Beseitigung einer Hecke in Senden widerrechtlich?

Hecke Grothues-Potthoff zwischen Jägersmann und Bölling

Hecke Grothues-Potthoff zwischen Jägersmann und Bölling              (c) Bing, Microsoft Corporation

Trauriger Anblick der jetzt vernichteten Hecke in der Dorfbauerschaft Senden

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Die Gruppe Agenda21Senden, AK Vegetationen, beschäftigte sich mit dem Tatbestand der Beseitigung einer Hecke und wandte sich auf Empfehlung der Gemeindeverwaltung Senden mit folgendem Brief an den Leiter der unteren Landschaftsbehörde.

LOGO10       Senden, den 14. Februar 2014

An die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld

c/o Herrn Hermann Grömping

48653 Coesfeld

Beseitigung einer Hecke in Senden – Bitte um Stellungnahme, Beratung und Hilfe

Sehr geehrter Herr Grömping,

in unserer Gruppe Agenda21Senden wurde folgender Sachverhalt besprochen und überlegt, wie man am besten damit umgeht. Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Stellungnahme aus Ihrer Sicht:

In der Woche vom 9. bis 13. Februar 2015 wurde eine ca. 250 m lange Hecke, die an das Gelände des Besitzers, des Landwirts Grothues-Potthoff, und auf der anderen Seite an die Straße zur Hofzufahrt des Gehöftes Bölling (Dorfbauerschaft 109) grenzte. Sie wurde nicht nur bis auf den Boden gestutzt, also zur Pflege auf den Stock gesetzt, sondern anschließend durch Ausbaggern (bei der Verbreiterung und Vertiefung des kaum noch zu erkennenden Grabens) größtenteils vernichtet. Die Wurzelballen liegen bislang noch neben dem frisch ausgehobenen Graben.

Der Gemeideverwaltung wurde dieses Vorgehen zur Kenntnis gebracht, man wollte aber selbst nichts unternehmen und verwies auf die Kreisverwaltung in Coesfeld.

Bislang wurde die zur Straße liegende Seite der Hecke alle paar Jahre vom Traktor aus mit einem maschinellen Gehölzschneidwerk beschnitten, so dass der Auto- und Fahrradverkehr nicht behindert wurde und keine Gefährdung für Fußgänger bestand. Die Hecke war unten etwa 1 m breit und mit Gras durchwachsen. Sie war Lebensraum und Brutstätte vieler Lebewesen – auch bedrohter Arten. Sie war mit heimischen Gehölzen bestückt und begleitete den ursprünglichen Graben und stand zum größten Teil auf dem zum Feld liegenden Ufer. Die Grenzen zum Feld sind nicht auffindbar.

Daher müsste festgestellt werden, wer der Besitzer der Böschung ist und ob die Hecke zur Straße oder zum Ackerland gehörte. Wer gab die Genehmigung zur Ausrottung eines landschaftsprägenden Naturareals, den man verantwortlich machen könnte? Daher fordern wir Hilfe und Beratung Ihrer Behörde an.

Gruppe Agenda21Senden,

gez. Bernd Lieneweg, Sprecher

 

 

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