EEG 2017: Hauptzweck ist die Verlangsamung der Energiewende

Foto: greentech solar

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Wolf von Fabeck vom Solarenergieförderverein schreibt im Solarbrief 3/16

Warum erkennen Regierung und große Koalition nicht die drohende Klimagefahr?

Am 1.1.2017 soll das EEG 2016 (jetzt heißt es EEG 2017) in Kraft treten. Sein Hauptzweck ist die Verlangsamung der Energiewende durch Einführung von Ausschreibungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien.
Kurzzeitig noch ausgenommen von der Ausschreibungs-• pflicht sind PV Anlagen < 750 kW (aber nur noch, bis insgesamt 52 GW installiert worden sind) Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sind • Kleinwindanlagen < 750 kW Ausgenommen sind Biomasse-Anlagen < 150 kW•
Neben der Ausschreibungspflicht gibt es eine Fülle weiterer Schikanen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Dieses Gesetz dient jedenfalls nicht der Energiewende, es blockiert sie. Die Bundesregierung und die große Koalition (schwarz-rot) stehen damit im klaren Widerspruch zu den Pariser Beschlüssen!
Die nächste Bundestagswahl wird auch darüber abstimmen müssen. Allerdings, wenn wir eine Trendwende wollen, müssen wir, die Umwelt- und Klimaschutzorganisationen, noch viel Überzeugungsarbeit leisten. …

Weiterlesen im Solarbrief 3/16: solarbrief3_16_internet4

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