Archiv der Kategorie: Ökonomie – alternative Wirtschaft

Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit von CETA

Attac-Gutachten der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst

Gestern (30.10) hat attac München ein Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA verfasst haben.
Die Rechtswissenschaftler kommen zum Ergebnis, dass CETA in mehrfacher Hinsicht sowohl europa- als auch verfassungswidrig ist. In seiner jetzigen Form kann es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden:
1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen”, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können so „faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen“.
3. Die CETA-Regulierungsausschüsse gefährden die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.

Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung.

3-Minute-info
TTIP
30.10.2014 – Abonnent/innen: 1.513.887
Lieber Wolfgang Dropmann,endlich mal eine gute Nachricht: Unser Protest gegen TTIP und CETA zeigt Wirkung. Viele Befürworter der EU-Handelsabkommen rudern gerade mächtig zurück. Die italienische EU-Ratspräsidentschaft schlug kürzlich vor, strittige Themen wie die Lebensmittelsicherheit bei TTIP komplett auszuklammern. Der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker deutete in einer Rede an, die geplanten Konzernklagerechte womöglich aus TTIP auszunehmen. Dagegen legten 14 europäische Handelsminister prompt Einspruch ein.Der gefährliche Konzernklage-Mechanismus, das so genannte Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS, ist also noch nicht vom Tisch. Er könnte sogar schon bald kommen: Denn das EU-Kanada-Abkommen CETA steht zur Unterzeichnung an – mitsamt ISDS. „Unbedenklich“, lautet der Tenor eines Gutachtens, das Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dazu in Auftrag gab. Der Autor des Gutachtens ist ein Mitglied der internationalen ISDS-Industrie, die mit Konzernklagen großes Geld verdient. Parteiischer geht es nicht. Unabhängige Experten kommen dagegen zu einer ganz anderen Einschätzung. Unser Video erklärt warum.

Lassen Sie sich keinen Sand in die Augen streuen – schauen Sie unser Video:

Sprengstoff für di e Demokratie verbirgt sich hinter den wohlklingenden, aber unverbindlichen Bekenntnissen in der CETA-Einleitung. Unabhängige Analysen des Textes zeigen, dass das staatliche „Recht auf Regulierung“ vom Vertrag weitgehend ausgehebelt wird. Das ist bedrohlich für Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards – die sind den Rechten von „Investoren“ klar untergeordnet.

So einfach macht es CETA den Konzernen: Um als „Investor“ einen Staat vor das ISDS-Tribunal zerren zu können, reicht schon der Besitz eines kleinen Aktienpakets aus. Dies können auch US-Konzerne mit Niederlassungen in Kanada nutzen – etwa die weltgrößte Schattenbank Blackrock, die als Anteilseigner privater Klinikketten schon jetzt gegen öffentliche Krankenhäuser in Deutschland vorgeht.

Dazu brauchen Konzerne sich nur auf seit langem berüchtigte Gummi-Paragraphen zu beziehen, wie den An spruch auf „faire und gerechte Behandlung“. Sie sind in CETA noch dehnbarer als etwa im NAFTA-Abkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko, das schon zu 75 Konzernklagen führte – und Millionen Arbeitsplätze vernichtete.

Mit CETA kann Schadenersatz in unbegrenzter Höhe fällig werden, sobald ein Verwaltungsakt oder ein Parlamentsbeschluss die „berechtigte Erwartung“ eines Investors enttäuscht. Ob eine Erwartung „berechtigt“, eine öffentliche Maßnahme „notwendig“ oder eine Behandlung „fair und gerecht“ ist – das entscheiden allein konzernnahe ISDS-Anwälte.

Diese Anwälte sollen zwar künftig einen – unverbindlichen – Verhaltenskodex beachten. Doch dieser ist angesichts der engen Verflechtungen zwischen Konzernen und ISDS-Industrie ein zahnloser Tiger. ISDS ist kein unabhängiges Rechtssystem. Es ist weder an Menschenrechte noch an demokratische Grundpr inzipien gebunden. Warum es ISDS zwischen Rechtsstaaten überhaupt geben soll, bleibt das offene Geheimnis der Konzerne.

Das Unrechts-System der Konzerne: Video jetzt anschauen und verbreiten…

Herzliche Grüße

Ihre Annette Sawatzki, Campaignerin

PS: Wollen Sie tiefer einsteigen in die gut gehüteten Geheimnisse der ISDS-Industrie? Die Broschüre „Profit durch Un-Recht“ des Corporate Europe Observatory lüftet sie gründlich. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie Konzerne mit ISDS weltweit gegen Umweltauflagen, gesetzlichen Mindestlohn und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vorgehen. Ende November veröffentlichen wir die deutsche Fassung der Broschüre – fü r Sie schon jetzt exklusiv zum Download hier:

http://bit.ly/profit-durch-un-recht

 

Vortrag Prof. Mechthild Schrooten „TTIP und Mittelstand“ (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe "Alternative Wirtschaftspolitik"

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“

ZUSAMMENFASSUNG
des Vortrages von Prof. Mechthild Schrooten, Wirtschaftswissenschaftlerin an der HS Bremen mit Schwerpunkt Geld und Internationale Integration, am 23.11.14 in der Steverhalle Senden
– Titel „TTIP und Mittelstand“
– organisiert vom Aktionsbündnis gegen TTIP des Kreises Coesfeld
– > 150 Zuhörer
– Vortrag äußerst lebendig und interaktiv (die Referentin forderte das Publikum gleich zu Beginn auf, Fragen zu stellen oder eigene Gedanken einzubringen)

INHALT
1. TTIP
– EU vertritt alle Mitgliedsstaaten in Bezug auf Handelsbeziehungen
– TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership
– Grundgedanke des TTIP: Freihandel beflügelt die Wirtschaft
– Leitidee ist die Arbeitsteilung nach dem Prinzip „Jeder macht das, was er am besten kann“
– Probleme:
*die unterschiedlichen Leistungen sind schwer miteinander vergleichbar
* jede Öffnung einer Volkswirtschaft hat Verlierer!
* theoretisch sollen die Gewinner die Verlierer kompensieren, aber das funktioniert in der Praxis aus verschiedenen Gründen nicht
* zwischen D und den USA gibt es bereits Freihandel – das TTIP würde zusätzlich die gegenseitige Anerkennung (aber nicht Übernahme!) der jeweiligen Standards beinhalten; das Problem hierbei sind völlig andere Rechtsrahmen, Zulassungsverfahren,…
– insgesamt setzt sich das TTIP pyramidenförmig aus drei größeren Bereichen zusammen: lediglich die Spitze betrifft den Freihandel, den schon größeren Anteil machen die Standards aus, aber der wichtigste und größte Baustein bildet als Basis der Pyramide der Investorenschutz
– Investorenschutz bedeutet, dass der (ausländische*) Investor seine Renditeerwartungen einklagen kann, wenn sich die Grundbedingungen ändern (z.B. bei Änderung der Rechtslage);
Mechthild Schrooten: „Die Politik ist leider sehr wirtschaftsfreundlich!“
* Auch inländische Firmen können ihre Erwartungen einklagen, indem sie z.B. ihre Zentrale ins Ausland verlagern!
– letztlich bedeutet das eine Selbstentmachtung der Gesetzgeber auf allen Ebenen (Staat, Land, Kommune)
2. Mittelstand
– ist in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal für D
– obwohl D auch aufgrund geringer Zölle Exportweltmeister ist (bzw. bis vor kurzem war), ist der Mittelstand nicht der Hauptträger dieser Exporte
– Vorteile für den Mittelstand durch das TTIP wären z.B. höhere Warenströme oder die Verringerung der Produktionskosten durch Erhöhung der Stückzahl
– Nachteile bzw. Risiken: höherer Wettbewerb, Währungsrisiko, Gefahr der Überdehnung des Mittelstandes (wenn der Handelspartner die Bezahlung für gelieferte Produkte schuldig bleibt, können die Folgen gerade für mittelständige Betriebe verheerend sein)

– Das wichtigste Problem ist aus Sicht von Frau Schrooten allerdings, dass sich beim geplanten TTIP zwei Krisenwirtschaften zusammenschließen. Zum einen würde das Abkommen die Übertragungskanäle für weitere Wirtschafts- und Finanzkrisen noch verbessern, zum anderen ist sie davon überzeugt, dass eine Verschlechterung der Krisen auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen wird (da die unteren Schichten nicht mehr belastet werden können).

gez. MilKa

Attac-COE: Schrooten-Vortrag mehr als nur ein voller Erfolg!

Der Vortrag von Dr. Mechthild Schrooten war mehr als nur ein voller Erfolg. Das mit mehr als 185 Zuhörern gut gefüllte Foyer der Steverhalle erlebte  einen Vortrag von Professorin Schrooten, der sich auf mehr als interessante Art und Weise mit dem Thema TTIP und der Mittelstand befasste. 1 3/4 Stunde  mit einem Thema, dass eigentlich sehr trocken ist, von Frau Dr. Schrooten aber hochinteressant dargeboten wurde. Schon während des Vortrages wurde das Publikum aufgefordert seine Fragen und Anmerkungen unmittelbar zu stellen. Das taten die Zuhörer ausgiebig. Für leichte Kontroversen sorgten die Einwürfe des Vertreters der CDU-Mittelstandsvereinigung, der erst am Ende der Veranstaltung nachdenklich wurde, als Mechthild Schrooten direkt Beispiele aus der Welt der mittelständischen Unternehmen brachte, die in der Gefahr stehen, durch TTIP mehr Nachteile als Vorteile zu haben. Der Abend war ein voller Erfolg (und obendrein wegen der lebhaften Art der Referentin ein Vergnügen) für uns alle.

-Joachim F. Gogoll-

Gabriele Preuß am 30.10. zu Gast beim DGB in Lüdinghausen

   Drei internationale Abkommen sollen die wirtschaftlichen Konditionen in Europa verbessern und den globalen Handel vereinfachen: TTIP, CETA und TiSA.
Einer der kritischsten Punkte in diesen Verträgen ist für den DGB das Investor-state dispute settlement (ISDS-Verfahren), der sogenannte Investitionsschutz. Mit diesem Verfahren, bei dem Investoren gegen Staaten klagen können, wenn sie meinen, dass nationale Gesetze ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen, birgt die Gefahr, dass das deutsche Rechts- und Sozialsystem unterlaufen wird.
Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion steht TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Dieser Vertrag zwischen den USA und Europa, birgt die Gefahr, weitreichende Veränderungen festzuschreiben. TTIP führt schon im Titel, was den gesellschaftlichen Protest auslöst: Der Investitionsschutz. Schiedsgerichte könnten gegen die nationale Gesetzgebung entscheiden, nicht mal eine Revision wäre möglich.
Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen das ab.

Einladung hier: Einladung_TTIP-DGB

Siggis Märchenstunde oder: blühender Blödsinn

Hallo und guten Tag,seitdem der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP wächst, erzählen uns die Politiker zunehmend Märchen, um uns diesen Vertrag schmackhaft zu machen. Ein ganz besonders begnadeter Märchenerzähler ist der Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel.

Märchen Nummer 1: Deutschland kann TTIP verhindern
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel versichert: „Sollten die Verhandlungsergebnisse (…) (unserem) Anspruch nicht gerecht werden, ist ein gemeinsames Abkommen aus unserer Sicht nicht möglich, denn am Ende entscheiden Europäisches Parlament, Europäischer Rat und die nationalen Parlamente über die Annahme (…).“

Tatsache: Das ist blühender Blödsinn, denn ob auch die Parlamente der Mitgliedsstaaten das Abkommen beschließen und nicht nur Europäische Gremien, kann erst nach Vorliegen des fertigen Vertragstextes festgestellt werden. Und im Streitfall entscheidet nicht Herr Gabriel, sondern ausschließlich der Europäische Gerichtshof. Im schlimmsten Fall setzt der Europäische Rat das Abkommen gegen die Stimme Deutschlands vorläufig in Kraft. Das heißt, Deutschland sitzt – anders als Gabriel behauptet – in der Falle: Die Politiker haben uns in eine (fast) aussichtslose Lage manövriert. Jetzt kann nur noch der gebündelte Widerstand möglichst vieler Bürger und Bürgerinnen helfen. Unterstützen Sie uns in diesem Kampf und werden Sie Förderin/Förderer von foodwatch.

Märchen Nummer 2 : Keine privaten Schiedsgerichte, um Regierungen zu verklagen
TTIP sieht vor, dass Unternehmen Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie ihre Gewinne z.B. wegen Umweltschutzmaßnahmen des Staates als gefährdet ansehen. Viele wissen es nicht, aber in Deutschland hat es so eine Klage sogar schon gegeben! Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat dafür gesorgt, dass Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zurückgenommen werden mussten.

Sigmar GabrielNun kommt die Märchenerzählung von Sigmar Gabriel: (Ich bin) „der Meinung, (…) zwischen den Vereinigten Staaten und Europa bedarf es eines solchen Sonderabkommens nicht“.

Tatsache: Im CETA-Abkommen mit Kanada – das bereits fertig verhandelt, aber noch nicht beschlossen ist – hat die Bundesregierung einem derartigen privaten Schiedsgericht bereits zugestimmt. Wenn aber bei CETA Schiedsgerichte akzeptiert werden, können diese bei TTIP kaum abgelehnt werden. Steht Sigmar Gabriel zu seinem Wort, muss die Bundesregierung jetzt auf eine Neuverhandlung von CETA pochen. Doch das ist nicht der Fall. Und die Europäische Kommission hat Nachverhandlungen bereits eine Absage erteilt.

Märchen Nummer 3: TTIP stärkt die Verbraucherrechte und die Nachhaltigkeit
Sigmar Gabriel: „Wir sehen die Chancen eines Abkommens auch darin, (den) in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen bislang unterrepräsentierten Themen wie Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte zu größerer Durchsetzungskraft zu verhelfen“.

Tatsache: Mit dieser Äußerung verhöhnt Herr Gabriel sowohl Verbraucher als auch Arbeitnehmer. Denn dieses Ansinnen der Regierung ist durch das Verhandlungsmandat, das die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission erteilt haben, nicht gedeckt. Im Gegenteil, das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Verhandlungsmandat ist reine Kosmetik. Es soll lediglich dokumentiert werden, inwieweit das Abkommen die „Nachhaltigkeit“ beeinflusst – ohne den Begriff der Nachhaltigkeit überhaupt zu definieren. Von einer Verpflichtung, die Verbraucherrechte zu stärken, ist schon gar nicht die Rede.

Märchen Nummer 4: Niedrigere Verbraucherschutzstandards der USA werden nicht anerkannt
Sigmar Gabriel: „Wenn Verbraucherschutzstandards in den USA niedriger sind als in Deutschland oder Europa, dann können wir sie nicht anerkennen“.

Tatsache: Diese Aussage klingt nur beruhigend, nützt uns aber nichts, wenn unsere Standards abgesenkt werden. Denn das Verhandlungsmandat zielt darauf ab, die Gesetzgebung der beiden Wirtschaftsblöcke „so einander anzunähern, dass der Handel zwischen beiden Seiten erleichtert wird (…)“. Es liegt auf der Hand, dass es bei dieser Annäherung zu Kompromissen und auch zum Absenken Europäischer Standards kommen muss.

Liebe foodwatch-Interessierte, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Sigmar Gabriel das alles nicht weiß. Dann jedoch bleibt nur die Möglichkeit, dass er uns hinters Licht führt. Beides ist völlig unakzeptabel! Aber ob Märchenerzähler oder Ignorant: Wir werden uns wehren. Doch unser Erfolg hängt auch von der Zahl der Menschen ab, die uns unterstützen. Deshalb, werden Sie jetzt Förderer/Förderin von foodwatch!

Mit mehr als 250 anderen Organisationen haben wir eine Europäische Unterschriftensammlung gegen das TTIP gestartet. Mit unseren Büros in Frankreich und den Niederlanden wollen wir dort die Menschen mobilisieren. Aber auch dazu brauchen wir ausreichend Mittel! Helfen Sie uns dabei und werden Sie jetzt Förderin/Förderer von foodwatch!

Wir sind nicht gegen fairen Freihandel oder die USA. Aber wir wollen TTIP nicht, sondern einen Freihandel, der uns Menschen dient und nicht umgekehrt. Um die Öffentlichkeit davon zu überzeugen müssen wir Rechtsexpertisen und wissenschaftliche Gutachten finanzieren. Auch müssen wir uns personalmäßig verstärken. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung! Werden Sie jetzt Förderer/Förderin.


P.S.: Geld ist das eine. Die Anzahl unserer Förderer spielt aber auch eine große Rolle, um uns als Organisation Gehör zu verschaffen. Je mehr Unterstützer wir haben, desto leichter können wir Druck ausüben. Deshalb: Werden Sie bitte Förderin/Förderer und kämpfen Sie gemeinsam mit uns für Ihr Recht!

 

Aktivitäten zu TTIP in Lüdinghausen

Unterschriftensammlung gegen Geheimabkommen TTIP und CETA

Als Vertreter der Mini-Gruppe , die am 11. und 17.10.2014 in Lüdinghausen an der Ostwallschule von Passanten deren Unterschriften gesammelt hat, biete ich zur allgemeinen Information einen Rückblick und eine Vorschau an. Das scheint mir nötig, um die vielen Menschen, die nichts von all dem ahnen, zu informieren.

Das Trojanische Pferd des BUND

Das Trojanische Pferd des BUND

Bernd Brüning und ich, als Mitglieder der Umweltschutzverbände BUND und NABU, haben uns spontan zu den beiden Aktionen entschlossen, als wir von auswärtigen Gruppen gefragt wurden, ob wir vom Umweltschutz denn in Lüdinghausen gar nichts gegen TTIP und CETA unternehmen wollten.

Das Thema war uns halbwegs bekannt, nur hatte es am Entschluss gefehlt, uns neben der bisherigen ehrenamtlichen Arbeit auch noch als „Einzelkämpfer“ gegen TTIP einzusetzen. Gemeinsam aber fühlten wir uns der Aufgabe gewachsen.

Dabei wurden wir materiell unterstützt durch bekannte Organisationen wie ATTAC aus Coesfeld und Agenda-21 aus Senden. Die haben vor Ort viele engagierte Unterstützer.

Aber durch meinen Leserbrief zum TIPP-Abkommen wurde der Vorsitzende des DGB, Ortsverband -LH, Heinz Starnick, und zwei weitere Bürger auf uns aufmerksam und boten uns ihre Mitwirkung an. Das hat uns weiter Mut gemacht.

An zwei „Aktionstagen“ haben wir dann – nach vielen (oft vergeblichen) Einzelgesprächen und dem Verteilen vieler Info-Blätter in Lüdinghausen genau 198 Personen gefunden, die unser Vorhaben mit ihrer Unterschrift unterstützten.

Bundesweit wurden allein am 11.10.2014 rund 150.000 Unterschriften gesammelt. Bis Ende 2014 wird die Million angestrebt.

Gesammelt wurden die Unterschriften für die Arbeit der erst kürzlich von Bürgern organsierten „EBI “, die                          Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ .

Es ist eine EU-weit aktive Bürgerbewegung, die nicht parteipolitisch gebunden ist und sich mit den beiden Freihandelsabkommen TTIP (zwischen EU und USA) und CETA (EU mit Kanada) befasst hat.

Die Bezeichnung “TTIP” steht für Transatlantic Trade and Investment Partnership   und “CETA” für Comprehensive Economic and Trade Agreement .

Dabei stieß die EBI auf so viele Ungereimtheiten und versteckte Nachteile, dass man im zweiten Anlauf bei der EU-Kommission in Brüssel den Abbruch des Freihandelsabkommens „TTIP“ verlangen und ein neues, transparentes Verfahren beantragten will.

Denn beide Abkommen werden seit 2013 in vielen Geheimverhandlungen von nur einer kleinen Gruppe aus Politikern und Wirtschaftsleuten der USA / EU entworfen. CETA könnte noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Dann sollen die EU-Politiker, die nicht viel über Einzelheiten wissen, dem Geheimabkommen zustimmen! Man spricht schon von „Abnicken“. Änderungen sind nicht mehr vorgesehen.

Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung an dem Verfahren ist schon gar nicht geplant, obwohl gerade dieses Abkommen wirklich alle Lebensbereiche von uns EU-Bürgern betrifft und zum Teil stark beein-flussen wird.

Das ist seit August 2014 durch das Parallelabkommen „ CETA“ deutlich geworden, denn das ist ein Vorläufer von TTIP.

CETA- und TTIP-Freihandelsabkommen klingen mit „..…Wirtschaftswachstum durch Abbau von Zöllen, mit Handelserleichterung durch Anpassung von Standards..…,“ sehr gut, sind aber – wie ein troja-nisches Pferd – eine Mogelpackung.

Denn das „Kleingedruckte“ verbirgt viele Ein-schränkungen von Errungenschaften, um die in Europa (und z.T. auch in den USA) lange Jahre auf nationaler Ebene gerungen wurde.

Die Abkommen würden z.B. in Deutschland zur Senkung von Standards auf das meist niedrigere Niveau von Kanada oder USA führen. Diese Staaten könnten danach ihre Waren hier problemlos absetzen, was zur Zeit so nicht geht.

So wird z.B. ein im Chlor-Bad aufgepepptes Suppen-Huhn deutlich billiger sein als ein hier nach EU-Richtlinien in den Handel gebrachtes Huhn. Endlich können die USA dann auch ihre mit Masthormonen und Antibiotika behandelten Schweine und Rinder loswerden, natürlich billiger als die EU-Tiere, und werden den Markt beherrschen.

Durch den niedrigen Preis wird das bisher hier gewohnt hochwertige Angebot am Markt sehr schnell verdrängt. Kleinere Geschäfte aller Art werden schon gar nicht gegen die Marktmacht der Konzerne ankommen. Buchhändler z.B. müssen davor zittern.

Ähnlich wird es mit gen-manipulierten Produkten sein. Die Folge ist ein Gewinnzuwachs bei den Konzernen und die mögliche Pleite für die mittel-ständischen Unternehmer.

Ein Beispiel für diese absehbare Entwicklung lieferte vor etlichen Jahren das Freihandelsabkommen zwischen USA/Kanada mit Mexiko (genannt „NAFTA“) Seither ging es Mexiko schlechter und die USA verzeichneten einen Handelsgewinn.

Wenn die EU das CETA- Abkommen abschließt, droht unsere Gesetzgebung zum Spielball internationaler Konzerne zu werden.

Diese könnten dann über ihre Tochterfirmen klagen, wenn etwa die Regelungen zum Sozial-, Umwelt- oder Verbraucherschutz ihre Gewinne schmälern.

Dann würde der Staat von den Investoren angeklagt, wenn er Gesetze erlässt, die für die Konzerne ein „Handelshindernis“ bedeuten, weil sie deshalb nicht mehr ihre Ware mit den niedrigeren Standards hier loswerden.

Allein die Drohung würde den Gesetzgeber zudem veranlassen, so etwas nicht mehr zu beschließen.

Geheim tagende, private Schiedsgerichte dürften dann Milliardenstrafen gegen den Staat verhängen, die wir aus Steuergeldern begleichen müssen. Konzernnahe Anwaltsfirmen stellen dabei zugleich Richter, Kläger und Verteidiger in diesen Verfahren.

Gleiches wird wohl in den bisher bekannt gewordenen Vereinbarungen zum TTIP-Abkommen geregelt, denn CETA ist das Muster dazu.

So werden bei uns Gesetze in Gefahr geraten, die bisher Gentechnik auf unseren Feldern verbieten und die Verschmutzung unseres Trinkwasser durch Fracking (Schiefergasbohrung mit giftiger Brühe) verhindern sollen.

Demnach ermöglicht CETA z.B. Konzerne wie MONSANTO oder EXXON, die Verbote von Gen-technik oder ein Fracking-Verbot als „Handels-hindernis“ ansehen und daher den Staat wegen Gewinnverlusts auf Schadensersatz zu verklagen !!!

Auch die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, wie die Wasserwirtschaft, können nicht mehr rück-gängig gemacht werden. Die Wasserpreise wären dann davon betroffen.

Es ist ganz unverständlich, dass die Verhandlungs-gruppe aus USA und EU dies alles seit Jahren geheim aushecken durfte. In Deutschland gucken jeden Abend Millionen Fernsehzuschauer am liebsten Krimis. Hier spielt sich einer unbemerkt vor uns ab !!!        Was will man uns da verheimlichen???

Die „Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP“ muss weiter unterstützt werden. Wer dabei noch mitmachen will, möge sich bitte melden. Übrigens wird am

Donnerstag, dem 23.10.2014, ab 19:30 Uhr, in Senden, Steverhalle, ein Vortrag gehalten von Frau Prof. Dr. Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen.

Das Thema lautet

„Freihandelsabkommen TTIP – Fluch oder Segen für die mittelständischen Unternehmen im Münsterland? „   :

NABU und BUND sind auch dort.

Vielleicht sieht man sich..??!      Also:“ Bis die Tage…“!

TTIP: Fluch oder Segen für den Mittelstand? – Vortragsveranstaltung in Senden am 23.10.2014

Schrooten Plakat

Senden. Es gibt nur noch wenig Unterstützung für das geplante TTIP in Brüssel. Die Unterschriftensammlung der Europäischen Bürgerinitiative EBI nähert sich der angepeilten Million Unterschriften. Endlich wird das Geheimabkommen überall öffentlich diskutiert. Das sog. „Freihandelsabkommen“ zwischen EU und USA stößt nicht nur bei Gewerkschaften sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden auf Kritik, inzwischen kritisiert auch der Mittelstand das Geheimabkommen, der prophezeite Wirtschaftsboom könnte ausbleiben. Ob es positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte in Europa gibt, ist mehr als zweifelhaft. Fachlich kompetente Auskunft darüber, ob TTIP Fluch oder Segen für den münsterländischen Mittelstand ist, erhofft sich die Gruppe Agenda21Senden von Frau Prof. Dr. Mechthild Schrooten aus Bremen. Sie war am DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) Berlin als Forschungsprofessorin, seit Mai 2007 ist sie Professorin an der Hochschule Bremen mit den Schwerpunkten Geld und internationale Integration. Seit April 2008 ist sie dort auch Studiengangsleiterin Internationaler Studiengang Global Management, seit 2012 Studiendekanin an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften.

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe "Alternative Wirtschaftspolitik"

Prof. Dr. Mechthild Schrooten, Mitglied der Memorandum-Gruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“

Am Donnerstag, den 23. Oktober, wird sie ihre Forschungsergebnisse zum Thema „TTIP und Mittelstand“ in Senden vortragen. Das Aktionsbündnis TTIP Kreis Coesfeld, dem auch die Gruppe Agenda21Senden beigetreten war, wird die von Attac-COE vorbereitete Veranstaltung in der Steverhalle ausrichten, der Vortrag beginnt um 19.30 Uhr, Einlass ist ab 19 Uhr. Vor und nach dem Referat kann bei kalten Getränken diskutiert werden, es gibt auch noch Unterschriftenlisten und Infoblätter. Der Eintritt ist frei, Spenden für die TTIP-Aktion im Kreis Coesfeld sind erwünscht.

Umweltinstitut vertritt TTIP-Kritiker im Bundestag (Film)

In seinem Newsletter schreibt das Umweltinstitut:

In mehr als tausend europäischen Städten gingen die Menschen am Wochenende auf die Straße, um gegen ungehemmten Freihandel zu protestieren. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA zählt nach einer guten Woche allein im Internet schon mehr als 600.000 Unterschriften.

TTIP-Petition-Umweltinstitut

Und auch im Bundestag ist der Widerstand angekommen: am Montag hat der Petitionsausschuss des Bundestages über eine von der 21-jährigen Studentin Elisabeth Pertl eingebrachte und von rund 68.000 Menschen unterzeichnete Petition gegen TTIP beraten (die SZ berichtete). Karl Bär, Referent für Handels- und Agrarpolitik am Umweltinstitut, stellte diese im Bundestag vor und beantwortete die Fragen der Abgeordneten.

„Es ist falsch, den Kritikern des Freihandelsabkommens vorzuwerfen, dass sie zu ängstlich in die Zukunft schauen. Die Leute haben keine Angst, sie haben eine Meinung. Das wird bisher von der Politik kaum respektiert. Sie haben hier eine Chance, das zu ändern!“, appellierte Karl Bär. Er forderte die Abgeordneten auf, von ihren parlamentarischen Rechten Gebrauch zu machen: Ein Bundestagsbeschluss könnte Kanzlerin Angela Merkel dazu verpflichten, sich in Brüssel für ein Ende der Verhandlungen stark zu machen. TTIP wäre dann kaum mehr durchzusetzen.

Die Anhörung im Petitionsausschuss und die Eindrücke unseres Referenten aus dem Bundestag können Sie hier ansehen.

Gewerkschaften wollen Freihandelsabkommen verhindern – Gabriele Preuß kommt nach Lüdinghausen

WN, Mi., 15.10.2014

Gewerkschaften wollen Freihandelsabkommen verhindern „Bürger sind kaum informiert“

DGB-Vorsitzender Heinz Starnick informiert Bürger immer wieder über das Freihandelsabkommen. Viele wüssten kaum darüber Bescheid. Foto: nn

DGB-Vorsitzender Heinz Starnick informiert Bürger immer wieder über das Freihandelsabkommen. Viele wüssten kaum darüber Bescheid. Foto: nn

Lüdinghausen. Der DGB in Lüdinghausen will das „Transatlantische Handelsabkommen“ verhindern.

DGB-Ortsverbandsvorsitzender Heinz Starnick in einem Pressebericht: „Es darf nicht sein, dass multinationale Konzerne ohne öffentliche Kontrolle indirekt auf unsere sozialen und gesellschaftspolitischen Errungenschaften Einfluss nehmen können.“

Auch auf Arbeitnehmer in Lüdinghausen hätte dieses Handelsabkommen Auswirkungen, etwa wenn es darum gehe, ob Arbeitsschutzregeln eingehalten würden. Darüber hinaus könnten Städte und Gemeinden bei öffentlichen Ausschreibungen von Konzernzentralen aus Übersee dazu gezwungen würden, den in Deutschland vereinbarten Mindestlohn oder Tariferhöhungen nicht zu zahlen. … Heinz Starnick und seine Kollegen üben Kritik daran, dass „die Verhandlungen bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden.“

Am 30. Oktober (Donnerstag), kündigt Starnick an, „werden wir mit der Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament, Gabriele Preuß, in einer öffentlichen Veranstaltung darüber reden.“ Diese Informationsveranstaltung findet in der „Gaststätte Zur Mühle“ statt. Beginn ist um 18 Uhr. Alle Interessenten sind willkommen. Anmeldungen sind nicht erforderlich.

Den kompletten Text gibt es hier in den WN