Gemeinsame Positionierung der CDU zum Thema Fracking_Dezember2014
Sehr geehrter Herr Lieneweg,
danke für Ihre E-Mail, in der Sie mich nach meiner Position beim Thema Fracking fragen. Gerne antworte ich Ihnen.
Die Gesetzentwürfe zum Wasserhaushalts- und Bergschadensrecht, die den Einsatz der Frackingmethode neu regeln sollen, liegen nun auf dem Tisch. Unabhängig vom Verlauf des nun folgenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ist meine Position eindeutig. Fracking muss verboten werden, es sei denn
1) Fracking wird ohne wassergefährdende Stoffe möglich und
2) Gefahren für die Umwelt, den Menschen und das Trinkwasser können ausgeschlossen werden.
Von diesen zwei Positionen werde ich mein Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag abhängig machen. Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen aus dem Münsterland, aus Ostwestfalen- Lippe, dem Sauerland und anderen betroffenen Regionen aus Niedersachsen habe ich ein Positionspapier erarbeitet, dass die von Ihnen genannten Kritikpunkte aufgreift. Das Positionspapier ist dieser E-Mail beigefügt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort und dem Positionspapier meine Einstellung zum Thema Fracking verdeutlichen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl Schiewerling
Von: Bernd Lieneweg
Gesendet: Samstag, 10. Januar 2015 11:40
An: Schiewerling Karl
Betreff: Fracking oder Umweltschutz, Herr Schiewerling?
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
die Regierungsparteien haben sich auf ein Gesetzespaket zu Fracking geeinigt. Obwohl Fracking nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums keinen nennenswerten Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann, soll die gefährliche Fördermethode mit dem Gesetzesentwurf ermöglicht werden.
Da Sie meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten, beantworten Sie mir bitte folgende Frage: Sind Sie für Fracking oder für Umweltschutz? Vertreten Sie die Interessen der Energielobby oder die der BürgerInnen?
Zwar rühmt sich die Umweltministerin, die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vorzulegen, die es je gab. Doch der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Schlupflöcher, die der Energieindustrie Raum geben, ihre betriebswirtschaftlichen Interessen auf Kosten von Natur- und Klimaschutz sowie Gesundheit und Lebensqualität von uns BürgerInnen zu verfolgen.
Dazu gehören insbesondere die folgenden Punkte:
• Fracking zur Förderung von Tight Gas bleibt erlaubt, obwohl hier ähnlich viele Umweltrisiken bestehen wie bei der Förderung von Kohleflöz- oder Schiefergas.
• Tight Gas-Fracking wird sogar in Natura 2000-Gebieten erlaubt.
• Probebohrungen werden auch oberhalb der 3000-Meter-Grenze zugelassen.
• Kommerzielles Schiefergasfracking wird ab 2018 möglich, sofern eine Expertenkommission mehrheitlich erklärt, dass das spezifische Vorhaben „grundsätzlich unbedenklich“ ist.
• Die Entsorgung des mit hochgiftigen Stoffen belasteten Lagerstättenwassers wird nicht klar reguliert. Auch nach der neuen Regelung kann es unbehandelt in den Boden verpresst werden.
Beziehen Sie öffentlich Stellung und setzen Sie sich für ein Verbot von Fracking ein! Fordern Sie die Nachbesserung bei allen oben genannten Punkten! Stimmen Sie im Bundestag nicht für ein Fracking-Ermöglichungsgesetz! Beugen Sie sich nicht der Koalitionsdisziplin!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lieneweg
48308 Senden, 10.01.2015