sträucher müssen unter der Leitung von Dr. Detlev Kröger in die Erde. Am Freitag wird die Pflanzfläche frei geschnitten und die Löcher werden gebohrt. Danach werden die Pflanzen eingesetzt. Was am Freitag nicht zu schaffen ist, wird am Samstag erledigt. Besonders eingeladen sind auch wieder die alten Helfer vom Schlossverein, von den Pfadfindern, von der Jugendfeuerwehr und von den Messdienern. Damit aus der Hecke eine Lehrhecke wird, wird eine Arbeitsgruppe um Dr. Detlev Kröger und die FSJ-lerin Viola Geismar vom Verein Schloss Senden sowie der Agenda-Gruppe gebildet, die ein Konzept für ein Bildungsprogramm für jüngere und ältere Naturbegeisterte erarbeiten wird. Es wird dabei um die ökologische Bedeutung von Hecken für die Biodiversität, für die Fauna von Vögeln, kleinen Wirbeltieren und Insekten und die klimatische Bedeutung von holzigen Pflanzen als CO2-Senke, als Schattenspender und für die Senkung der Temperatur durch Verdunstung gehen. Zur Mitarbeit an diesem Konzept wird ebenfalls eingeladen.www.agenda21senden.de

Einladung zur ersten Sitzung im neuen Jahr 2022

Liebe Freund_innen der Agenda21Senden,

zunächst wünsche ich allen ein gutes, friedvolles neues Jahr. Die erste planmäßige Sitzung steht am 12. Januar ab 18.30 Uhr an, leider immer noch nur als Videokonferenz (alte Adresse: https://t1p.de/agenda21senden). Am 14. Januar wollen wir die nächste Pflanzaktion am Schloss vorbereiten (Freischneiden, Löcherbohren), am Samstag, den 15. Januar, soll dann das zweite Drittel der langen Hecke gepflanzt werden. An beiden Tagen brauchen wir wieder freiwillige Helfer, die das Wetter nicht scheuen. 10.30 Uhr soll es jeweils losgehen. Dr. Detlev Kröger ist wieder dabei und mischt die Pflanzen vorher, damit sie auch gemischt in
die Erde kommen. Wenn Ihr Zeit und Lust habt mitzumachen, meldet Euch bitte.

Viele Grüße

Bernd, auch im Namen von Sven

Geplante Zeitungsnotiz für den 10. Januar:

Senden. Das nächste Treffen der Agenda21Senden findet am Mittwoch, den 12. Januar, ab 18.30 Uhr statt. Die Sitzung findet wieder als Videokonferenz unter https://t1p.de/agenda21senden statt. Auf der Tagesordnung stehen die Pflanzaktion am Schloss (Lehrhecke) am kommenden Freitag und Samstag (14. und 15.1.), das Projekt „Sendener Leihrad“ sowie die Fortführung des kleinen Wirtschaftsseminars mit Joachim Gogoll. Die Agenda-Gruppe ist eine für jeden offene Bürgerinitiative, alle Bürgerinnen und Bürger können Themen zu Umwelt- und Klimaschutz zur Sprache bringen und Aktionen initiieren. www.agenda21senden.de

Real in den WN: Agenda-21-Sitzung als Videokonferenz

SENDEN Das nächste Treffen der Agenda 21 Senden findet am Mittwoch (12. Januar) ab 18.30 Uhr statt. Die Sitzung findet als Videokonferenz unter der Adresse t1p.de/agenda21senden statt. Auf der Tagesordnung stehen die Pflanzaktion am Schloss (Lehrhecke) am kommenden Freitag und Samstag (14. und 15. Januar), das Projekt Sendener Leihrad sowie die Fortführung des kleinen Wirtschaftsseminars mit Joachim Gogoll. Die Agenda-Gruppe ist eine für jeden offene Bürgerinitiative. Alle Bürgerinnen und Bürger können Themen zu Umwelt- und Klimaschutz zur Sprache bringen und Aktionen initiieren. www.agenda21senden.de

Was wird aus alten PV-Anlagen (SFV)

SFV

Ausgangslage

Zu Beginn des Jahres 2022 werden in Deutschland ca. 24.000 Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von immerhin 62 MW aus der 20jährigen EEG-Vergütungszeit fallen. Wir beim SFV sind davon überzeugt, dass es aus Gründen des Klima‐ und Ressourcenschutzes wesentlich ist, intakte Solartechnik auch über den gesetzlichen Vergütungszeitraum von 20 Jahren hinaus zu betreiben. Das entspricht auch dem Willen von Anlagenbetreiber:innen, die in zahlreichen Gesprächen und E-Mails den ökologischen Nutzen ihrer Anlagen aufzeigen und anhand von Ertragsdaten darlegen, dass die vorhandene Technik auch weiterhin ein leistungsfähiger Bestandteil einer solaren Energieversorgung sein kann.

Wir haben uns dafür stark gemacht, dass in Aachen – dem Heimatort der Bundesgeschäftsstelle – eine Umrüstungspauschale für Ü20-Anlagen ausgeschüttet wird. In Städten wie z.B. Kassel oder Tübingen gibt es ähnliche Initiativen.

Den Ü20-Anlagenbetreiber:innen werden darüber hinaus viele Fragen sprichwörtlich unter den Nägeln brennen: Darf ich den Strom weiterhin in das öffentliche Stromnetz speisen? Welche Vergütung darf ich erwarten? Kann der Solarstrom eigenverbraucht werden? Lohnt sich das, oder sollte man die Ü20-Anlage lieber abbauen? Wie sieht es mit der Steuer aus?

In diesem Artikel haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

Setzen Sie sich mit uns für den Erhalt der Ü20-Anlagen ein. Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen abzusichern und den Gesetzgeber auf Probleme aufmerksam machen.

Was bringt 2022 für Ü20-Anlagen?

Alle ausgeförderten Anlagen können genau wie die Anlagen, die bereits 2021 aus der Vergütung gefallen sind, als Volleinspeiseanlagen betrieben oder auf Eigenverbrauch umgerüstet werden. Der Anspruch auf Netzanschluss, sowie die vorrangige Stromabnahme und -weiterleitung bleibt bestehen.

Auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber kann man regelmäßig verfolgen, wie sich die Marktwerte für Erneuerbare Energien am Spotmarkt entwickeln. Der daraus errechnete Jahresmarktwert ist Grundlage für die Vergütung für netzeingespeisten Strom aus ausgeförderten Anlagen.

In 2021 lagen die Monatsmarktwerte deutlich über dem Durchschnitt des Jahres 2020. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass damit für Ü20-Anlagen ein höherer Jahresmarktwert erzielt wird als Anfang 2021 noch angenommen. Anlagenbetreiber:innen können mit ca. 7,5 – 8,5 Ct/kWh rechnen.

Das hat Auswirkungen auf die Jahresendabrechnung der Netzeinspeisung für Anlagen, die zum 1.1.2021 aus der 20-jährigen EEG-Vergütung gefallen sind. Da für 2021 bisher Abschlagszahlungen in Anlehnung an den Jahresmarktpreis 2020 gewährt worden, können die Ü20-Anlagenbetreiber:innen bei der Endabrechnung mit Nachzahlungen rechnen. Statt 2,48 Ct/kWh wird es nach den oben genannten Prognosen ca. das Dreifache geben. In Abzug kommendann noch Stromvermarktungskosten von 0,4 Ct/kWh.

Die neuen Netzeinspeise-Abschläge für 2022 richten sich nach dem neuen Jahresmarktpreis von 2021. Diese gelten dann für alle Ü20-Anlagen, auch für solche, die zum 1.1.2022 neu hinzukommen.

Auch die Stromvermarktungskosten sinken in 2022. Die Höhe bestimmt sich nach Regelungen der Erneuerbaren-Energien-Verordnung und ebenso von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. In 2022 betragen die Abzüge nur noch 0,184 Ct/kWh.

Das sind zunächst gute Nachrichten – allerdings bleibt das Risiko. Sollten die Jahresmarktpreise am Ende des Jahres 2022 an der Strombörse geringer ausfallen, müssen die Anlagenbetreiber:innen bei der Endabrechnung für 2022 mit Rückforderungen rechnen. Und das gilt Jahr für Jahr – bis spätestens Ende 2027. Dann erlischt nach derzeitiger Rechtslage die EEG-Vergütungspflicht für alle Ü20-Anlagen.

Beispielrechnung 2-kW-Anlage für 2021

Volleinspeisung

Stromertrag: 1800 kWh
Einnahmen Volleinspeisung: ca. 130 – 150 €
Ausgaben Zählergebühr: 20 €
Ausgaben Wartung, Versicherg: 100 €
Ergebnis: 10 –  30 €

Bei der Umrüstung auf Eigenversorgung verbessert sich der geldwerte Vorteil. Die Kosten für die Umrüstung der Messstelle (ggf. neuer Zählerkasten) oder Rücklagen für den finalen Abbau der Anlage wurden in der nachfolgenden Tabelle nicht mit berücksichtigt.  Der geldwerte Vorteil entsteht durch die Reduzierung Strombezug im Beispiel für 600 kWh (bei 30% Eigenverbrauch und 30 Ct/kWh Strombezugskosten).

Stromertrag: 1800 kWh
geldwerter Vorteil Eigenverbrauch: 180 €
Einnahmen bei 60 % Einspeisung: ca. 90 – 100 €
Ausgaben Zählergebühr: 40 €
Ausgaben Wartung, Versicherg: 100 €
Ergebnis: 130 – 140 €

Vorgaben und Kosten für Messstellen

Die Bundesregierung hat bereits im September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Dort wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Zählern und Vorgaben zum schrittweisen Austausch der heutigen Zähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme getroffen. Für Ü20-Anlagen bis 7 kW ist in der Regel kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich.

Der vorhandene Zähler zur Volleinspeisung kann in aller Regel weiter genutzt werden, sofern dieser geeicht ist.

Wenn der Netzbetreiber auf eine moderne Messeinrichtung (einfacher digitaler Zähler) für die Abrechnung besteht, kann man auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen leider nicht widersprechen. Wenn der Zählerschrank geeignet ist, kann für Einbau und Betrieb eines neuen Digitalzählers vom Netzbetreiber maximal 20 € brutto pro Jahr in Rechnung gestellt werden. Sollte der Zählerschrank nicht geeignet sein, könnte es in Einzelfällen teuer werden. Die Anlagenbetreiber:innen bleiben dann auf den Zusatzkosten sitzen.

Wenn die Anlage auf Eigenversorgung umgerüstet wird, muss ein Zweirichtungszähler genutzt werden, der vom Netzbetreiber gestellt wird. Ein Erzeugungszähler ist in aller Regel nicht erforderlich, sofern die Eigenverbrauchseinnahmen nicht aus Steuerpflichten erfasst werden müssen. Wenn der Strom an mehrere Dritte weitergereicht wird, ist der Erzeugungszähler zur Abrechnung verpflichtend. Auch hier gilt: Die Einbaukosten für den Zähler trägt der Netzbetreiber und rechnet sie über die Grundgebühren des Zählers ab. Ein neuer Zählerschrank muss vom Anlagenbetreiber finanziert werden.

EEG-Umlage auf Eigenversorgung

Der Eigenverbrauch aus Anlagen bis einschließlich 30 kWp unterliegt nicht der EEG-Umlagepflicht – unabhängig vom Alter der Anlage.

Das betrifft ca. 99 % aller Anlagen. Diese Regelung ist zeitlich unbegrenzt – also nicht in Anlehnung auf den Vergütungsanspruch bis Ende 2027 eingeschränkt.

Für alle größeren Anlagen und höheren Stromverbräuche am Standort gilt die verminderte EEG-Umlagepflicht von 40%. Bedingung hierfür: Der Strom muss in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur Anlage ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz verbraucht werden. Ebenso bleibt für die EEG-Umlagebefreiung noch die Pflicht zur Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Eigenverbraucher bestehen. Die Lieferung an Dritte bleibt zu 100% EEG-Umlage-pflichtig. Die EEG-Umlage für 2022 beträgt 3,723 Ct/kWh.

Ü20-Anlagen und die Steuer

Da für Strom aus Ü20-Anlagen weiterhin Einnahmen erzielt werden können, müssen diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Betriebsausgaben für Wartung, Versicherung und Zähler können gegengerechnet werden.

In einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium am 29. Oktober 2021 dargelegt, dass auch bei Ü20-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb gesetzt wurden, die Vereinfachungsregel beim zuständigen Finanzamt beantragt werden kann. Die Ü20-Anlage wird dann als “Liebhaberei” eingestuft. Einnahmen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden. Alle stillen Reserven zum Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei sind mit 0 Euro zu bewerten.

Wichtig: Der Antrag auf Liebhaberei muss im ersten Jahr nach Auslauf der EEG-Einspeisevergütung gestellt werden. Alle Anlagenbetreiber:innen, deren Anlage bereits zum 1.1.2021 aus der EEG-Einspeisevergütung gefallen ist, müssen deshalb schnell handeln und noch bis 31.12. diesen Jahres die Vereinfachungsregel zur Einkommensteuer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Ansonsten ist die Vereinfachung verwirkt.

Es ist außerdem zu beachten, dass in der Umsatzsteuererklärung der Eigenverbrauch in Form einer unentgeltlichen Wertabgabe ebenfalls zu versteuern ist. Wer das vermeiden möchte, kann beim Finanzamt zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Bei Kleinunternehmerregelung und zugleich Liebhaberei ist eine PV-Anlage dann ganz ohne Finanzamt möglich!

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2021 – kurz zusammengefasst

  • Für jede Kilowattstunde, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, kann eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktpreises (§  23b (1) EEG 2021) beansprucht werden.
  • Von dem Jahresmarktpreis ist der Stromvermarkungpreis abzuziehen. (§ 53 (2) EEG 2021)
  • Der Anteil der Stromvermarktungskosten verringert sich um die Hälfte, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. (§ 53 (2) EEG 2021). Diese Option wird für Anlagen über 7 kWp interessant sein.
  • Die Vergütungsregel gilt für alle Anlagen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie aus der Vergütung fallen, bis maximal 31.12.2027 (§ 25 (2) Nr. 1 EEG 2021)
  • Sie ist auf Anlagen bis zu 100 kWp beschränkt. (§ 21 (1) Nr. 3b EEG 2021)
  • Wenn Strom aus einer Ü20-Anlage selbst verbraucht wird, wird keine EEG-Umlage fällig, wenn die Anlagenleistung nicht größer als 30 kWp ist. (§ 61 b (2) EEG 2021)
  • wird 40 % der EEG-Umlage fällig, wenn die Anlagenleistung größer 30 kWp ist (§ 61b (1) EEG 2021)

Fazit: Der Gesetzgeber muss dringend nachbessern!

Die Einspeisevergütung an dem jeweiligen Jahresmarktpreis des Vorjahres zu bemessen und – unabhängig vom zeitlichen Ende der EEG-Förderung – bis maximal 31.12.2027 zu beschränken, halten wir noch immer für unzureichend.

Es ist nicht einzusehen, warum Anlagenbetreiber:innen mit den Risiken für den Betrieb völlig intakter, für den Klimaschutz so wichtiger Erzeugungsanlagen allein gelassen werden. Diese Ausgaben steigen, wenn zusätzliche Investitionen für die Umrüstung auf Eigenversorgung und ggf. für neue Zählerschränke erforderlich werden. Den Jahresmarktwert als Basis einer Wirtschaftlichkeit zu nehmen, birgt unkalkulierbare Risiken. Auch die zeitliche Begrenzung bis 2027 nicht zufriedenstellend.

Wenn die Gesetzgebung die Probleme nicht löst, wird das Interesse zunehmend schwinden, funktionstüchtige ausgeförderte Anlagen weiter zu betreiben. Das gilt insbesondere für Betreiber:innen solcher Anlagen, die in den kommenden Jahren aus der Vergütung fallen und für die nur wenige Jahre bleiben, um Umrüstkosten etc. zu refinanzieren. Zum Ende 2026 sind das in Summe immerhin 2,8 GWp, die dann nach heutiger Gesetzgebung keinen Vergütungsanspruch mehr geltend machen können.

WN: Ausschuss diskutiert über Windkraftnutzung

Menschen mit ins Boot nehmen

Nach Auffassung der Gemeinde sind Windkraftanlagen (Klaus Meyer)

Nach Auffassung der Gemeinde sind Windkraftanlagen (Klaus Meyer)

ure SENDEN Wenn Senden bei der Stromversorgung autark werden wolle, „dann wird das ohne Windkraft nicht funktionieren“, steckte Roland Wieging im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität die Position der CDU ab. Auch für Bürgermeister Sebastian Täger steht die Windkraft „im Fokus, weil sie bei der Verringerung der Treibhausgase am meisten bringt“. Gleichzeitig wies Wieging aber auch auf die Gefahr der „Spaltung der Gesellschaft“ mit der Folge von „vielen Klagen“ hin, was für ihn mit ein Grund gewesen sei, im Rathaus eine Vollzeitstelle ausschließlich für die Windkraft zu fordern, um über eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit deren Akzeptanz zu erhöhen (WN berichteten).

Vor diesem Hintergrund war es Josef Schulze Mönking (CDU) ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, „dass wir in den Außenbereichen auch eine gewisse Betroffenheit bei den Bewohnern haben. Das wird hier im Ausschuss offenbar von allen ausgeklammert“. Schulze Mönking betonte: „Bei allen Zielsetzungen und aller Notwendigkeit gehört auch der Mensch mit ins Boot“. Die Energieverbräuche lägen zu 90 Prozent in den Siedlungsbereichen, diese Energie solle dann aber „zu 90 oder sogar 95 Prozent“ im Außenbereich produziert werden. „Zehn Prozent der Bevölkerung müssen das dann schultern und mit diesen Anlagen leben.“ Deshalb gehe es hier „nicht nur um Umwelt- und Naturschutz, es geht auch um Menschen. Das gehört zur Wahrheit mit dazu“.

Roland Wieging hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Windkraft „der einzige Baustein“ im dicken Klimaschutzkonzept sei, welcher der Gemeinde „richtig Geld einbringt“. Auch über die Gewerbesteuer hinaus könne da noch ein Obolus je erzeugter Kilowattstunde bei herausspringen. Man müsse sich vor Augen halten, dass das Klimaschutzkonzept viele Ideen enthalte, die zwar alle gut seien, „aber auch einen ganzen Batzen Geld kosten“. Mit der Windkraft werde man dieses bekommen, und so „den ganzen Katalog finanzieren können“.

Für Rolf Wiederkehr (Grüne) ist das Geld „zwar ein schöner Beigeschmack“, worauf es ihm bei den Windkraftanlagen aber letztlich ankomme, das sei ganz eindeutig der Umweltschutzgedanke.

WN 16.12,2021

Ein kleines Schild als Impuls für ein gelingendes Zusammenleben

Eine Hecke verdeutlich durch ihre vielfältigen Lebensbeziehungen, wie ein Ökosystem funktioniert. Letzlich gehört auch der Mensch zu diesem Ökosystem. Pflanzen sind die Grundlage der Ernährung, liefern saubere, sauerstoffhaltige Luft und speichern das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid. Die Blüten sind eine Augenweide, Natur dient dem Menschen als Erholungsraum. Das Grün in und um Senden bedeutet Lebensqualität, auch deswegen „kommt Senden an“. ( Das Schild wurde von Karina Mildner gestaltet.)

Weit über 2000 Euro werden geflossen sein, wenn die Heckenpflanzaktionen am Sendener Schloss im nächsten Frühjahr abgeschlossen sein werden. Das gesamte Areal an der Schlossallee zwischen den Gräften und vor dem Bauerngarten wird dann durchgehend von einer Hecke umgeben sein. Die alte Hecke direkt an der Schlossallee wurde geschnitten, im Frühjahr wurde eine Weißbuchenhecke vor dem Bauerngarten neu gepflanzt, im Winter folgt(e) auf der gegenüberliegenden Nordostseite die Ergänzung und Erweiterung einer breiten Naturhecke, die vor allem der Biodiversität dient. Wenn es Pflanzen und Tieren in einer großen Artenvielfalt gut geht, profitiert auch das Wohlgefühl und die Gesundheit der Menschen. Die Bedeutung dieser Einheit in einem gemeinsamen Ökosystem wird in zunehmendem Maße sowohl von den Biowissenschaften sowie der Zivilgesellschaft wahrgenommen. Gemeinwohl als hohes Gut einer zukunftsfähigen Gesellschaft gewinnt immer mehr Zuspruch, der Transformationsprozess im 21. Jahrhundert muss gelingen. Die Agenda21Senden leistet vor Ort dazu ihren kleinen Beitrag, dazu wurde sie vor über 20 Jahren von Altbürgermeister Alfred Holz gegründet und erfährt von Bürgermeister Sebastian Täger und der Gemeindeverwaltung immer wieder Zuspruch und Unterstützung.

Das Schild wurde heute anlässlich der fünften Pflanzaktion der Bürgerinitiative aufgestellt.

 

 

Hecken-Pflanzaktion ein wohltuender Erfolg

Fleißige Helfer arbeiten mit großer Freude an dem Gemeinschaftsprojekt. (Foto: Sven Hoffmann)

Die heutige Pflanzaktion am Schloss Senden unter der fachlichen Leitung von Dr. Detlev Kröger ist ein großer Erfolg, etwa 200 Heckensträucher sind in der Erde. Die Initiative neue Bäume für Senden, die Agenda21Senden sowie die Schlossfreunde danken allen Spendern und aktuell allen fleißigen Helfern. Nachdem am Donnerstag die Fläche frei geschnitten und die Löcher vorgebohrt worden waren, kamen heute die Pflanzen an ihren Standort, die neue Lehrhecke an der Gräfte hinter dem Bauerngarten. Entsprechendes Lehrmaterial mit Bildern und Texten über die ökologische Bedeutung der Pflanzen, also für Flora und Fauna, fürs Klima und für das Wohlbefinden der Menschen in einem großen, möglichst naturnahen Lebensumfeld wird jetzt angefertigt und steht dann Schülern und Erwachsenen zur Verfügung.

Eine weitere große Pflanzaktion ist für das nächste Frühjahr geplant, weitere 400 Pflanzen sollen dann die Hecke bis zu der Ecke an der Hiddingseler Straße/Ecke Schlossallee komplettieren. Auch dann sind wieder Gruppen und Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, denen die Pflanzenvielfalt, die Biodiversität am Herzen liegt, zum Mittun eingeladen.

Frei schneiden und auf den Stock setzen – Vorbereitungen für die Pflanzaktion der Lehrhecke

„Neue Bäume für Senden“: Heute fanden die Vorbereitungen für die Pflanzaktion der Lehrhecke am Schloss Senden statt. Einige Leute der Agenda-Gruppe trafen sich mit dem Einsatzleiter Dr. Detlev Kröger, brachten schweres Arbeitsgerät wie Freischneider, Motorsäge und Motor-Erdlochbohrer sowie Heckenscheren und Spaten mit, um das Gelände der alten, verwilderten Hecke für die Neupflanzung vorzubereiten. Etwa 200 Löcher wurden gebohrt, um die Heckenpflanzen (40 verschiedene, einheimische Sträucher) am kommenden Samstag ab 10 Uhr unter hoffentlich großer Beteiligung der Sendener in die Erde zu bekommen. Jede und jeder kann helfen. Für heißen Tee und leckere Laugenbrötchen wird Sven wieder sorgen, Karina backt noch einen Kuchen.

Fotos: Detlev und Sven waren die Männer fürs Grobe. Sie hatten sich eine Mittagspause mit Tee und Laugenbrötchen wohl verdient. Fotos: LieBe