Archiv des Autors: Bernd Lieneweg

Weltklimarat warnt vor Erderwärmung und Wetterextremen

Montag, 03. November
Weltklimarat warnt vor Erderwärmung und Wetterextremen Die Botschaft der Wissenschaft ist deutlich: Die Menschheit müsse schnell umsteuern, um die Erderwärmung zu begrenzen. Deren Folgen träfen auch die reichen Länder. …

Der Klimawandel sei real und der Mensch sein Hauptverursacher, bestätigt der sogenannte Synthesebericht, der drei frühere Reports des IPCC bündelt.

www.zeit.de

 

Negativbeispiel Vattenfall – entgangener Gewinn eingeklagt

Energieversorger: Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro von Deutschland
Vattenfall hat die Bundesregierung vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington verklagt. Der Schwedische Stromkonzern will Kompensation für den Ausstieg aus der Atomkraft – und fordert 4,7 Milliarden Euro.
www.handelsblatt.com

 

Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit von CETA

Attac-Gutachten der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst

Gestern (30.10) hat attac München ein Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA verfasst haben.
Die Rechtswissenschaftler kommen zum Ergebnis, dass CETA in mehrfacher Hinsicht sowohl europa- als auch verfassungswidrig ist. In seiner jetzigen Form kann es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden:
1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen”, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können so „faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen“.
3. Die CETA-Regulierungsausschüsse gefährden die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.

EU-Kommission will Plastiktütenverbrauch reduzieren

PlastikmüllPlastiktüten vor ungewisser Zukunft

(Brüssel/Morbach) Plastiktüten sind allgegenwärtig und günstig, aber sie belasten unsere Umwelt enorm. Viele landen im Meer und stellen eine Bedrohung für Mensch und Tier dar. Deshalb will die EU-Kommission den Verbrauch reduzieren.
Brüssel/Morbach. Morbach ist aus europäischer Sicht ein kleines Städtchen im Hunsrück, hat aber einen Weltmarktführer zu bieten, der sogar die europäische Politik beschäftigt. Zumindest taucht der Name des weltgrößten Plastiktütenherstellers, der ausgerechnet Papier-Mettler heißt, im laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren immer wieder auf. Doch der Reihe nach.
Am Anfang stand die umweltpolitisch desaströse Erkenntnis, dass von den 98,6 Milliarden Plastiktüten, die jedes Jahr in Europa verwendet werden, mindestens acht Milliarden Stück an allen Mülltrennungssystemen vorbei einfach weggeworfen werden. Viele davon landen im Meer, lösen sich dort – wenn auch nur extrem langsam – auf und machen der Tierwelt zu schaffen. In der Nordsee haben Untersuchungen zufolge 94 Prozent aller Vögel kleine Plastikteilchen im Magen.

Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung.

3-Minute-info
TTIP
30.10.2014 – Abonnent/innen: 1.513.887
Lieber Wolfgang Dropmann,endlich mal eine gute Nachricht: Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung. Viele Befürworter der EU-Handelsabkommen rudern gerade mächtig zurück. Die italienische EU-Ratspräsidentschaft schlug kürzlich vor, strittige Themen wie die Lebensmittelsicherheit bei TTIP komplett auszuklammern. Der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker deutete in einer Rede an, die geplanten Konzernklagerechte womöglich aus TTIP auszunehmen. Dagegen legten 14 europäische Handelsminister prompt Einspruch ein.Der gefährliche Konzernklage-Mechanismus, das so genannte Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS, ist also noch nicht vom Tisch. Er könnte sogar schon bald kommen: Denn das EU-Kanada-Abkommen CETA steht zur Unterzeichnung an – mitsamt ISDS. „Unbedenklich“, lautet der Tenor eines Gutachtens, das Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dazu in Auftrag gab. Der Autor des Gutachtens ist ein Mitglied der internationalen ISDS-Industrie, die mit Konzernklagen großes Geld verdient. Parteiischer geht es nicht. Unabhängige Experten kommen dagegen zu einer ganz anderen Einschätzung. Unser Video erklärt warum.

Lassen Sie sich keinen Sand in die Augen streuen – schauen Sie unser Video:

Sprengstoff für di e Demokratie verbirgt sich hinter den wohlklingenden, aber unverbindlichen Bekenntnissen in der CETA-Einleitung. Unabhängige Analysen des Textes zeigen, dass das staatliche „Recht auf Regulierung“ vom Vertrag weitgehend ausgehebelt wird. Das ist bedrohlich für Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards – die sind den Rechten von „Investoren“ klar untergeordnet.

So einfach macht es CETA den Konzernen: Um als „Investor“ einen Staat vor das ISDS-Tribunal zerren zu können, reicht schon der Besitz eines kleinen Aktienpakets aus. Dies können auch US-Konzerne mit Niederlassungen in Kanada nutzen – etwa die weltgrößte Schattenbank Blackrock, die als Anteilseigner privater Klinikketten schon jetzt gegen öffentliche Krankenhäuser in Deutschland vorgeht.

Dazu brauchen Konzerne sich nur auf seit langem berüchtigte Gummi-Paragraphen zu beziehen, wie den An spruch auf „faire und gerechte Behandlung“. Sie sind in CETA noch dehnbarer als etwa im NAFTA-Abkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko, das schon zu 75 Konzernklagen führte – und Millionen Arbeitsplätze vernichtete.

Mit CETA kann Schadenersatz in unbegrenzter Höhe fällig werden, sobald ein Verwaltungsakt oder ein Parlamentsbeschluss die „berechtigte Erwartung“ eines Investors enttäuscht. Ob eine Erwartung „berechtigt“, eine öffentliche Maßnahme „notwendig“ oder eine Behandlung „fair und gerecht“ ist – das entscheiden allein konzernnahe ISDS-Anwälte.

Diese Anwälte sollen zwar künftig einen – unverbindlichen – Verhaltenskodex beachten. Doch dieser ist angesichts der engen Verflechtungen zwischen Konzernen und ISDS-Industrie ein zahnloser Tiger. ISDS ist kein unabhängiges Rechtssystem. Es ist weder an Menschenrechte noch an demokratische Grundpr inzipien gebunden. Warum es ISDS zwischen Rechtsstaaten überhaupt geben soll, bleibt das offene Geheimnis der Konzerne.

Das Unrechts-System der Konzerne: Video jetzt anschauen und verbreiten…

Herzliche Grüße

Ihre Annette Sawatzki, Campaignerin

PS: Wollen Sie tiefer einsteigen in die gut gehüteten Geheimnisse der ISDS-Industrie? Die Broschüre „Profit durch Un-Recht“ des Corporate Europe Observatory lüftet sie gründlich. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie Konzerne mit ISDS weltweit gegen Umweltauflagen, gesetzlichen Mindestlohn und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vorgehen. Ende November veröffentlichen wir die deutsche Fassung der Broschüre – fü r Sie schon jetzt exklusiv zum Download hier:

http://bit.ly/profit-durch-un-recht

 

Vortrag Prof. Mechthild Schrooten „TTIP und Mittelstand“ (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe "Alternative Wirtschaftspolitik"

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“

ZUSAMMENFASSUNG
des Vortrages von Prof. Mechthild Schrooten, Wirtschaftswissenschaftlerin an der HS Bremen mit Schwerpunkt Geld und Internationale Integration, am 23.11.14 in der Steverhalle Senden
– Titel „TTIP und Mittelstand“
– organisiert vom Aktionsbündnis gegen TTIP des Kreises Coesfeld
– > 150 Zuhörer
– Vortrag äußerst lebendig und interaktiv (die Referentin forderte das Publikum gleich zu Beginn auf, Fragen zu stellen oder eigene Gedanken einzubringen)

INHALT
1. TTIP
– EU vertritt alle Mitgliedsstaaten in Bezug auf Handelsbeziehungen
– TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership
– Grundgedanke des TTIP: Freihandel beflügelt die Wirtschaft
– Leitidee ist die Arbeitsteilung nach dem Prinzip „Jeder macht das, was er am besten kann“
– Probleme:
*die unterschiedlichen Leistungen sind schwer miteinander vergleichbar
* jede Öffnung einer Volkswirtschaft hat Verlierer!
* theoretisch sollen die Gewinner die Verlierer kompensieren, aber das funktioniert in der Praxis aus verschiedenen Gründen nicht
* zwischen D und den USA gibt es bereits Freihandel – das TTIP würde zusätzlich die gegenseitige Anerkennung (aber nicht Übernahme!) der jeweiligen Standards beinhalten; das Problem hierbei sind völlig andere Rechtsrahmen, Zulassungsverfahren,…
– insgesamt setzt sich das TTIP pyramidenförmig aus drei größeren Bereichen zusammen: lediglich die Spitze betrifft den Freihandel, den schon größeren Anteil machen die Standards aus, aber der wichtigste und größte Baustein bildet als Basis der Pyramide der Investorenschutz
– Investorenschutz bedeutet, dass der (ausländische*) Investor seine Renditeerwartungen einklagen kann, wenn sich die Grundbedingungen ändern (z.B. bei Änderung der Rechtslage);
Mechthild Schrooten: „Die Politik ist leider sehr wirtschaftsfreundlich!“
* Auch inländische Firmen können ihre Erwartungen einklagen, indem sie z.B. ihre Zentrale ins Ausland verlagern!
– letztlich bedeutet das eine Selbstentmachtung der Gesetzgeber auf allen Ebenen (Staat, Land, Kommune)
2. Mittelstand
– ist in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal für D
– obwohl D auch aufgrund geringer Zölle Exportweltmeister ist (bzw. bis vor kurzem war), ist der Mittelstand nicht der Hauptträger dieser Exporte
– Vorteile für den Mittelstand durch das TTIP wären z.B. höhere Warenströme oder die Verringerung der Produktionskosten durch Erhöhung der Stückzahl
– Nachteile bzw. Risiken: höherer Wettbewerb, Währungsrisiko, Gefahr der Überdehnung des Mittelstandes (wenn der Handelspartner die Bezahlung für gelieferte Produkte schuldig bleibt, können die Folgen gerade für mittelständige Betriebe verheerend sein)

– Das wichtigste Problem ist aus Sicht von Frau Schrooten allerdings, dass sich beim geplanten TTIP zwei Krisenwirtschaften zusammenschließen. Zum einen würde das Abkommen die Übertragungskanäle für weitere Wirtschafts- und Finanzkrisen noch verbessern, zum anderen ist sie davon überzeugt, dass eine Verschlechterung der Krisen auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen wird (da die unteren Schichten nicht mehr belastet werden können).

gez. MilKa