Anregung zum TTIP an den Sendener Gemeinderat

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An den

Rat der Gemeinde Senden

Herrn Bürgermeister Alfred Holz

Münsterstraße 30

48308 Senden

Anregung gemäß § 24 GO NRW                                11. September 2014

Sehr geehrter Herr Holz,

die AgendA21Senden regt an, sich mit den geplanten Freihandelsabkommen (TTIP, TiSa und CETA) zu beschäftigen und folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Gemeinde Senden fordert die Bundesregierung auf, sich gegen die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada sowie den USA auszusprechen und die Verträge abzulehnen.

Begründung:

– Die in den Freihandelsabkommen (TTIP, CETA u. TiSa) vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Investitionsschutzklauseln höhlen die Demokratie und den Rechtsstaat aus, da durch sie der Spielraum demokratischer Entscheidungen auf Beschlüsse eingeengt wird, die die Renditen der Wirtschaft aus Sicht der Investoren nicht schmälern, denn sonst drohen hohe Schadenersatz-Klagen.

– Das Vertragswerk steht nicht im Einklang mit unserer Verfassung, denn die vorgesehenen Schiedsgerichts – Verfahren sind nicht mit unserem Rechtssystem vereinbar. Sie sind keine ordentlichen Gerichte und erfüllen keine Kriterien unseres Rechtssystems wie Transparenz, Öffentlichkeit, Überprüfbarkeit der Entscheidung etc.. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte sind bindend, obwohl sie nur ein mit privatwirtschaftlich agierenden Rechtsanwälten besetztes Gremium sind.

– Die Schiedsgerichtsverfahren stehen über unserem Rechts-System und hebeln hiermit die subsidiäre Struktur unseres Staates aus bis hinunter zu den Kommunen, wo die Ratsmitglieder nicht mehr Herr im eigenen Hause sein werden.

– Die kommunale Daseinsvorsorge wie z.B. Wasserversorgung, Abwasser, Rettungsstationen, Altenheime, Krankenhäuser, ÖPNV, Volkshochschulen u.v.a.m. werden damit unter den Vorbehalt der Zustimmung von Investoren gestellt, während der demokratische Mitgestaltungsspielraum der Bevölkerung auf ein Minimum beschränkt bleibt oder ganz außen vor ist. Außerdem könnten auch regionale Besonderheiten dabei unter die Räder kommen.

– Über die bisher erteilten Aufsuchungsgenehmigungen und die schon früher durchgeführten Probebohrungen könnten die Energiekonzerne das umstrittene Fracking – auch im Münsterland – durchdrücken oder immense Schadensersatz- Forderungen für die bisher getätigten Investitionen und vor allem den entgangenen Gewinn an die Landes- bzw. Bundesregierung stellen.

– Der Gestaltungsspielraum der Politik wird generell eingeengt, da bei künftigen Gesetzen oder Verordnungen, die irgendwie Auswirkungen auf die Tätigkeit der Investoren haben, vorab die Zustimmung der beiden Vertragspartner bzw. einer von ihnen ernannten Kommission eingeholt werden müssen. Ansonsten können auch hier hohe Schadensersatzforderungen fällig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lieneweg

Sprecher der AgendA21Senden

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Nachrichtlich an die im Rat vertretenen Fraktionen

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