Sind die Rodungen in Senden maßlos? – Diskussion angestoßen

Reaktionen ausgelöst und eine Diskussion in Gang gesetzt hat der Beitrag des AK Vegetationen zu den Abholzungsmaßnahmen in Senden, sowohl bei den Entscheidungsträgern, als auch bei den BürgerInnen, sogar innerhalb der Agenda-Gruppe.Rodungen maßlos 1

Berichterstattung in den WN vom 12. März 2015 von Sigmar Siffus

Berichterstattung in den WN vom 12. März 2015 von Siegmar Syffus

Der für den Sendener Privat- und Gemeindewald zuständige Förster Felix Rosinski hat sich dazu auch zu Wort gemeldet, mit nachvollziehbaren Argumenten und wichtigen Aspekten, wie ich finde:

Sehr geehrter Herr Lieneweg,

nach meinen Unterlagen befindet sich die von Ihnen in der Karte markierte Waldfläche (Bezug: Gebiet nordöstlich des Musikerviertels) nicht unter einem Schutzstatus. Lediglich ein nach § 62 LG NRW geschütztes Biotop befindet sich auf dieser Fläche. Diese kommen flächendeckend im gesamten Forstrevier vor.

Warum das Schild dort angebracht und wieder abgenommen wurde entzieht sich meiner Kenntnis, bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde.

Waldflächen sind immer geschützt und dienen als Lebensraum, egal ob dort ein Schild steht oder nicht. Bitte beachten Sie den letzten Satz auf dem Schild „Nicht betreten!“  Wälder in Naturschutzgebieten dürfen von den Bürgern nicht mehr betreten werden.

Ich bin völlig gegen eine flächige Trennung von Naturschutzgebieten und Wirtschaftswäldern. Ein Wald außerhalb eines NSG’s ist für mich genauso ökologisch wertvoll wie eine Fläche im Naturschutzgebiet.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich nirgends „blindwütig abholze“. Das „momentan überall Rodungsarbeiten“ durchgeführt werden kann ich ebenfalls nicht bestätigen. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung (die ich bekomme) sind durchweg positiv.

Waldbesitzer sind keinesfalls verpflichtet Maßnahmen vorher anzukündigen, um Irritation von Bürgern zu vermeiden. Somit muss auch kein Zeitungsartikel dafür verfasst werden. Wo jetzt Ärger entstanden ist kann ich nicht nachvollziehen.

Gemeinsame Begehungen halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Jedoch werde ich Begehungen im Privatwald nur auf Initiative des Waldeigentümers durchführen. Die Gemeinde Senden ist sicherlich als kommunaler Waldbesitzer für solche Führungen offen, diese kann ich nach Absprache mit der Gemeinde gerne durchführen. Auch der landeseigene Wald (zuständig Herr Richter) ist sicherlich für Begehungen zu haben.

Bei Fragen  stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Felix Rosinski

Landesbetrieb Wald und Holz NRW

Regionalforstamt Münsterland

Forstbetriebsbezirk Senden

Östingstr. 60

59067 Hamm

Tel.: 02381/3045773

Mobil: 0171/5872862

Mail: felix.rosinski@wald-und-holz.nrw.de

 

www.wald-und-holz.nrw.de

www.menschwald.nrw.de

www.facebook.com/menschwald

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