Die Folgen der Freihandelsabkommen für die Verbraucher aus Sicht des BUND:
Die momentan überall durchgeführten Rodungsarbeiten erschrecken viele Bürger. Schwer kann der Laie erkennen, ob eine Maßnahme ein notwendiges „Auf den Stock Setzen“ ist, oder ob da blindwütig abgeholzt wird. Ob es sich um eine gebotene Verkehrssicherungsmaßnahme oder eine ökologisch sinnvolle Pflege handelt, kann man dem mündigen Bürger erklären, um Irritationen im Vorfeld zu vermeiden.
Im Letzten Jahr hat die Agenda21Senden dazu eine Waldbegehung mit dem zuständigen Förster angeboten, ein anschauliches Foto und eine Zeitungsnotiz hätte jetzt vielleicht Ärger vermeiden können.
Das Schild am 15.06.2012, jetzt ist es weg, die Fläche dient nicht meht dem Natur- und Artenschutz. Wem dient sie jetzt?
Inhalt des Schildes: Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tiere. Jetzt umgewidmet, aber wem? Und was ist mit dem zitierten Gesetz?
AK Vegetationen in der Agenda21Senden
Ein Masterplan soll neue Wege und innovative Konzepte für den ÖPNV aufzeigen.
Senden. Bürgerbus, Carsharing, Haltestellen in Wohnquartieren, eine App für Fahrschüler: Das sind Ansatzpunkte, um den öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern. Zurzeit ist eine Untersuchung in Arbeit, die als Basis für einen ÖPNV-Masterplan dienen soll.
Das Leben auf dem Land hat viele Vorzüge. Doch wer auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, muss so manchen Nachteil in Kauf nehmen. Für Berufspendler und Fahrschüler fallen oft lange Fahrzeiten an. Für manchen Senior oder Gehbehinderten sind mehrere Hundert Meter bis zur nächsten Haltestelle ein beschwerlicher Weg. Behörden und Krankenhäuser in Nachbarorten können oft nur schlecht erreicht werden. Auch die innerörtlichen Verbindungen und die Anbindung an Anschlusslinien sind verbesserungswürdig.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bindet Wirtschaft und Gesellschaft in die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 ein.
Initiativen und Verbände können ab sofort ihr Interesse an einer Mitarbeit im neuen Aktionsbündnis Klimaschutz bekunden. „Ich setze darauf, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer neue Allianzen für den Klimaschutz schmieden. Gemeinsam wollen wir dem Klimaschutz in Deutschland Rückenwind geben“, sagte Hendricks.
Das Aktionsbündnis Klimaschutz soll dabei helfen, insbesondere die Einsparpotenziale zu heben, die im Aktionsprogramm noch als „nicht quantifizierbar“ eingestuft werden. Das sind vor allem die Potenziale von Beratung, Information und Motivation zu klimafreundlichem Verhalten. Außerdem soll es dabei helfen, weitere Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Das Bündnis soll erstmals am 25. März 2015 und anschließend etwa halbjährlich tagen. Die Diskussionen werden dabei nach dem bei internationalen Verhandlungen etablierten „Wiener Format“ strukturiert: Die Interessengruppen ordnen sich dabei einer von 14 sogenannten „Bänken“ zu. Vorgesehen sind Bänke für Wirtschafts- und Industrieverbände sowie für andere InteressenvertreterInnen wie Umwelt- und Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften, Kommunen oder Religionsgemeinschaften. Je Bank stehen ein bis drei Plätze am Bündnistisch mit Rederecht zur Verfügung. Jede Bank entscheidet selbst, wer jeweils am Tisch Platz nimmt.
Am 3. Dezember 2014 hatte das Bundeskabinett das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Jetzt geht es in die Umsetzung. Ende 2015 wird der erste Klimaschutzbericht Aufschluss darüber gegeben, wie weit die im Programm enthaltenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.
Interessierte Initiativen und Verbände können sich bis zum 2. März 2015 unter www.bmub.bund.de/aktionsbuendnis zur Teilnahme am Aktionsbündnis anmelden.
Weitere Informationen
Quelle Bundesumweltministerium 2015
Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ist genauso alt wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sehr gebräuchlich ist der Begriff der Rendite. Aber was hat es damit eigentlich auf sich?
Bei Volleinspeisung genügt noch ein Taschenrechner
Bei einer kleineren Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung ließ sich die Wirtschaftlichkeit noch relativ leicht darstellen. Es gab einen Investor, der ein Gebäude besaß. Dort wurde eine Photovoltaikanlage installiert, die von ihm selbst betrieben wurde.
Der Wertzuwachs ergab sich aus der Einspeisevergütung nach dem EEG. Die Vergütung konnte leicht prognostiziert bzw. berechnet werden. Man musste dazu lediglich die pro Jahr ins Netz eingespeisten Kilowattstunden elektrischer Arbeit mit der Vergütung, die sich über die gesamte wirtschaftliche Betrachtungsdauer nicht veränderte, multiplizieren. Unter den Aufwand fielen vor allem die Investitionskosten, schließlich aber noch die Betriebskosten wie Reparaturen und Wartung, Versicherung, Zählermiete und gegebenenfalls Überwachung.
Dementsprechend einfach ließen sich in dem Fall die Zahlenwerte für eine individuelle Berechnung der Photovoltaikanlage besorgen. Die Rechnung konnte von jedem, der einen Taschenrechner bedienen kann, leicht nachvollzogen werden. Und die Bewertung des Ergebnisses war ebenso einfach: Ein Ergebnis größer 1 stellte einen Wertzuwachs dar. Bei einem Ergebnis gleich 1 war die Investition neutral und bei einem Ergebnis kleiner 1 erlitt man einen wirtschaftlichen Verlust.
Der Zins, der Schlüssel zur Rendite
Soweit so gut, aber auch bei Volleinspeisungs-Anlagen hat man in der Vergangenheit an dieser Stelle nicht aufhören dürfen zu rechnen. Das Photovoltaikanlagen kein Draufzahlgeschäft sind war schon immer eine Grundvoraussetzung, eine Wirtschaftlichkeit musste in jedem Fall gegeben sein. Da der Begriff der Wirtschaftlichkeit schon immer wenig aussagekräftig ist, bedient man sich häufig eines anderen Verfahrens. Mit der Berechnung der Rendite können die Interessen des Investors wesentlich besser befriedigt werden.
Aber was genau bedeutet eigentlich Rendite? Genau genommen ist dieser Begriff für eine verlässliche Bewertung ebenso wenig von Nutzen, da er als solches nur wenig Eindeutigkeit bringt. Um der Sache näher zu kommen muss man sich zunächst mit dem Zins beschäftigen. Aussagen zu Rendite sind untrennbar mit ihm verbunden. Der Zins ist das Entgelt, dass der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Oder die Belohnung, die der Anleger für vorübergehend angelegtes Kapital erhält.
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Hier entwickelt sich unser Beitrag zum Maifest in der Woche der Sonne, haltet Euch den Termin frei!
Motto: Lass die Sonne ins Haus!
Ausstellungen:
PV, Firma Hörbelt
Solarthermie, Firma Bulter, Infowagen
Balkon-PV und Ladesäule, Firma Kuhn
Autarkes Einfamilienhaus, Dr. Dr. Carsten Fischer, Poster
Elektroautos: EL-Team Münsterland, ISOR, Autohaus Rüschkamp
Vorträge:
Herr Overtheil: Photovoltaik lohnt sich immer noch
Herr Bulter: Solarthermie immer noch aktuell
Herr Dr. Dr. Fischer: Energieautarkie ist möglich
Herr Kuhn: Balkon-PV als Lösung für Mieter
Veranstaltungsort: Besprechungsraum der Volksbank (zugesagt), bei schönem Wetter evtl. im Pavillon am Stand.
Fahrradaktionstag mit Fahrradbörse
Zu TTIP: Das trojanische Pferd des Aktionsbündnisses gegen TTIP im Kreis COE mit Infomaterial.
Termin: 9. und 10. Mai 2015 (E-Treff nur am Sonntag)
Jeder wird gebraucht, Ideen und Taten immer erwünscht.
Protokoll der Agenda-Sitzung am 11.02.15
1. Nachlese Klimaschutzwoche
Als Gast dürfen wir Herrn M. Overtheil begrüßen, welcher während der Klimaschutzwoche der Gemeinde einen Vortrag über Photovoltaikanlagen gehalten hat. Als Fazit dazu kann er eine gute Resonanz und viele Nachfragen verzeichnen; außerdem wurden bestimmte Wohn- und Gewerbegebiete noch einmal gesondert angeschrieben.
Anschließend beantwortet er bereitwillig und ausführlich unsere Fragen:
* weitere Potentiale für PV-Anlagen sieht er hauptsächlich im Eigenverbrauch: bei Gewerbetreibenden, Eigenheimen mit O/W-Dachausrichtung oder „Balkonanlagen“, aber auch in verstärkter Nutzung von Solarthermie oder in anderen Nutzungsformen von Stromüberschüssen (z.B. durch Wassererwärmung oder Infrarotheizungen).
* Eine spezielle Kampagne für Balkonanlagen hält er für nicht besonders aussichtsreich, da diese in letzter Zeit etwas in Verruf gekommen sind (Optik, Statik, Gesetzeslage). Aber er erklärt sich bereit, an einer von Dr. Hömberg vorgeschlagenen Übersichtsseite zur Orientierung über die verschiedenen Varianten von Solaranlagen mitzuwirken. Diese soll dann, auch unter Mitwirkung der Gemeinde [zugesichert durch Herrn Deuter], einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
* Gern vermittelt er der Agenda auch Kontakte zu sog. „Pionieren“ bzw. Idealisten in Sachen regenerative Energien. Die Idee dahinter ist einerseits, durch Bekanntmachen solcher Initiativen die regenerativen Energien weiter ins Blickfeld der Bevölkerung zu bringen, andererseits könnten wir uns auch selbst vor Ort und aus erster Hand informieren.
* Letztlich weist Herr Overtheil auch darauf hin, dass es sich immer lohnen kann, mit den Energieversorgern das Gespräch bei der Umsetzung der eigenen Anlage zu suchen, da diese oft erstaunlich kompromissbereit wären.
– W. Kraneburg weist auf die 3. Artenschutzkonferenz am 14.03.15 in Münster hin.
Thema: „5 vor 12 für die Artenvielfalt“
– B. Lieneweg fragt nach dem Interesse an einer Fotoausstellung „Natur im Wandel – neue Tiere und Pflanzen vor unserer Haustür“ des Biologischen Zentrums Kreis Coesfeld und stellt einen entsprechenden Kontakt zu Dr. Brocksieper her.
4. TTIP
– Am 17.03.15 findet in Coesfeld eine Demo gegen das geplante TTIP statt, an dem wir uns mit einem bereits im Bau befindlichen Trojanischen Pferd beteiligen.
Wir danken besonders Herrn Overtheil für seinen Besuch, seine bereitwilligen Auskünfte und sein zugesagtes Engagement.
Neuer Termin:
Agenda gesamt: wie vereinbart 2. Mittwoch im Monat = 11.03.15 um 18.30 Uhr im Rathaus-Nebengebäude
Schaut Euch diesen Film an, er rüttelt auf!
Was werden wir unseren Kindern einmal erzählen?
Und was werden wir unseren Enkeln und Urenkeln berichten? Was können wir Ihnen eigentlich erzählen?
Was sollen wir, was müssen wir, was dürfen wir Ihnen eigentlich sagen?
Dass wir im Einklang mit der Natur lebten?
Dass die Ozeane kristallklar und reich an Fischen waren?
Dass wir durch gesunde endlose Wälder spazieren gingen?
Dass es ein herrliches Gefühl war, diese frische Luft zu atmen?
Ja, ja wir waren der Natur ein sehr guter Freund.
Und die Natur war für uns der beste Freund.
Werden wir das beschwichtigend hinzufügen?
Werden wir unseren Nachkommen mit brüchiger Stimme sagen,
dass die Industrie nur für den tatsächlichen Bedarf produzierte?
Und dass es keinen Müll gab, weil alles vorbildlich recycled wurde?
Dass es Zerstörung, Krieg und Tod nur im Kino gab?
All diese Beteuerungen werden sich in Luft auflösen.
All dieses Schönreden wird nichts nützen:
Unsere Kinder, Enkel und Urenkel werden uns durchschauen.
Nicht, weil sie womöglich schlauer als wir sein werden.
Sondern, weil es so einfach sein wird, uns zu durchschauen.
Über den Link www.human-sustain.net findet Ihr noch weitere sehenswerte Videos.
Fotogalerie, zum Vergrößern Bilder anklicken.
Die Gruppe Agenda21Senden, AK Vegetationen, beschäftigte sich mit dem Tatbestand der Beseitigung einer Hecke und wandte sich auf Empfehlung der Gemeindeverwaltung Senden mit folgendem Brief an den Leiter der unteren Landschaftsbehörde.
An die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld
c/o Herrn Hermann Grömping
48653 Coesfeld
Beseitigung einer Hecke in Senden – Bitte um Stellungnahme, Beratung und Hilfe
Sehr geehrter Herr Grömping,
in unserer Gruppe Agenda21Senden wurde folgender Sachverhalt besprochen und überlegt, wie man am besten damit umgeht. Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Stellungnahme aus Ihrer Sicht:
In der Woche vom 9. bis 13. Februar 2015 wurde eine ca. 250 m lange Hecke, die an das Gelände des Besitzers, des Landwirts Grothues-Potthoff, und auf der anderen Seite an die Straße zur Hofzufahrt des Gehöftes Bölling (Dorfbauerschaft 109) grenzte. Sie wurde nicht nur bis auf den Boden gestutzt, also zur Pflege auf den Stock gesetzt, sondern anschließend durch Ausbaggern (bei der Verbreiterung und Vertiefung des kaum noch zu erkennenden Grabens) größtenteils vernichtet. Die Wurzelballen liegen bislang noch neben dem frisch ausgehobenen Graben.
Der Gemeideverwaltung wurde dieses Vorgehen zur Kenntnis gebracht, man wollte aber selbst nichts unternehmen und verwies auf die Kreisverwaltung in Coesfeld.
Bislang wurde die zur Straße liegende Seite der Hecke alle paar Jahre vom Traktor aus mit einem maschinellen Gehölzschneidwerk beschnitten, so dass der Auto- und Fahrradverkehr nicht behindert wurde und keine Gefährdung für Fußgänger bestand. Die Hecke war unten etwa 1 m breit und mit Gras durchwachsen. Sie war Lebensraum und Brutstätte vieler Lebewesen – auch bedrohter Arten. Sie war mit heimischen Gehölzen bestückt und begleitete den ursprünglichen Graben und stand zum größten Teil auf dem zum Feld liegenden Ufer. Die Grenzen zum Feld sind nicht auffindbar.
Daher müsste festgestellt werden, wer der Besitzer der Böschung ist und ob die Hecke zur Straße oder zum Ackerland gehörte. Wer gab die Genehmigung zur Ausrottung eines landschaftsprägenden Naturareals, den man verantwortlich machen könnte? Daher fordern wir Hilfe und Beratung Ihrer Behörde an.
Gruppe Agenda21Senden,
gez. Bernd Lieneweg, Sprecher