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Einladung zur ersten Sitzung im neuen Jahr 2022

Liebe Freund_innen der Agenda21Senden,

zunächst wünsche ich allen ein gutes, friedvolles neues Jahr. Die erste planmäßige Sitzung steht am 12. Januar ab 18.30 Uhr an, leider immer noch nur als Videokonferenz (alte Adresse: https://t1p.de/agenda21senden). Am 14. Januar wollen wir die nächste Pflanzaktion am Schloss vorbereiten (Freischneiden, Löcherbohren), am Samstag, den 15. Januar, soll dann das zweite Drittel der langen Hecke gepflanzt werden. An beiden Tagen brauchen wir wieder freiwillige Helfer, die das Wetter nicht scheuen. 10.30 Uhr soll es jeweils losgehen. Dr. Detlev Kröger ist wieder dabei und mischt die Pflanzen vorher, damit sie auch gemischt in
die Erde kommen. Wenn Ihr Zeit und Lust habt mitzumachen, meldet Euch bitte.

Viele Grüße

Bernd, auch im Namen von Sven

Geplante Zeitungsnotiz für den 10. Januar:

Senden. Das nächste Treffen der Agenda21Senden findet am Mittwoch, den 12. Januar, ab 18.30 Uhr statt. Die Sitzung findet wieder als Videokonferenz unter https://t1p.de/agenda21senden statt. Auf der Tagesordnung stehen die Pflanzaktion am Schloss (Lehrhecke) am kommenden Freitag und Samstag (14. und 15.1.), das Projekt „Sendener Leihrad“ sowie die Fortführung des kleinen Wirtschaftsseminars mit Joachim Gogoll. Die Agenda-Gruppe ist eine für jeden offene Bürgerinitiative, alle Bürgerinnen und Bürger können Themen zu Umwelt- und Klimaschutz zur Sprache bringen und Aktionen initiieren. www.agenda21senden.de

Real in den WN: Agenda-21-Sitzung als Videokonferenz

SENDEN Das nächste Treffen der Agenda 21 Senden findet am Mittwoch (12. Januar) ab 18.30 Uhr statt. Die Sitzung findet als Videokonferenz unter der Adresse t1p.de/agenda21senden statt. Auf der Tagesordnung stehen die Pflanzaktion am Schloss (Lehrhecke) am kommenden Freitag und Samstag (14. und 15. Januar), das Projekt Sendener Leihrad sowie die Fortführung des kleinen Wirtschaftsseminars mit Joachim Gogoll. Die Agenda-Gruppe ist eine für jeden offene Bürgerinitiative. Alle Bürgerinnen und Bürger können Themen zu Umwelt- und Klimaschutz zur Sprache bringen und Aktionen initiieren. www.agenda21senden.de

Was wird aus alten PV-Anlagen (SFV)

SFV

Ausgangslage

Zu Beginn des Jahres 2022 werden in Deutschland ca. 24.000 Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von immerhin 62 MW aus der 20jährigen EEG-Vergütungszeit fallen. Wir beim SFV sind davon überzeugt, dass es aus Gründen des Klima‐ und Ressourcenschutzes wesentlich ist, intakte Solartechnik auch über den gesetzlichen Vergütungszeitraum von 20 Jahren hinaus zu betreiben. Das entspricht auch dem Willen von Anlagenbetreiber:innen, die in zahlreichen Gesprächen und E-Mails den ökologischen Nutzen ihrer Anlagen aufzeigen und anhand von Ertragsdaten darlegen, dass die vorhandene Technik auch weiterhin ein leistungsfähiger Bestandteil einer solaren Energieversorgung sein kann.

Wir haben uns dafür stark gemacht, dass in Aachen – dem Heimatort der Bundesgeschäftsstelle – eine Umrüstungspauschale für Ü20-Anlagen ausgeschüttet wird. In Städten wie z.B. Kassel oder Tübingen gibt es ähnliche Initiativen.

Den Ü20-Anlagenbetreiber:innen werden darüber hinaus viele Fragen sprichwörtlich unter den Nägeln brennen: Darf ich den Strom weiterhin in das öffentliche Stromnetz speisen? Welche Vergütung darf ich erwarten? Kann der Solarstrom eigenverbraucht werden? Lohnt sich das, oder sollte man die Ü20-Anlage lieber abbauen? Wie sieht es mit der Steuer aus?

In diesem Artikel haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

Setzen Sie sich mit uns für den Erhalt der Ü20-Anlagen ein. Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen abzusichern und den Gesetzgeber auf Probleme aufmerksam machen.

Was bringt 2022 für Ü20-Anlagen?

Alle ausgeförderten Anlagen können genau wie die Anlagen, die bereits 2021 aus der Vergütung gefallen sind, als Volleinspeiseanlagen betrieben oder auf Eigenverbrauch umgerüstet werden. Der Anspruch auf Netzanschluss, sowie die vorrangige Stromabnahme und -weiterleitung bleibt bestehen.

Auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber kann man regelmäßig verfolgen, wie sich die Marktwerte für Erneuerbare Energien am Spotmarkt entwickeln. Der daraus errechnete Jahresmarktwert ist Grundlage für die Vergütung für netzeingespeisten Strom aus ausgeförderten Anlagen.

In 2021 lagen die Monatsmarktwerte deutlich über dem Durchschnitt des Jahres 2020. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass damit für Ü20-Anlagen ein höherer Jahresmarktwert erzielt wird als Anfang 2021 noch angenommen. Anlagenbetreiber:innen können mit ca. 7,5 – 8,5 Ct/kWh rechnen.

Das hat Auswirkungen auf die Jahresendabrechnung der Netzeinspeisung für Anlagen, die zum 1.1.2021 aus der 20-jährigen EEG-Vergütung gefallen sind. Da für 2021 bisher Abschlagszahlungen in Anlehnung an den Jahresmarktpreis 2020 gewährt worden, können die Ü20-Anlagenbetreiber:innen bei der Endabrechnung mit Nachzahlungen rechnen. Statt 2,48 Ct/kWh wird es nach den oben genannten Prognosen ca. das Dreifache geben. In Abzug kommendann noch Stromvermarktungskosten von 0,4 Ct/kWh.

Die neuen Netzeinspeise-Abschläge für 2022 richten sich nach dem neuen Jahresmarktpreis von 2021. Diese gelten dann für alle Ü20-Anlagen, auch für solche, die zum 1.1.2022 neu hinzukommen.

Auch die Stromvermarktungskosten sinken in 2022. Die Höhe bestimmt sich nach Regelungen der Erneuerbaren-Energien-Verordnung und ebenso von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. In 2022 betragen die Abzüge nur noch 0,184 Ct/kWh.

Das sind zunächst gute Nachrichten – allerdings bleibt das Risiko. Sollten die Jahresmarktpreise am Ende des Jahres 2022 an der Strombörse geringer ausfallen, müssen die Anlagenbetreiber:innen bei der Endabrechnung für 2022 mit Rückforderungen rechnen. Und das gilt Jahr für Jahr – bis spätestens Ende 2027. Dann erlischt nach derzeitiger Rechtslage die EEG-Vergütungspflicht für alle Ü20-Anlagen.

Beispielrechnung 2-kW-Anlage für 2021

Volleinspeisung

Stromertrag: 1800 kWh
Einnahmen Volleinspeisung: ca. 130 – 150 €
Ausgaben Zählergebühr: 20 €
Ausgaben Wartung, Versicherg: 100 €
Ergebnis: 10 –  30 €

Bei der Umrüstung auf Eigenversorgung verbessert sich der geldwerte Vorteil. Die Kosten für die Umrüstung der Messstelle (ggf. neuer Zählerkasten) oder Rücklagen für den finalen Abbau der Anlage wurden in der nachfolgenden Tabelle nicht mit berücksichtigt.  Der geldwerte Vorteil entsteht durch die Reduzierung Strombezug im Beispiel für 600 kWh (bei 30% Eigenverbrauch und 30 Ct/kWh Strombezugskosten).

Stromertrag: 1800 kWh
geldwerter Vorteil Eigenverbrauch: 180 €
Einnahmen bei 60 % Einspeisung: ca. 90 – 100 €
Ausgaben Zählergebühr: 40 €
Ausgaben Wartung, Versicherg: 100 €
Ergebnis: 130 – 140 €

Vorgaben und Kosten für Messstellen

Die Bundesregierung hat bereits im September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Dort wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Zählern und Vorgaben zum schrittweisen Austausch der heutigen Zähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme getroffen. Für Ü20-Anlagen bis 7 kW ist in der Regel kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich.

Der vorhandene Zähler zur Volleinspeisung kann in aller Regel weiter genutzt werden, sofern dieser geeicht ist.

Wenn der Netzbetreiber auf eine moderne Messeinrichtung (einfacher digitaler Zähler) für die Abrechnung besteht, kann man auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen leider nicht widersprechen. Wenn der Zählerschrank geeignet ist, kann für Einbau und Betrieb eines neuen Digitalzählers vom Netzbetreiber maximal 20 € brutto pro Jahr in Rechnung gestellt werden. Sollte der Zählerschrank nicht geeignet sein, könnte es in Einzelfällen teuer werden. Die Anlagenbetreiber:innen bleiben dann auf den Zusatzkosten sitzen.

Wenn die Anlage auf Eigenversorgung umgerüstet wird, muss ein Zweirichtungszähler genutzt werden, der vom Netzbetreiber gestellt wird. Ein Erzeugungszähler ist in aller Regel nicht erforderlich, sofern die Eigenverbrauchseinnahmen nicht aus Steuerpflichten erfasst werden müssen. Wenn der Strom an mehrere Dritte weitergereicht wird, ist der Erzeugungszähler zur Abrechnung verpflichtend. Auch hier gilt: Die Einbaukosten für den Zähler trägt der Netzbetreiber und rechnet sie über die Grundgebühren des Zählers ab. Ein neuer Zählerschrank muss vom Anlagenbetreiber finanziert werden.

EEG-Umlage auf Eigenversorgung

Der Eigenverbrauch aus Anlagen bis einschließlich 30 kWp unterliegt nicht der EEG-Umlagepflicht – unabhängig vom Alter der Anlage.

Das betrifft ca. 99 % aller Anlagen. Diese Regelung ist zeitlich unbegrenzt – also nicht in Anlehnung auf den Vergütungsanspruch bis Ende 2027 eingeschränkt.

Für alle größeren Anlagen und höheren Stromverbräuche am Standort gilt die verminderte EEG-Umlagepflicht von 40%. Bedingung hierfür: Der Strom muss in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur Anlage ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz verbraucht werden. Ebenso bleibt für die EEG-Umlagebefreiung noch die Pflicht zur Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Eigenverbraucher bestehen. Die Lieferung an Dritte bleibt zu 100% EEG-Umlage-pflichtig. Die EEG-Umlage für 2022 beträgt 3,723 Ct/kWh.

Ü20-Anlagen und die Steuer

Da für Strom aus Ü20-Anlagen weiterhin Einnahmen erzielt werden können, müssen diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Betriebsausgaben für Wartung, Versicherung und Zähler können gegengerechnet werden.

In einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium am 29. Oktober 2021 dargelegt, dass auch bei Ü20-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb gesetzt wurden, die Vereinfachungsregel beim zuständigen Finanzamt beantragt werden kann. Die Ü20-Anlage wird dann als “Liebhaberei” eingestuft. Einnahmen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden. Alle stillen Reserven zum Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei sind mit 0 Euro zu bewerten.

Wichtig: Der Antrag auf Liebhaberei muss im ersten Jahr nach Auslauf der EEG-Einspeisevergütung gestellt werden. Alle Anlagenbetreiber:innen, deren Anlage bereits zum 1.1.2021 aus der EEG-Einspeisevergütung gefallen ist, müssen deshalb schnell handeln und noch bis 31.12. diesen Jahres die Vereinfachungsregel zur Einkommensteuer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Ansonsten ist die Vereinfachung verwirkt.

Es ist außerdem zu beachten, dass in der Umsatzsteuererklärung der Eigenverbrauch in Form einer unentgeltlichen Wertabgabe ebenfalls zu versteuern ist. Wer das vermeiden möchte, kann beim Finanzamt zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Bei Kleinunternehmerregelung und zugleich Liebhaberei ist eine PV-Anlage dann ganz ohne Finanzamt möglich!

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2021 – kurz zusammengefasst

  • Für jede Kilowattstunde, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, kann eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktpreises (§  23b (1) EEG 2021) beansprucht werden.
  • Von dem Jahresmarktpreis ist der Stromvermarkungpreis abzuziehen. (§ 53 (2) EEG 2021)
  • Der Anteil der Stromvermarktungskosten verringert sich um die Hälfte, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. (§ 53 (2) EEG 2021). Diese Option wird für Anlagen über 7 kWp interessant sein.
  • Die Vergütungsregel gilt für alle Anlagen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie aus der Vergütung fallen, bis maximal 31.12.2027 (§ 25 (2) Nr. 1 EEG 2021)
  • Sie ist auf Anlagen bis zu 100 kWp beschränkt. (§ 21 (1) Nr. 3b EEG 2021)
  • Wenn Strom aus einer Ü20-Anlage selbst verbraucht wird, wird keine EEG-Umlage fällig, wenn die Anlagenleistung nicht größer als 30 kWp ist. (§ 61 b (2) EEG 2021)
  • wird 40 % der EEG-Umlage fällig, wenn die Anlagenleistung größer 30 kWp ist (§ 61b (1) EEG 2021)

Fazit: Der Gesetzgeber muss dringend nachbessern!

Die Einspeisevergütung an dem jeweiligen Jahresmarktpreis des Vorjahres zu bemessen und – unabhängig vom zeitlichen Ende der EEG-Förderung – bis maximal 31.12.2027 zu beschränken, halten wir noch immer für unzureichend.

Es ist nicht einzusehen, warum Anlagenbetreiber:innen mit den Risiken für den Betrieb völlig intakter, für den Klimaschutz so wichtiger Erzeugungsanlagen allein gelassen werden. Diese Ausgaben steigen, wenn zusätzliche Investitionen für die Umrüstung auf Eigenversorgung und ggf. für neue Zählerschränke erforderlich werden. Den Jahresmarktwert als Basis einer Wirtschaftlichkeit zu nehmen, birgt unkalkulierbare Risiken. Auch die zeitliche Begrenzung bis 2027 nicht zufriedenstellend.

Wenn die Gesetzgebung die Probleme nicht löst, wird das Interesse zunehmend schwinden, funktionstüchtige ausgeförderte Anlagen weiter zu betreiben. Das gilt insbesondere für Betreiber:innen solcher Anlagen, die in den kommenden Jahren aus der Vergütung fallen und für die nur wenige Jahre bleiben, um Umrüstkosten etc. zu refinanzieren. Zum Ende 2026 sind das in Summe immerhin 2,8 GWp, die dann nach heutiger Gesetzgebung keinen Vergütungsanspruch mehr geltend machen können.

WN: Ausschuss diskutiert über Windkraftnutzung

Menschen mit ins Boot nehmen

Nach Auffassung der Gemeinde sind Windkraftanlagen (Klaus Meyer)

Nach Auffassung der Gemeinde sind Windkraftanlagen (Klaus Meyer)

ure SENDEN Wenn Senden bei der Stromversorgung autark werden wolle, „dann wird das ohne Windkraft nicht funktionieren“, steckte Roland Wieging im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität die Position der CDU ab. Auch für Bürgermeister Sebastian Täger steht die Windkraft „im Fokus, weil sie bei der Verringerung der Treibhausgase am meisten bringt“. Gleichzeitig wies Wieging aber auch auf die Gefahr der „Spaltung der Gesellschaft“ mit der Folge von „vielen Klagen“ hin, was für ihn mit ein Grund gewesen sei, im Rathaus eine Vollzeitstelle ausschließlich für die Windkraft zu fordern, um über eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit deren Akzeptanz zu erhöhen (WN berichteten).

Vor diesem Hintergrund war es Josef Schulze Mönking (CDU) ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, „dass wir in den Außenbereichen auch eine gewisse Betroffenheit bei den Bewohnern haben. Das wird hier im Ausschuss offenbar von allen ausgeklammert“. Schulze Mönking betonte: „Bei allen Zielsetzungen und aller Notwendigkeit gehört auch der Mensch mit ins Boot“. Die Energieverbräuche lägen zu 90 Prozent in den Siedlungsbereichen, diese Energie solle dann aber „zu 90 oder sogar 95 Prozent“ im Außenbereich produziert werden. „Zehn Prozent der Bevölkerung müssen das dann schultern und mit diesen Anlagen leben.“ Deshalb gehe es hier „nicht nur um Umwelt- und Naturschutz, es geht auch um Menschen. Das gehört zur Wahrheit mit dazu“.

Roland Wieging hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Windkraft „der einzige Baustein“ im dicken Klimaschutzkonzept sei, welcher der Gemeinde „richtig Geld einbringt“. Auch über die Gewerbesteuer hinaus könne da noch ein Obolus je erzeugter Kilowattstunde bei herausspringen. Man müsse sich vor Augen halten, dass das Klimaschutzkonzept viele Ideen enthalte, die zwar alle gut seien, „aber auch einen ganzen Batzen Geld kosten“. Mit der Windkraft werde man dieses bekommen, und so „den ganzen Katalog finanzieren können“.

Für Rolf Wiederkehr (Grüne) ist das Geld „zwar ein schöner Beigeschmack“, worauf es ihm bei den Windkraftanlagen aber letztlich ankomme, das sei ganz eindeutig der Umweltschutzgedanke.

WN 16.12,2021

Ein kleines Schild als Impuls für ein gelingendes Zusammenleben

Eine Hecke verdeutlich durch ihre vielfältigen Lebensbeziehungen, wie ein Ökosystem funktioniert. Letzlich gehört auch der Mensch zu diesem Ökosystem. Pflanzen sind die Grundlage der Ernährung, liefern saubere, sauerstoffhaltige Luft und speichern das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid. Die Blüten sind eine Augenweide, Natur dient dem Menschen als Erholungsraum. Das Grün in und um Senden bedeutet Lebensqualität, auch deswegen „kommt Senden an“. ( Das Schild wurde von Karina Mildner gestaltet.)

Weit über 2000 Euro werden geflossen sein, wenn die Heckenpflanzaktionen am Sendener Schloss im nächsten Frühjahr abgeschlossen sein werden. Das gesamte Areal an der Schlossallee zwischen den Gräften und vor dem Bauerngarten wird dann durchgehend von einer Hecke umgeben sein. Die alte Hecke direkt an der Schlossallee wurde geschnitten, im Frühjahr wurde eine Weißbuchenhecke vor dem Bauerngarten neu gepflanzt, im Winter folgt(e) auf der gegenüberliegenden Nordostseite die Ergänzung und Erweiterung einer breiten Naturhecke, die vor allem der Biodiversität dient. Wenn es Pflanzen und Tieren in einer großen Artenvielfalt gut geht, profitiert auch das Wohlgefühl und die Gesundheit der Menschen. Die Bedeutung dieser Einheit in einem gemeinsamen Ökosystem wird in zunehmendem Maße sowohl von den Biowissenschaften sowie der Zivilgesellschaft wahrgenommen. Gemeinwohl als hohes Gut einer zukunftsfähigen Gesellschaft gewinnt immer mehr Zuspruch, der Transformationsprozess im 21. Jahrhundert muss gelingen. Die Agenda21Senden leistet vor Ort dazu ihren kleinen Beitrag, dazu wurde sie vor über 20 Jahren von Altbürgermeister Alfred Holz gegründet und erfährt von Bürgermeister Sebastian Täger und der Gemeindeverwaltung immer wieder Zuspruch und Unterstützung.

Das Schild wurde heute anlässlich der fünften Pflanzaktion der Bürgerinitiative aufgestellt.

 

 

Hecken-Pflanzaktion ein wohltuender Erfolg

Fleißige Helfer arbeiten mit großer Freude an dem Gemeinschaftsprojekt. (Foto: Sven Hoffmann)

Die heutige Pflanzaktion am Schloss Senden unter der fachlichen Leitung von Dr. Detlev Kröger ist ein großer Erfolg, etwa 200 Heckensträucher sind in der Erde. Die Initiative neue Bäume für Senden, die Agenda21Senden sowie die Schlossfreunde danken allen Spendern und aktuell allen fleißigen Helfern. Nachdem am Donnerstag die Fläche frei geschnitten und die Löcher vorgebohrt worden waren, kamen heute die Pflanzen an ihren Standort, die neue Lehrhecke an der Gräfte hinter dem Bauerngarten. Entsprechendes Lehrmaterial mit Bildern und Texten über die ökologische Bedeutung der Pflanzen, also für Flora und Fauna, fürs Klima und für das Wohlbefinden der Menschen in einem großen, möglichst naturnahen Lebensumfeld wird jetzt angefertigt und steht dann Schülern und Erwachsenen zur Verfügung.

Eine weitere große Pflanzaktion ist für das nächste Frühjahr geplant, weitere 400 Pflanzen sollen dann die Hecke bis zu der Ecke an der Hiddingseler Straße/Ecke Schlossallee komplettieren. Auch dann sind wieder Gruppen und Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, denen die Pflanzenvielfalt, die Biodiversität am Herzen liegt, zum Mittun eingeladen.

Frei schneiden und auf den Stock setzen – Vorbereitungen für die Pflanzaktion der Lehrhecke

„Neue Bäume für Senden“: Heute fanden die Vorbereitungen für die Pflanzaktion der Lehrhecke am Schloss Senden statt. Einige Leute der Agenda-Gruppe trafen sich mit dem Einsatzleiter Dr. Detlev Kröger, brachten schweres Arbeitsgerät wie Freischneider, Motorsäge und Motor-Erdlochbohrer sowie Heckenscheren und Spaten mit, um das Gelände der alten, verwilderten Hecke für die Neupflanzung vorzubereiten. Etwa 200 Löcher wurden gebohrt, um die Heckenpflanzen (40 verschiedene, einheimische Sträucher) am kommenden Samstag ab 10 Uhr unter hoffentlich großer Beteiligung der Sendener in die Erde zu bekommen. Jede und jeder kann helfen. Für heißen Tee und leckere Laugenbrötchen wird Sven wieder sorgen, Karina backt noch einen Kuchen.

Fotos: Detlev und Sven waren die Männer fürs Grobe. Sie hatten sich eine Mittagspause mit Tee und Laugenbrötchen wohl verdient. Fotos: LieBe

 

Neue Bäume für Senden – eine ökologische Lehrhecke am Schloss

Senden. Die Bürgerinitiative „Neue Bäume für Senden“ wird wieder aktiv, die schon lange geplante Pflanzaktion einer ökologisch wertvollen Lehrhecke am Schloss Senden kommt jetzt schon früher als gedacht und relativ spontan zur Verwirklichung, da die Pflanzen besser anwachsen, wenn sie vor dem Winter gepflanzt werden. Unter Leitung des Naturschutz-Experten und ehem. NABU-Vorsitzenden Dr. Detlev Kröger soll die Hecke am Samstag, den 11. Dezember, gepflanzt werden. Die Vorbereitungsarbeiten – wie Freischneiden und Löcherbohren – sollen bereits am Donnerstag, den 9. Dezember, stattfinden. An beiden Tagen braucht die Bürgerinitiative wieder möglichst viele Helfer. Wer hat, sollte am Donnerstag einen Erdlochbohrer und einen Freischneider sowie Heckenscheren mitbringen, am Samstag wäre ein eigener Spaten hilfreich. Jeweils ab 10 Uhr wollen sich die freiwilligen Pflanzer vorne am Bauerngarten treffen. Nötig sind feste Schuhe und warmes Arbeitszeug. „Nur die Harten kommen in den Garten!“ Um Rückmeldung bei der Agenda-Gruppe wird gebeten, gerne auch nur für einen der beiden Tage, am besten natürlich für beide.

Hier (grüner Strich) soll die Lehrhecke gepflanzt werden.

Zwei Jahre „Sendener Leihrad“ – eine kleine Bilanz

Eine kleine Bilanz: Im Herbst 2019 wurde die Idee des „Sendener Leihrads“ erstmals umgesetzt. Die benötigten Fahrräder wurden gespendet oder waren abgelaufene Fundstücke aus dem Fundbüro. Die „Sendener Farben“ wurden von einem großen Lackhersteller gestiftet. Die Räder wurden auseinander genommen, von einem Maler umgespritzt, wieder zusammengebaut, repariert und ergänzt. Die Gemeinde stiftete Schlösser für Einkaufswagen-Chips, montierte die Gegenstücke an den Fahrradständern am Bahnhof in Bösensell und am Par&Ride-Parkplatz an der Autobahn. Sie stellte dort Schilder auf, auch die Räder bekamen alle entsprechende Schilder mit den Hinweisen auf die Zweckbestimmung. Das Projekt wurde in den Bussen vom RVM auf den Monitoren beworben. Sehr schnell wurden die Räder in Gebrauch genommen, kehrten aber nur selten an die beiden Bestimmungsorte zurück. Wir fanden sie erheblich demoliert, z.T. an den unmöglichsten Stellen, wieder, in Gräben, eins sogar in einem Teich. Sie wurden eingesammelt, kamen wieder in die Werkstatt der Flüchtlingshilfe und wurden erneut von den Ehrenamtlichen instandgesetzt. Von den insgesamt 22 Fahrrädern blieb nach zwei Jahren weniger als die Hälfte übrig, sie waren nicht mehr zu finden oder die Rahmen dermaßen mit Gewalt verbogen, dass sie nur noch zum Schrott gegeben werden konnten. In einer letzten Aktion wurden jetzt die restlichen Räder noch einmal in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt und werden z.T. mit Trackern versehen, um zu sehen, wo sie bleiben. Teilweise landeten sie sogar wieder im Fundbüro und kamen von dort ein zweites Mal in die Werkstatt der Projektgruppe. Ein Rad wurde sogar aufwendig im blauen Teil umgespritzt, silber und gelb. Aber wenn man es umdreht und defekte Teile abschraubt, kommt das „Sendener Blau“ wieder überall deutlich zum Vorschein. Wir haben echt gestaunt!

Sauber umgespritzt. Ein gebrauchtes Rad zu kaufen, wäre einfacher gewesen.

 

Protokoll vom 13. Oktober 2021 (Videokonferenz)

  Protokoll der Agenda-Videokonferenz am 13.10.21

1. Adventsmarkt
* der Gewerbeverein plant einen Adventsmarkt am 04.+ 05.12.21 zwischen Kirche und altem Zollhaus
* bis zur Novembersitzung überlegen wir uns, ob die Agenda teilnehmen will und mit welchen Inhalten
* Wolfgang erfragt Anmeldeschluss, Auf-und Abbau der Stände, …

2. Leihräder
* acht Räder können repariert werden; Wolfgang fragt am 15.10.21 in der Werkstatt nach

3. Wirtschaft-mit-Kultur
* die Reihe wird erst ab November fortgesetzt

4. Raumnutzung
* im Bürgerhaus „Altes Zollhaus“ können Räume für einen geringen Betrag gemietet werden; wir überdenken die Nutzung im nächsten Jahr für eventuelle Präsenzveranstaltungen

Neue Termine:

Agenda gesamt: 10.11.21 um 18.30 Uhr als Videokonferenz über

https://t1p.de/agenda21senden

Wirtschaft mit Kultur: 17.11.21 um 19.30 Uhr online über

https://t1p.de/agenda21senden

gez. MilKa (Sitzungsleitung Sven)