Leider hat die EU-Kommission gestern beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ nicht zuzulassen. In ihrer Begründung erklärt die Kommission, bei den Verhandlungsmandaten zu TTIP und CETA handele es sich nicht um Rechtsakte, sondern um interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen. Daher könnten sie durch die Bürgerinitiative nicht angefochten werden. Außerdem könne die Kommission nicht dazu aufgefordert werden, einen Rechtsakt nicht zu erlassen.
Diese Entscheidung halten wir für ein grundfalsches Signal an die Bürgerbeteiligung in Europa. Das Bündnis „Stop TTIP“ hat bereits Widerstand gegen diese Entscheidung der EU-Kommission angekündigt. Ihrer Meinung nach handelt es sich bei den Verhandlungsmandaten sehr wohl um einen Rechtsakt, da sie vom Rat förmlich beschlossen wurden. „Stop TTIP“ prüft nun, inwiefern eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich ist.
Zu TTIP stellen wir (DL21) Euch gerne weitere Informationen zur Verfügung. Zum einen haben wir unsere Standpunkte um die Bereiche Bildung, Soziales und Kommunales erweitert. Insbesondere beim Thema Kommunales lohnt es sich, unsere Kommunalpolitiker anzusprechen und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Hierzu findet Ihr hier ein Gutachten zu den Auswirkungen von TTIP und CETA. Ein weiteres Gutachten zum Investorenschutzgesetz findet Ihr hier.