Protokoll der Informationsveranstaltung am 11.06.14
Wie mit Herrn Rosinski in der Sitzung vom 23.04.14 verabredet, trafen sich knapp 20 Interessierte sowie Herr Oberhaus von der Gemeinde zu einer Vorortbesichtigung der erfolgten Ausholzung des Gebietes „Winkelbusch“ gegen 19 Uhr auf dem Lidl-Parkplatz.
Dieser Begehung, bei der uns der Förster auf verschiedene Aspekte der Waldpflege aufmerksam machte und bereits eine große Anzahl an Fragen beantwortete, folgte ein Vortrag im Rathaus mit folgendem Inhalt:
1. Wald in Senden
In Senden gibt es ca. 50ha Wald mit ca. 9000 Festmeter (Fm) Holz. Der Zuwachs an Holz beträgt knapp 6 Fm pro ha und Jahr. Der Wald setzt sich zusammen aus 92% Laub- und nur 8% Nadelbäumen. Bei den Laubbäumen nimmt die Eiche mit 56% eine Vorrangstellung ein, gefolgt von der Buche mit 15% (Nadelbäume: 6% Lärche und 2% Fichte).
Besonders im Eichenbestand kann man eine sehr ungleichmäßige Altersklassenverteilung erkennen: es gibt viele alte Exemplare (120 – 140 Jahre) und relativ viele junge (1 – 20 Jahre). Die Altersklassen dazwischen sind nur wenig vertreten.
2. Durchforstung des Winkelbuschs
– Fläche des Gebietes: 1,28ha. Entnommen wurden 2014 insgesamt 63,4 Fm. Das entspricht ca. 14% des Holzvorrates im Winkelbusch, und man geht davon aus, dass diese Menge in gut 6 Jahren wieder nachgewachsen ist. Aufgeforstet wurden bisher 55 Wildkirschen und 20 Esskastanien. Die Zuhörerschaft regt an, auch noch Nadelbäume aufzuforsten.
– Notwendigkeit bestand aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht* (Totholz, Stammfäule, einseitige Bekronung), aber auch für den Aufbau der nächsten Baumgeneration (bisher hauptsächlich ca. 120 Jahre alte Eichen). Natürlich wird das geschlagene Holz aber auch einer Nutzung zugeführt.
* Verkehrssicherungspflicht besteht nicht auf Waldwegen, aber an öffentlichen Straßen und in Erholungsbereichen. Pflicht ist die Kontrolle im Abstand von 1,5 Jahren, bei vorliegenden Schäden von einem halben Jahr.
– Ziele der Maßnahmen sind die Pflege des Bestandes, die Entnahme überreifer Pappeln, die Regulation der Rückstände der Eichen, welche von Buchen schnell verdrängt werden, die Erhöhung der Artenvielfalt (sowohl der Bäume als auch der Fauna), der Erhalt der Erholungsfunktion des Winkelbuschs sowie Naturschutzaspekte.
3. Allgemeines zur Durchforstung
– Notwendigkeit: Durchforstung dient der Stabilisierung von Einzelbäumen, der Zuwachslenkung, der Mischungsregulierung, dem Erhalt von Vitalität und Gesundheit des Waldes, der Verjüngung, erfolgt natürlich aber auch aus finanziellem Interesse.
– Art und Weise der Durchforstung: In früheren Zeiten wurde das Holz nach dem Prinzip der Altersklassen entnommen (Altersklassenwald), d.h. große Flächen mit Bäumen einer Altersklasse wurden abgeholzt und anschließend wieder aufgeforstet. Heute ist man zum sogenannten Dauerwald übergegangen, d.h. es wird Wert auf eine gemischte Altersklassenstruktur gelegt und entsprechend durchforstet. Dazu werden die Bäume vom Förster gekennzeichnet und anschließend erfolgen Einzel- oder maschinelle Entnahme.
– Zeitpunkt der Durchforstung: Sie ist ganzjährig zulässig, wird aber aus ökologischen außerhalb der Vegetationszeit gelegt (möglichst nicht zwischen April und Juli). Da die Befahrarkeit des Bodens wichtig ist, werden Trocken- oder Frostperioden bevorzugt.
4. Eichenkomplexkrankheit
Das vermehrte Absterben von Eichen ist nicht eine Folge nur einer Ursache, sondern man spricht mittlerweile von Eichenkomplexkrankheit. Dazu zählen u.A. Raupenfraß, Befall mit Eichenprachtkäfer, Wasserstress, Befall mit Mehltau, luftgetragene Schadstoffen sowie andere Schädlinge.
5. Wald des Münsterlandes
– Aufteilung: 87% Privat, 4% Bund, 6% Land, 3% Kommunen
Für die Eigentümer besteht die Möglichkeit, sich einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) zusammen zu schließen (z.B. FBG Senden)
– Baumarten: 26% Eiche, 24% Kiefer, 12% Buche, 9% Fichte
6. BRD
– Auf dem gesamten Bundesgebiet sind eher Kiefer und Fichte vorrangig.
– Im europäischen Vergleich steht Deutschland mit seinem gesamten Holzvorrat an erster Stelle, berechnet pro ha auf Platz 3.
Nach diesem sehr ausführlichen und informativen Vortrag berichtete uns anschließend Herr Oberhaus von den Maßnahmen zur naturverträglichen Grünflächenpflege in Senden. Folgende Modellflächen wurden bisher angelegt:
1. Streuobstwiese am Naturlehrpfad
Diese soll nur noch zweimal pro Jahr (möglichst spät) gemäht werden. Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass das Mähgut abgefahren wird.
2. Wiese am Königspark Nord
Dort soll ein Altgrasstreifen bestehen bleiben, der nur alle 2 Jahre abgetragen werden wird.
3. Kindertagesstätte Drachenwiese
Dort und hinter dem Rathaus wurde eine Wildblumenwiese angelegt.
gez. Karina Mildner
Probleme: – Enten und Gänse fressen die Samen
– ohne ständiges Nachsähen droht Vergrasung der Flächen
4. Mähwiese am Naturlehrpfad Ottmarsbocholt
5. Retentionsgraben östlich des Wohngebietes Dillenbaum
6. Wegeseitenstreifen an Wirtschaftswegen
Mahd möglichst nur an Sichtdreiecken
7. Regenrückhaltebecken westlich des Wohngebietes Nieländer in Bösensell
Hier soll ein Mahdabstand von 2 Jahren eingehalten werden, wenn möglich sogar von 3-5 Jahren.
Sonstige Diskussionspunkte:
– Kooperation mit den Landwirten ist nötig, da diese der Gemeinde viel Arbeit beim Mähen der Randstreifen oder beim Winterdienst abnehmen. Dennoch sollten sie immer wieder auch auf ihre ökologische Verantwortung aufmerksam gemacht werden.
– Der Sensibilisierungsprozess von Bauhofmitarbeitern, Landwirten und Bevölkerung geht nur langsam voran, sollte aber dennoch stetig gefördert werden.
– Die Gemeinde hat die Pflicht, für neue Wohn- oder Gewerbegebiete entsprechende Ausgleichsflächen auszuweisen.
– Überlegung, ob die Gemeinde Senden eine Baumsatzung nötig hat
– Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der Gemeinde auf Gemeindefläche Bäume zu pflanzen.
Wir danken beiden Referenten sehr für ihre informativen Vorträge und ihre Diskussionsbereitschaft.