Archiv des Autors: Bernd Lieneweg

Negativbeispiel Vattenfall – entgangener Gewinn eingeklagt

Energieversorger: Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro von Deutschland
Vattenfall hat die Bundesregierung vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington verklagt. Der Schwedische Stromkonzern will Kompensation für den Ausstieg aus der Atomkraft – und fordert 4,7 Milliarden Euro.
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Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit von CETA

Attac-Gutachten der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst

Gestern (30.10) hat attac München ein Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA verfasst haben.
Die Rechtswissenschaftler kommen zum Ergebnis, dass CETA in mehrfacher Hinsicht sowohl europa- als auch verfassungswidrig ist. In seiner jetzigen Form kann es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden:
1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen”, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können so „faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen“.
3. Die CETA-Regulierungsausschüsse gefährden die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.

EU-Kommission will Plastiktütenverbrauch reduzieren

PlastikmüllPlastiktüten vor ungewisser Zukunft

(Brüssel/Morbach) Plastiktüten sind allgegenwärtig und günstig, aber sie belasten unsere Umwelt enorm. Viele landen im Meer und stellen eine Bedrohung für Mensch und Tier dar. Deshalb will die EU-Kommission den Verbrauch reduzieren.
Brüssel/Morbach. Morbach ist aus europäischer Sicht ein kleines Städtchen im Hunsrück, hat aber einen Weltmarktführer zu bieten, der sogar die europäische Politik beschäftigt. Zumindest taucht der Name des weltgrößten Plastiktütenherstellers, der ausgerechnet Papier-Mettler heißt, im laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren immer wieder auf. Doch der Reihe nach.
Am Anfang stand die umweltpolitisch desaströse Erkenntnis, dass von den 98,6 Milliarden Plastiktüten, die jedes Jahr in Europa verwendet werden, mindestens acht Milliarden Stück an allen Mülltrennungssystemen vorbei einfach weggeworfen werden. Viele davon landen im Meer, lösen sich dort – wenn auch nur extrem langsam – auf und machen der Tierwelt zu schaffen. In der Nordsee haben Untersuchungen zufolge 94 Prozent aller Vögel kleine Plastikteilchen im Magen.

Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung.

3-Minute-info
TTIP
30.10.2014 – Abonnent/innen: 1.513.887
Lieber Wolfgang Dropmann,endlich mal eine gute Nachricht: Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung. Viele Befürworter der EU-Handelsabkommen rudern gerade mächtig zurück. Die italienische EU-Ratspräsidentschaft schlug kürzlich vor, strittige Themen wie die Lebensmittelsicherheit bei TTIP komplett auszuklammern. Der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker deutete in einer Rede an, die geplanten Konzernklagerechte womöglich aus TTIP auszunehmen. Dagegen legten 14 europäische Handelsminister prompt Einspruch ein.Der gefährliche Konzernklage-Mechanismus, das so genannte Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS, ist also noch nicht vom Tisch. Er könnte sogar schon bald kommen: Denn das EU-Kanada-Abkommen CETA steht zur Unterzeichnung an – mitsamt ISDS. „Unbedenklich“, lautet der Tenor eines Gutachtens, das Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dazu in Auftrag gab. Der Autor des Gutachtens ist ein Mitglied der internationalen ISDS-Industrie, die mit Konzernklagen großes Geld verdient. Parteiischer geht es nicht. Unabhängige Experten kommen dagegen zu einer ganz anderen Einschätzung. Unser Video erklärt warum.

Lassen Sie sich keinen Sand in die Augen streuen – schauen Sie unser Video:

Sprengstoff für di e Demokratie verbirgt sich hinter den wohlklingenden, aber unverbindlichen Bekenntnissen in der CETA-Einleitung. Unabhängige Analysen des Textes zeigen, dass das staatliche „Recht auf Regulierung“ vom Vertrag weitgehend ausgehebelt wird. Das ist bedrohlich für Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards – die sind den Rechten von „Investoren“ klar untergeordnet.

So einfach macht es CETA den Konzernen: Um als „Investor“ einen Staat vor das ISDS-Tribunal zerren zu können, reicht schon der Besitz eines kleinen Aktienpakets aus. Dies können auch US-Konzerne mit Niederlassungen in Kanada nutzen – etwa die weltgrößte Schattenbank Blackrock, die als Anteilseigner privater Klinikketten schon jetzt gegen öffentliche Krankenhäuser in Deutschland vorgeht.

Dazu brauchen Konzerne sich nur auf seit langem berüchtigte Gummi-Paragraphen zu beziehen, wie den An spruch auf „faire und gerechte Behandlung“. Sie sind in CETA noch dehnbarer als etwa im NAFTA-Abkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko, das schon zu 75 Konzernklagen führte – und Millionen Arbeitsplätze vernichtete.

Mit CETA kann Schadenersatz in unbegrenzter Höhe fällig werden, sobald ein Verwaltungsakt oder ein Parlamentsbeschluss die „berechtigte Erwartung“ eines Investors enttäuscht. Ob eine Erwartung „berechtigt“, eine öffentliche Maßnahme „notwendig“ oder eine Behandlung „fair und gerecht“ ist – das entscheiden allein konzernnahe ISDS-Anwälte.

Diese Anwälte sollen zwar künftig einen – unverbindlichen – Verhaltenskodex beachten. Doch dieser ist angesichts der engen Verflechtungen zwischen Konzernen und ISDS-Industrie ein zahnloser Tiger. ISDS ist kein unabhängiges Rechtssystem. Es ist weder an Menschenrechte noch an demokratische Grundpr inzipien gebunden. Warum es ISDS zwischen Rechtsstaaten überhaupt geben soll, bleibt das offene Geheimnis der Konzerne.

Das Unrechts-System der Konzerne: Video jetzt anschauen und verbreiten…

Herzliche Grüße

Ihre Annette Sawatzki, Campaignerin

PS: Wollen Sie tiefer einsteigen in die gut gehüteten Geheimnisse der ISDS-Industrie? Die Broschüre „Profit durch Un-Recht“ des Corporate Europe Observatory lüftet sie gründlich. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie Konzerne mit ISDS weltweit gegen Umweltauflagen, gesetzlichen Mindestlohn und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vorgehen. Ende November veröffentlichen wir die deutsche Fassung der Broschüre – fü r Sie schon jetzt exklusiv zum Download hier:

http://bit.ly/profit-durch-un-recht

 

Vortrag Prof. Mechthild Schrooten „TTIP und Mittelstand“ (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe "Alternative Wirtschaftspolitik"

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“

ZUSAMMENFASSUNG
des Vortrages von Prof. Mechthild Schrooten, Wirtschaftswissenschaftlerin an der HS Bremen mit Schwerpunkt Geld und Internationale Integration, am 23.11.14 in der Steverhalle Senden
– Titel „TTIP und Mittelstand“
– organisiert vom Aktionsbündnis gegen TTIP des Kreises Coesfeld
– > 150 Zuhörer
– Vortrag äußerst lebendig und interaktiv (die Referentin forderte das Publikum gleich zu Beginn auf, Fragen zu stellen oder eigene Gedanken einzubringen)

INHALT
1. TTIP
– EU vertritt alle Mitgliedsstaaten in Bezug auf Handelsbeziehungen
– TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership
– Grundgedanke des TTIP: Freihandel beflügelt die Wirtschaft
– Leitidee ist die Arbeitsteilung nach dem Prinzip „Jeder macht das, was er am besten kann“
– Probleme:
*die unterschiedlichen Leistungen sind schwer miteinander vergleichbar
* jede Öffnung einer Volkswirtschaft hat Verlierer!
* theoretisch sollen die Gewinner die Verlierer kompensieren, aber das funktioniert in der Praxis aus verschiedenen Gründen nicht
* zwischen D und den USA gibt es bereits Freihandel – das TTIP würde zusätzlich die gegenseitige Anerkennung (aber nicht Übernahme!) der jeweiligen Standards beinhalten; das Problem hierbei sind völlig andere Rechtsrahmen, Zulassungsverfahren,…
– insgesamt setzt sich das TTIP pyramidenförmig aus drei größeren Bereichen zusammen: lediglich die Spitze betrifft den Freihandel, den schon größeren Anteil machen die Standards aus, aber der wichtigste und größte Baustein bildet als Basis der Pyramide der Investorenschutz
– Investorenschutz bedeutet, dass der (ausländische*) Investor seine Renditeerwartungen einklagen kann, wenn sich die Grundbedingungen ändern (z.B. bei Änderung der Rechtslage);
Mechthild Schrooten: „Die Politik ist leider sehr wirtschaftsfreundlich!“
* Auch inländische Firmen können ihre Erwartungen einklagen, indem sie z.B. ihre Zentrale ins Ausland verlagern!
– letztlich bedeutet das eine Selbstentmachtung der Gesetzgeber auf allen Ebenen (Staat, Land, Kommune)
2. Mittelstand
– ist in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal für D
– obwohl D auch aufgrund geringer Zölle Exportweltmeister ist (bzw. bis vor kurzem war), ist der Mittelstand nicht der Hauptträger dieser Exporte
– Vorteile für den Mittelstand durch das TTIP wären z.B. höhere Warenströme oder die Verringerung der Produktionskosten durch Erhöhung der Stückzahl
– Nachteile bzw. Risiken: höherer Wettbewerb, Währungsrisiko, Gefahr der Überdehnung des Mittelstandes (wenn der Handelspartner die Bezahlung für gelieferte Produkte schuldig bleibt, können die Folgen gerade für mittelständige Betriebe verheerend sein)

– Das wichtigste Problem ist aus Sicht von Frau Schrooten allerdings, dass sich beim geplanten TTIP zwei Krisenwirtschaften zusammenschließen. Zum einen würde das Abkommen die Übertragungskanäle für weitere Wirtschafts- und Finanzkrisen noch verbessern, zum anderen ist sie davon überzeugt, dass eine Verschlechterung der Krisen auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen wird (da die unteren Schichten nicht mehr belastet werden können).

gez. MilKa

Attac-COE: Schrooten-Vortrag mehr als nur ein voller Erfolg!

Der Vortrag von Dr. Mechthild Schrooten war mehr als nur ein voller Erfolg. Das mit mehr als 185 Zuhörern gut gefüllte Foyer der Steverhalle erlebte  einen Vortrag von Professorin Schrooten, der sich auf mehr als interessante Art und Weise mit dem Thema TTIP und der Mittelstand befasste. 1 3/4 Stunde  mit einem Thema, dass eigentlich sehr trocken ist, von Frau Dr. Schrooten aber hochinteressant dargeboten wurde. Schon während des Vortrages wurde das Publikum aufgefordert seine Fragen und Anmerkungen unmittelbar zu stellen. Das taten die Zuhörer ausgiebig. Für leichte Kontroversen sorgten die Einwürfe des Vertreters der CDU-Mittelstandsvereinigung, der erst am Ende der Veranstaltung nachdenklich wurde, als Mechthild Schrooten direkt Beispiele aus der Welt der mittelständischen Unternehmen brachte, die in der Gefahr stehen, durch TTIP mehr Nachteile als Vorteile zu haben. Der Abend war ein voller Erfolg (und obendrein wegen der lebhaften Art der Referentin ein Vergnügen) für uns alle.

-Joachim F. Gogoll-

Sie erkennen nicht die Tragweite ihres Handelns – den Verzicht auf ihre Entscheidungsfreiheit.

Leserbrief von Horst Sellge zum Beitrag „Keine Rede vom Chlorhühnchen“ vom 24.10.2014

http://blog.allmaxx.de/wp-content/uploads/2014/06/chlorhuhn.jpg

Das Chlorhühnchen ist im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen das Freihandelsabkommen (TTIP) das „Wappentier“ der Gegner geworden. Es hat die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und damit das Interesse der Bürger an dem umstrittenen Abkommen geweckt.

Aber die Behauptung der Regierenden, man könne das Abkommen noch ablehnen, wenn es unseren Ansprüchen nicht gerecht wird, entspricht nicht der Wahrheit. Ob nationale Parlamente überhaupt Einfluss nehmen können, wird erst nach vorliegen des Vertragstextes möglich. Im Streitfall entscheidet auch nicht die deutsche Regierung vielmehr der EUGH oder, das Abkommen wird ohne Deutschland vorläufig in Kraft gesetzt.

Die Forderung, den strittigen Investorenschutz aus dem Vertrag zu lösen, findet zwischenzeitlich bei der neuen Kommission Eingang.

Aber selbst wenn das gelingen würde, so stände da immer noch das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA ) im Raum, das bereits fertig verhandelt, aber noch nicht beschlossen ist. Hier hat die Bundesregierung dem privaten Schiedsgericht zugestimmt. Wenn aber bei CETA Schiedsgerichte akzeptiert werden, können sie bei TTIP kaum abgelehnt werden. Will die Bundesregierung ernst genommen werden, muss sie jetzt auf eine Neuverhandlung von CETA pochen. Doch das wird sie nicht einmal versuchen, zu stark beeindruckt sie die Mahnung der kanadischen Regierung.

Das sind nur zwei der vielen Probleme, die beiden Abkommen innewohnen. Sie werden von den Politikern trotz des massiven Widerstandes in der Bevölkerung wider besseres Wissen schön geredet.

Berücksichtigt man, dass die Verhandlungen bislang geheim geführt und nationale Parlamente unzureichend unterrichtet wurden, erschreckt es den Bürger, mit welcher Ignoranz Parlamentarier entsprechend der Parteiorder für die Verträge werben. Sie erkennen nicht die Tragweite ihres Handelns – den Verzicht auf ihre Entscheidungsfreiheit.

Das gilt auch beim Treffen des Herrn Stinka mit dem SPD-Berichterstatter Dirk Wiese. Beide versuchen sich schon für den Kreisparteitag der SPD am 6.12.14 auf das Thema einzustimmen.

Horst Sellge, Havixbeck

Gabriele Preuß am 30.10. zu Gast beim DGB in Lüdinghausen

   Drei internationale Abkommen sollen die wirtschaftlichen Konditionen in Europa verbessern und den globalen Handel vereinfachen: TTIP, CETA und TiSA.
Einer der kritischsten Punkte in diesen Verträgen ist für den DGB das Investor-state dispute settlement (ISDS-Verfahren), der sogenannte Investitionsschutz. Mit diesem Verfahren, bei dem Investoren gegen Staaten klagen können, wenn sie meinen, dass nationale Gesetze ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen, birgt die Gefahr, dass das deutsche Rechts- und Sozialsystem unterlaufen wird.
Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion steht TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Dieser Vertrag zwischen den USA und Europa, birgt die Gefahr, weitreichende Veränderungen festzuschreiben. TTIP führt schon im Titel, was den gesellschaftlichen Protest auslöst: Der Investitionsschutz. Schiedsgerichte könnten gegen die nationale Gesetzgebung entscheiden, nicht mal eine Revision wäre möglich.
Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen das ab.

Einladung hier: Einladung_TTIP-DGB

Siggis Märchenstunde oder: blühender Blödsinn

Hallo und guten Tag,seitdem der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP wächst, erzählen uns die Politiker zunehmend Märchen, um uns diesen Vertrag schmackhaft zu machen. Ein ganz besonders begnadeter Märchenerzähler ist der Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel.

Märchen Nummer 1: Deutschland kann TTIP verhindern
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel versichert: „Sollten die Verhandlungsergebnisse (…) (unserem) Anspruch nicht gerecht werden, ist ein gemeinsames Abkommen aus unserer Sicht nicht möglich, denn am Ende entscheiden Europäisches Parlament, Europäischer Rat und die nationalen Parlamente über die Annahme (…).“

Tatsache: Das ist blühender Blödsinn, denn ob auch die Parlamente der Mitgliedsstaaten das Abkommen beschließen und nicht nur Europäische Gremien, kann erst nach Vorliegen des fertigen Vertragstextes festgestellt werden. Und im Streitfall entscheidet nicht Herr Gabriel, sondern ausschließlich der Europäische Gerichtshof. Im schlimmsten Fall setzt der Europäische Rat das Abkommen gegen die Stimme Deutschlands vorläufig in Kraft. Das heißt, Deutschland sitzt – anders als Gabriel behauptet – in der Falle: Die Politiker haben uns in eine (fast) aussichtslose Lage manövriert. Jetzt kann nur noch der gebündelte Widerstand möglichst vieler Bürger und Bürgerinnen helfen. Unterstützen Sie uns in diesem Kampf und werden Sie Förderin/Förderer von foodwatch.

Märchen Nummer 2 : Keine privaten Schiedsgerichte, um Regierungen zu verklagen
TTIP sieht vor, dass Unternehmen Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie ihre Gewinne z.B. wegen Umweltschutzmaßnahmen des Staates als gefährdet ansehen. Viele wissen es nicht, aber in Deutschland hat es so eine Klage sogar schon gegeben! Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat dafür gesorgt, dass Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zurückgenommen werden mussten.

Sigmar GabrielNun kommt die Märchenerzählung von Sigmar Gabriel: (Ich bin) „der Meinung, (…) zwischen den Vereinigten Staaten und Europa bedarf es eines solchen Sonderabkommens nicht“.

Tatsache: Im CETA-Abkommen mit Kanada – das bereits fertig verhandelt, aber noch nicht beschlossen ist – hat die Bundesregierung einem derartigen privaten Schiedsgericht bereits zugestimmt. Wenn aber bei CETA Schiedsgerichte akzeptiert werden, können diese bei TTIP kaum abgelehnt werden. Steht Sigmar Gabriel zu seinem Wort, muss die Bundesregierung jetzt auf eine Neuverhandlung von CETA pochen. Doch das ist nicht der Fall. Und die Europäische Kommission hat Nachverhandlungen bereits eine Absage erteilt.

Märchen Nummer 3: TTIP stärkt die Verbraucherrechte und die Nachhaltigkeit
Sigmar Gabriel: „Wir sehen die Chancen eines Abkommens auch darin, (den) in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen bislang unterrepräsentierten Themen wie Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte zu größerer Durchsetzungskraft zu verhelfen“.

Tatsache: Mit dieser Äußerung verhöhnt Herr Gabriel sowohl Verbraucher als auch Arbeitnehmer. Denn dieses Ansinnen der Regierung ist durch das Verhandlungsmandat, das die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission erteilt haben, nicht gedeckt. Im Gegenteil, das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Verhandlungsmandat ist reine Kosmetik. Es soll lediglich dokumentiert werden, inwieweit das Abkommen die „Nachhaltigkeit“ beeinflusst – ohne den Begriff der Nachhaltigkeit überhaupt zu definieren. Von einer Verpflichtung, die Verbraucherrechte zu stärken, ist schon gar nicht die Rede.

Märchen Nummer 4: Niedrigere Verbraucherschutzstandards der USA werden nicht anerkannt
Sigmar Gabriel: „Wenn Verbraucherschutzstandards in den USA niedriger sind als in Deutschland oder Europa, dann können wir sie nicht anerkennen“.

Tatsache: Diese Aussage klingt nur beruhigend, nützt uns aber nichts, wenn unsere Standards abgesenkt werden. Denn das Verhandlungsmandat zielt darauf ab, die Gesetzgebung der beiden Wirtschaftsblöcke „so einander anzunähern, dass der Handel zwischen beiden Seiten erleichtert wird (…)“. Es liegt auf der Hand, dass es bei dieser Annäherung zu Kompromissen und auch zum Absenken Europäischer Standards kommen muss.

Liebe foodwatch-Interessierte, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Sigmar Gabriel das alles nicht weiß. Dann jedoch bleibt nur die Möglichkeit, dass er uns hinters Licht führt. Beides ist völlig unakzeptabel! Aber ob Märchenerzähler oder Ignorant: Wir werden uns wehren. Doch unser Erfolg hängt auch von der Zahl der Menschen ab, die uns unterstützen. Deshalb, werden Sie jetzt Förderer/Förderin von foodwatch!

Mit mehr als 250 anderen Organisationen haben wir eine Europäische Unterschriftensammlung gegen das TTIP gestartet. Mit unseren Büros in Frankreich und den Niederlanden wollen wir dort die Menschen mobilisieren. Aber auch dazu brauchen wir ausreichend Mittel! Helfen Sie uns dabei und werden Sie jetzt Förderin/Förderer von foodwatch!

Wir sind nicht gegen fairen Freihandel oder die USA. Aber wir wollen TTIP nicht, sondern einen Freihandel, der uns Menschen dient und nicht umgekehrt. Um die Öffentlichkeit davon zu überzeugen müssen wir Rechtsexpertisen und wissenschaftliche Gutachten finanzieren. Auch müssen wir uns personalmäßig verstärken. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung! Werden Sie jetzt Förderer/Förderin.


P.S.: Geld ist das eine. Die Anzahl unserer Förderer spielt aber auch eine große Rolle, um uns als Organisation Gehör zu verschaffen. Je mehr Unterstützer wir haben, desto leichter können wir Druck ausüben. Deshalb: Werden Sie bitte Förderin/Förderer und kämpfen Sie gemeinsam mit uns für Ihr Recht!